04.08.2023

Beamtenpension: Höhe, Besteuerung und vorzeitiger Ruhestand beim Ruhegehalt

Gehen verbeamtete Personen in den Ruhestand, erhalten sie die sogenannte Beamtenpension oder auch Ruhegehalt. Dieser Artikel erläutert, wem die Beamtenpension zusteht und wie hoch sie ausfällt. Ebenfalls interessant: Wie muss die Beamtenpension versteuert werden und was passiert, wenn Verbeamtete vorzeitig in den Ruhestand gehen?

Wem steht die Beamtenpension zu?

Eine Beamtenpension – auch als Ruhegehalt bezeichnet – erhalten:

  • verbeamtete Personen
  • rechtsprechende Personen
  • Pfarrpersonen sowie
  • andere Beschäftigte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

 

sobald sie das Pensionsalter erreicht haben.

Voraussetzung: Die Dienstzeit beträgt mindestens fünf Jahre oder die betroffene Person wird aufgrund eines Vorfalls (z.B. eines Unfalls) während des Dienstes dienstunfähig.

Personen aus diesen Personengruppen, die vor 1947 geboren sind, dürfen mit 65 in den Ruhestand gehen. Für Personen der Jahrgänge 1947 bis 1963 steigt die Regelaltersgrenze um einen Monat pro Jahr an:

Wer 1948 geboren ist, darf mit 65 Jahren und 2 Monaten in den Ruhestand gehen, Personen des Jahrgangs 1949 mit 65 Jahren und 3 Monaten. Ab dem Geburtsjahr 1964 gilt für alle die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Auch interessant: Die Vor- bzw. Nachteile einer Emeritierung anstatt der Pensionierung für die Professorenschaft.

Wann wird die Beamtenpension ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt am letzten Werktag, der dem Zeitabschnitt vorangeht, für den die Auszahlung bestimmt ist. Beispiel: Die Beamtenpension für Dezember 2023 wird am 30. November 2023 gezahlt.

Wie hoch ist die Beamtenpension für Beamte im Ruhestand?

Verbeamtete Personen erhalten höchstens 71,75 Prozent ihres Bruttogehalts, das sie während der letzten zwei Jahre vor ihrem Ruhestand erhalten haben. Dieses wiederum basiert auf der Besoldungstabelle des Bundes.

Die exakte Höhe der Beamtenpension richtet sich nach der geleisteten Dienstzeit. Pro Jahr erhöht sich die Pension um rund 1,79 Prozent. Der Höchstsatz von 71,75 Prozent wird ab einer Dienstzeit von 40 Jahren erreicht.

Reicht die Pension im Alter nicht aus, können Beamte die Grundsicherung beantragen. Wie das funktioniert, erklärt unser Beitrag zum Thema Grundsicherung im Alter.

Wer zahlt die Beamtenpension?

Beamtenpensionen werden aus den Haushalten des Bundes und der Bundesländer gezahlt. Seit 1999 baut der Bund ein Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ auf, an welchem sich auch das Bundeseisenbahnvermögen sowie die Postbeamtenversorgungskasse beteiligen. Ziel ist es, die Rücklage ab 2032 zur Entlastung des Bundeshaushaltes zu nutzen.

Wie wird die Beamtenpension versteuert?

Eine Beamtenpension muss in voller Höhe als Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit versteuert werden. Allerdings zählt das Ruhegehalt zu den Versorgungsbezügen. Folglich sinkt die Steuerlast um 13,6 Prozent der Versorgungsbezüge (bei einem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2023). Die Höchstgrenze des Freibetrages liegt bei 1.020 EUR zzgl. eines Zuschlages i.H.v. 306 EUR.

Welche Einkünfte werden angerechnet?

Auf das Ruhegehalt werden folgende Einkünfte angerechnet:

  • Einkommen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder eines Gewerbebetriebes
  • Einkommen aus Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes bis zum Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze
  • Erwerbsersatzeinkommen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld)

 

Nicht angerechnet hingegen werden:

  • Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung
  • Einkommen aus schriftstellerischen oder künstlerischen Tätigkeiten

 

Für die Anrechnung existiert eine Höchstgrenze, welche sich nach der Endstufe der Besoldungsgruppe richtet, die als Grundlage zur Berechnung der Beamtenpension dient. Die Summe aus Versorgungsbezügen und zusätzlichem Einkommen darf diese Höchstgrenze nicht übersteigen. Andernfalls wird das Ruhegehalt vermindert.

Beispiel: Person A gehört einer Besoldungsgruppe an, deren Höchstgrenze der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bei 3.000 EUR liegt. Sie bezieht ein Ruhegehalt i.H.v. 2.160 EUR und erhält aus einer weiteren Beschäftigung ein zusätzliches Einkommen i.H.v. 1.000 EUR. Die Summe aus Ruhegehalt und zusätzlichem Einkommen beträgt 3.160 EUR und liegt folglich 160 EUR über der Höchstgrenze der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (3.000 EUR). Um diese Summe ist das Ruhegehalt (auf dann 2.000 EUR) zu kürzen, das zusätzliche Gehalt bleibt unangetastet.

Frühpensionierung bei Beamten: Wie wirkt sich ein frühzeitiger Ruhestand aus?

Ein vorzeitiger Ruhestand kann ab dem vollendeten 63. Lebensjahr beantragt werden. Ist die Person bei Antragsstellung schwerbehindert und vor dem 1. Januar 1952 geboren, ist der vorzeitige Ruhestand ab dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich. So sieht ein sinnvolles Vorgehen für die Beantragung eines Vorruhestandes von Beamten aus:

  • Zunächst sollte eine offizielle Berechnung der Pensionsansprüche angefordert werden. Dies funktioniert formlos bei der Verwaltung des jeweiligen Bundeslandes.
  • Anschließend ist der Antrag selbst zu stellen. Dieser muss Angaben über das Alter der antragstellenden Person sowie das gewünschte Eintrittsdatum in den Ruhestand enthalten.
  • Falls ein Behinderungsgrad vorliegt, sollte dieser vor der Antragstellung ärztlich anerkannt worden sein. Der Grund: Wird eine Behinderung nicht bereits im Antrag angegeben, kann eine spätere Festsetzung der Versorgungsbezüge nicht mehr geändert werden (vgl. Urteil VG Koblenz, Az.: 5 K 196/17)

 

Nicht selten entstehen bei Antragsstellungen Uneinigkeiten über Ansprüche und Nachweise. Ergibt sich daraus oder aus einem anderen Grund ein Rechtsstreit über die Beamtenpension, unterstützt der ALLRECHT Privatrechtsschutz Betroffene, beispielsweise bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand.

Wichtig: Bei einem vorzeitigen Ruhestand wird die Pension um 3,6 Prozent pro Jahr gekürzt (Versorgungsabschlag). Wer also 2 Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen möchte, muss mit einem Versorgungsabschlag i.H.v. 7,2 Prozent der errechneten Beamtenpension rechnen. Dieser entfällt, sofern der vorzeitige Ruhestand auf einem Dienstunfall (inkl. Dienstunfähigkeit) beruht oder das 63. Lebensjahr vollendet ist und mindestens 40 Dienstjahre absolviert wurden.

Lese-Tipp: Welche Rechte Betroffene im Falle eines zwangsweisen Ruhestandes haben, klärt unser Artikel zum Thema Zwangspensionierung.

Beamtenpension für Witwen und Witwer: Erhalten Hinterbliebene die Beamtenpension?

Im Todesfall der verbeamteten Person ist der Dienstherr im Rahmen der Beamtenversorgung verpflichtet, die Hinterbliebenenversorgung zu gewährleisten.

Witwen bzw. Witwer erhalten in der Regel 55 Prozent des Ruhegehalts der verstorbenen Person. Hat die Ehe bereits vor dem 1. Januar 2002 bestanden und hatte einer der beiden Ehepartner zu diesem Zeitpunkt das 40. Lebensjahr vollendet, erhält der hinterbliebene Ehepartner 60 Prozent des Ruhegehalts der verstorbenen Person.

Befand sich die verstorbene Person noch nicht im Ruhestand, wird dasjenige Ruhegehalt gezahlt, das sie erhalten hätte, wäre sie an ihrem Todestag pensioniert.

Wichtig: Der Anspruch auf Witwen- bzw. Witwergeld erlischt, sobald der hinterbliebene Partner erneut heiratet oder eine Lebenspartnerschaft eingeht. Endet die neue Ehe oder Lebenspartnerschaft durch den Tod des neuen Partners bzw. durch Scheidung, lebt der Anspruch auf Witwen-/Witwergeld wieder auf.

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