18.01.2024
Führerschein-Änderungen ab 2024 auf einen Blick
Nachtfahrverbot, digitaler Führerschein und einheitliche Strafen: Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments plant für 2024 die Einführung neuer Führerscheinrichtlinien. Mit weitreichenden Folgen für motorisiertes Fahren. Dieser Artikel gibt einen Überblick über Inhalte sowie mögliche Änderungen in der Praxis.
Im März 2023 hat die EU-Kommission ihren Entwurf einer Führerscheinrichtlinie vorgelegt. Diese hat das Ziel, die Unfallzahlen deutlich zu senken. Zurzeit wird im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments über den Entwurf diskutiert. Die im Entwurf vorgesehenen Änderungen hätten, sollten Sie vom EU-Parlament so beschlossen werden, weitreichende Folgen für das motorisierte Fahren.
Diese Führerschein-Änderungen plant die EU ab 2024:
EU-Führerschein: Änderungen in der Klasse B
Wer einen Führerschein der Klasse B besitzt, darf aktuell lediglich Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen fahren. Die neuen EU-Richtlinien sehen eine Anhebung vor: Zukünftig sollen auch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,25 Tonnen gefahren werden dürfen. Jedoch nur unter diesen Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug wird mit alternativen Kraftstoffen betrieben.
- Die Person besitzt die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren.
Digitaler Führerschein in der EU
Geplant ist, dass bei Polizeikontrollen oder Fahrzeuganmietungen eine entsprechende App auf dem Smartphone zur Vorlage des Führerscheins ausreicht. Um den aktuellen Führerschein im Scheckkartenformat fälschungssicher zu machen, soll zukünftig ein QR-Code anstelle des integrierten Chips zum Einsatz kommen.
Autofahren ab 70
Was in Dänemark und Spanien bereits gang und gäbe ist, soll jetzt EU-weit gelten: Führerscheine von Personen ab einem Alter von 70 Jahren sollen auf 5 Jahre befristet sein. Wird diese Regelung eingeführt, muss der Führerschein im Alter regelmäßig erneuert werden. Dies ist möglicherweise gekoppelt an eine erneute Fahrprüfung ab 70 Jahren oder einen Auffrischungskurs.
In diesem Zusammenhang interessant: Darf der Führerschein aus Altersgründen entzogen werden?
Einheitliche Probezeit
Im Rahmen der neuen Führerscheinrichtlinien soll europaweit eine einheitliche Probezeit von 2 Jahren eingeführt werden.
Darüber hinaus ist geplant, beim Erwerb einer Fahrerlaubnis – unabhängig von deren Klasse – die Fahrerlaubnis zunächst auf Probe zu erteilen. Mit dem Erwerb jeder neuen Klasse soll dann eine neue Probezeit beginnen. Wer also beispielsweise zusätzlich einen Motorradführerschein macht, hat eine erneute Probezeit von 2 Jahren. Lediglich für den erleichterten Aufstieg beim Motorrad-Stufenführerschein ist keine erneute Probezeit vorgesehen.
Mehr Infos zum Thema liefert unser Artikel über die Führerschein-Probezeit.
LKW- und Bus-Führerschein: Ausnahmen beim Mindestalter
In Deutschland können die Führerscheine der Klassen C und D derzeit erst ab einem Alter von 21 Jahren (Klasse C) bzw. 24 Jahren (Klasse D) erworben werden. Die neuen Führerscheinrichtlinien sehen in diesem Bereich Ausnahmen vor. So soll das Mindestalter in einzelnen Bereichen – z.B. bei der Feuerwehr – gesenkt werden. Eine generelle Absenkung des Mindestalters wurde zwar ursprünglich diskutiert, ist aber nicht Teil des Entwurfs.
Anerkennung von B17 im europäischen Ausland
Seit 2006 ist der Führerscheinerwerb in Deutschland ab einem Alter von 17 Jahren möglich. Die Rahmenbedingungen des sogenannten B17-Führerscheins sollen nach den Vorstellungen der EU-Kommission vereinheitlicht und EU-weit anerkannt werden. Das bedeutet: Wer in Deutschland zum begleiteten Fahren berechtigt ist, soll künftig auch in allen anderen EU-Staaten begleitet Auto fahren dürfen.
Einheitliche Wohnsitzregelung
Aktuell ist es nicht möglich, die theoretische und praktische Führerscheinprüfung in zwei unterschiedlichen EU-Staaten zu absolvieren. Der Grund: Die sogenannte Wohnsitzregelung legt fest, dass der Führerschein in dem Land erworben werden muss, in dem sich auch der Wohnsitz befindet.
Die neue Regelung sieht vor, dass theoretische und praktische Prüfung zukünftig in zwei verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten abgelegt werden können – unabhängig vom derzeitigen Wohnort.
Nachtfahrverbot
Der neue Richtlinienentwurf würde es EU-Staaten ermöglichen, ein Nachtfahrverbot für unerfahrene Personen am Steuer zwischen Mitternacht und 6 Uhr einzuführen. Dies soll vor allem Fahrten unter Alkoholeinfluss reduzieren. Gleichzeitig könnte eine solche Regelung dazu führen, dass z.B. Beschäftigte in Schichtarbeit in ihrer Mobilität unverhältnismäßig eingeschränkt wären.
Befristung des Führerscheins
Derzeit muss der EU-Führerschein in Deutschland alle 15 Jahre neu beantragt werden. Eine erneute Prüfung ist dafür nicht notwendig. Die EU-Führerschein-Änderungen sehen eine Befristung auf 10 Jahre vor, anschließend soll für die Neuausstellung eine erneute Fahrprüfung erforderlich sein. Eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Senioren soll sogar alle 5 Jahre verpflichtend sein.
Führerschein-Strafen international gültig
Bei Führerschein-Strafen soll es nach den neuen Richtlinien zukünftig einheitlich zugehen. So sollen die Längen eines Führerscheinentzugs (z.B. wegen Tempoverstößen) sowie Promillegrenzen und Punktesysteme EU-weit vereinheitlicht und gegenseitig anerkannt werden. Das würde bedeuten, dass ein in Spanien verhängtes Fahrverbot auch in Deutschland gelten würde.
Soweit die Vorschläge der EU-Kommission. Diese werden nun im Verkehrsausschuss diskutiert. Die Mitglieder dieses Ausschusses haben nun die Möglichkeit, Änderungsanträge zu stellen. Es wird mit weit über 1.000 solcher Anträge gerechnet. Im Dezember 2023 wird über diese Anträge im Ausschuss beraten.
Wichtig zu wissen: Die Richtlinie gilt nicht unmittelbar, sondern erst dann, wenn sie in den jeweiligen Mitgliedstaaten (also auch in Deutschland) in nationales Recht umgesetzt wurde.
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