Europas drittgrößter Reiseveranstalter, die FTI Touristik GmbH, ist insolvent. Die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI Group, hat am 03.06.2024 beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Schnelle Hilfe für betroffene FTI-Kunden

Für betroffene Kunden wurde von der FTI im Internet eine Informationsseite eingerichtet. Zudem ist eine kostenloste telefonische Hotline der FTI unter +49 (0)89 - 710 45 14 98 erreichbar.

Ihr Rechtsrat rund um die drohende Insolvenz der FTI

Gerne helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert weiter, wenn Sie von der FTI Insolvenz betroffen sind:

  • Wir prüfen, ob eine Streitigkeit im Zusammenhang mit der gebuchten Reise über Ihre Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist.
  • Auf Wunsch stellen wir Sie direkt an erfahrene Juristen durch, die sich Ihren Fragen stellen oder unterstützen Sie bei der Suche nach spezialisierten Rechtsanwälten vor Ort.
  • Rufen Sie einfach unter 0611 17209-455  an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.


Alternativ können Ihnen eventuell auch die folgenden FAQ weiterhelfen.

FAQ zur FTI Insolvenz

Ihre wichtigsten Fragen rund um Ihre gebuchte Reise

Nachfolgend greifen wir die wichtigsten Fragen auf und stellen dar, was Sie jetzt wissen müssen – falls Sie schon unterwegs sind oder Ihre Reise noch bevorsteht.  

Betroffen sind alle Leistungen, die Sie direkt bei FTI gebucht haben. Das umfasst die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra Touristik GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper. Nicht betroffen sind gebuchte Leistungen bei Drittanbietern wie TUI, AllTours etc., bei denen FTI nur Vermittler war.

In einem solchen Fall greift der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Derzeit bemüht sich das Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem DRSF, dass Sie Ihre Reise wie geplant zu Ende führen können. Wo dies nicht möglich ist, organisiert FTI die Rückreise.

Die Durchführung von Reisen ab dem 05. Juni 2024 wird derzeit geprüft. Sollte eine Durchführung nicht möglich sein, greift der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF).

Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher in Verbindung setzen, sobald der von der Insolvenz betroffene Reiseanbieter dem DRSF die dafür erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat.

Wenn Sie nur eine einzelne Hotelleistung, einen Mietwagen oder eine touristische Leistung (z.B. Ausflüge) über FTI gebucht und bezahlt haben, sind diese Zahlungen nicht vom gesetzlichen Absicherungsschutz durch den DRSF abgesichert.

Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihren Veranstalter, um zu klären, ob die Leistungen eventuell dennoch möglich sind. Für betroffene Kunden wurde im Internet eine Informationsseite eingerichtet. Zudem ist eine kostenloste telefonische Hotline unter +49 (0)89 - 710 45 14 98 erreichbar.

Rückforderungen von gezahlten Geldern müssen Sie in diesem Fall bei der Insolvenztabelle anmelden.