04.06.2018 – zuletzt aktualisiert am: 03.04.2024

Abschlagsfreie Rente mit 63 – so geht’s

Sie haben gefühlt Ihr ganzes Leben lang gearbeitet. Wäre es da nicht schön, ein wenig früher in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen und das Ganze ohne Einbußen aus finanzieller Sicht? Seitdem die Rente mit 63 beschlossen wurde, ist das möglich. Doch geht das so einfach? Wie sind die Voraussetzungen dafür und mit welchen Einschränkungen müssen Sie rechnen?

Voraussetzung für die Rente mit 63

Seit dem 1. Juli 2014 ist sie gültig und wurde von der Bundesregierung im Rahmen des neu gestalteten Rentenpakets beschlossen – die Option der abschlagsfreien Rente mit 63. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Einen abschlagsfreien Rentenanspruch mit exakt 63 Jahren erhalten nur diejenigen, die beim Inkrafttreten der Regelung, 1952 oder früher geboren wurden. Für alle, die später geborenen sind, steigt die Eintrittsgrenze schrittweise pro Jahr um zwei weitere Monate.

In Anspruch nehmen können Sie die Rente ohne Abzug dann, wenn sie zusätzlich ein sogenannter „besonders langjährig Versicherter“ sind. Das heißt, Sie können die erforderlichen 45 Beitragsjahre nachweisen. Beitragsjahre oder Beitragszeit sind die Zeiträume, in denen Sie in die Pflichtversicherung der Rentenkasse eingezahlt oder auf einem unten beschriebenen Wege Zeiten erworben haben.

Als Beitragszeiten angerechnet werden:

  • Ihre berufliche Ausbildung;
  • Zeiten des Zivil- und Wehrdiensts, heute Bundesfreiwilligendienst;
  • Zeiten der Erziehung Ihrer Kinder (bis zum 10. Lebensjahr) oder in der Sie Familienmitglieder ohne Gelderwerb gepflegt haben (Achtung, diese Zeiten werden nicht automatisch erfasst und müssen gesondert angezeigt werden.);
  • Bezugszeiten von Sozialleistung wie z.B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld I;
  • Monate und Jahre, in denen Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das gilt auch für einen Minijob, den sie durch eine freiwillige Beitragszahlung relevant für Ihre Rentenansprüche gemacht haben.

 

Nicht berücksichtigt werden Zeiten, in denen man Bürgergeld bezogen hat.

Rente mit 63 mit Abschlägen führt zu hohem Rentenverlust

Wenn Sie nicht als „besonders langjährig Versicherter“ gelten und Sie trotzdem früher in Rente gehen wollen, müssen Sie mit hohen Abschlägen rechnen und bauen auch für die Zukunft keine Rentenpunkte mehr auf.

Voraussetzung für die vorgezogene Rente ist, dass Sie 35 Beitragsjahre nachweisen können. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme sinkt Ihre Rente um 0,3 Prozent, das sind 3,6 Prozent pro Jahr. Wer dennoch 4 Jahre früher in Rente gehen will, also mit 63, liegt der Rentenabschlag bei 12 Prozent – eine stolze Summe, die sich nicht viele leisten wollen und können.

Auch interessant: Entdecken Sie unseren Beitrag zum Thema Vorruhestand.

Hinzuverdienst bei der Rente mit 63

Ob Sie nun vorzeitig in Rente gegangen sind oder bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben – in beiden Fällen dürfen Sie als Rentner oder Rentnerin hinzuverdienen. Es sind beim Hinzuverdienen keine Grenzen zu beachten.

Beiträge zur Rentenversicherung müssen Sie von Ihrem Hinzuverdienst nicht zahlen. Es steht Ihnen aber frei, diese trotzdem zu entrichten und so für eine Erhöhung Ihrer bisherigen Rentenzahlung zu sorgen.

Jetzt weiterlesen: Alles Wissenswerte rund um den Rentenbescheid.

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