02.01.2025
Arbeitszeitbetrug: Ist eine Kündigung rechtens?
Ob mehrmaliges Zuspätkommen oder die private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Beides kann zu einer Abmahnung oder Kündigung führen. Denn Arbeitszeitbetrug stellt eine Pflichtverletzung seitens der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers dar, die arbeitsrechtliche Konsequenzen haben können. Wann ein Arbeitszeitbetrug vorliegt, und welche Strafen drohen, klärt dieser Artikel.
Was ist Arbeitszeitbetrug?
Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und das Unternehmen vereinbaren im Arbeitsvertrag eine bestimmte Arbeitszeit. Diese wird üblicherweise in Stunden pro Woche festgelegt. Aufgrund einer solchen Regelung sind Angestellte dazu verpflichtet, ihre Arbeitsleistung – mit Ausnahme der Pausenzeiten – während der gesamten Arbeitszeit zu erbringen. Geben sie hingegen vor, eine Arbeitszeit erbracht zu haben, obwohl dies nicht der Fall war, liegt ein Arbeitszeitbetrug vor.
Von wesentlicher Bedeutung ist hierbei, dass der Arbeitszeitbetrug durch Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin vorsätzlich begangen wurde. Eine aus Unachtsamkeit falsch angegebene Arbeitszeit oder eine einmalige Zuwiderhandlung durch eine ansonsten zuverlässige Teamkraft stellen keinen Arbeitszeitbetrug dar. Stattdessen kommen in derartigen Fällen ein Arbeitszeitverstoß oder eine Arbeitszeitverletzung in Betracht.
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Beispiele für einen Arbeitszeitbetrug
In vielen Betrieben werden die Arbeitszeiten der einzelnen Beschäftigten genau erfasst. Etwa durch eine elektronische Zeiterfassung oder durch Stundenzettel. Hierbei vorsätzlich falsche oder nicht vorgenommene Angaben sind typische Fälle des Arbeitszeitbetrugs.
Ein Beispiel: Arbeitnehmer A muss laut Arbeitsvertrag von 9 bis 16 Uhr im Home-Office arbeiten. Seine Arbeitszeiten sind in einer Exceltabelle zu dokumentieren. Die Arbeitszeit wird jedoch regelmäßig von A falsch aufgeschrieben. A trägt als Arbeitsbeginn zwar 9 Uhr ein, fängt jedoch erst ab 10 Uhr an zu arbeiten. Folglich begeht A einen Arbeitszeitbetrug.
Auch die sogenannten Raucherpausen beschäftigen regelmäßig deutsche Gerichte. Liegt eine betriebliche Vereinbarung vor, die ein Ausstempeln für Pausen jeder Art vorsieht, müssen sich Beschäftigte auch für eine kurze Zigarettenpause beim Zeiterfassungssystem abmelden. Tun sie dies nicht, stellt dies einen Arbeitszeitbetrug dar.
Weitere Beispiele für einen Arbeitszeitbetrug sind:
- falsche Angaben zu Mehrarbeit
- Zuspätkommen oder zu früh gehen, ohne die Zeit zu erfassen
- private Internetnutzung
- Kollegen oder Kolleginnen bitten, die eigene Ab- bzw. Anwesenheit falsch zu stempeln
Wann droht eine Abmahnung bei Arbeitszeitbetrug?
Ein Arbeitszeitbetrug durch Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen stellt eine Pflichtverletzung dar, die arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Besteht die Möglichkeit, dass die angestellte Person ihr Verhalten ändert, ist eine Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrug der erste Schritt. Diese kommt vorrangig bei leichten oder einmaligen Verstößen in Betracht. Etwa bei einer erst- und einmaligen Falschangabe der Arbeitszeiten.
Gut zu wissen: Wird eine Teamkraft wegen Arbeitszeitbetrug abgemahnt, kann sie wegen desselben Vorwurfs nicht mehr gekündigt werden. Die Abmahnung wirkt als Kündigungssperre. Eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug ist erst möglich, wenn es zu weiteren Pflichtverletzungen kommt oder der Betrieb von neuen Tatsachen erfährt, die eine Kündigung rechtfertigen.
Lese-Tipp: Die Unterschiede zwischen Abmahnung und Kündigung
Wann droht eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug?
Ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und dem Betrieb jedoch nachhaltig geschädigt, kann ein Arbeitszeitbetrug zu einer fristlosen Kündigung führen. Entscheidend sind hier zum einen die Schwere und Häufigkeit des Arbeitszeitbetrugs sowie zum anderen die Wahrscheinlichkeit einer Tatwiederholung.
Vor allem in Bezug auf die Schwere sind deutsche Gerichte recht streng. Der Grund: Beschäftigte müssen von vornherein wissen, dass ihr Unternehmen einen Arbeitszeitbetrug nicht hinnehmen würde. So urteile das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2011 (Az.: 2 AZR 381/10), dass „der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung […] darzustellen.“
Weiterführende Informationen: Alles Wissenswerte zur Kündigung eines Arbeitsvertrages
Ob eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung tatsächlich wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab. Nicht selten führt eine Kündigungsschutzklage zur Aufhebung der Kündigung. Die Allrecht Berufs-Rechtsschutz hilft Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Ist Arbeitszeitbetrug eine Straftat?
„Arbeitszeitbetrug ist eine Straftat und erschüttert das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig", so Experte Rechtsanwalt Roland Kirsten.
Neben einer Abmahnung oder Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Die gesetzliche Grundlage bildet § 263 StGB.
Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde. Ein Vorsatz kann bejaht werden, sofern der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den Arbeitszeitbetrug bewusst vorgenommen oder zumindest billigend in Kauf genommen hat. Zu verneinen ist der Vorsatz hingegen, wenn sich die angestellte Person keine Gedanken über ihr Handeln gemacht – also unabsichtlich gehandelt – hat.
Das Strafmaß bei Arbeitszeitbetrug
Für einen Arbeitszeitbetrug sieht § 263 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe vor. Darüber hinaus kann eine Verurteilung zu einem Eintrag im Bundeszentralregister und somit zu einem Eintrag im Führungszeugnis führen.
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