04.07.2024

Ausbildung abbrechen: Konsequenzen & was es zu beachten gilt

Soll ich meine Ausbildung abbrechen? Diese Frage stellen sich viele Auszubildende. Doch rund ein Viertel von ihnen entscheidet sich tatsächlich, diesen Schritt zu tun. Welche gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen sind und welche Folgen es hat, eine Ausbildung abzubrechen, fasst dieser Artikel zusammen.

Kann man eine Ausbildung abbrechen?

Ein Ausbildungsverhältnis kann – ähnlich wie ein Arbeitsverhältnis – vom Auszubildenden nach der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen, gekündigt werden (vgl. § 22 Berufsbildungsgesetz [BBiG)).

Lesenswert: Die Rechte & Pflichten bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages

Mögliche Gründe, um eine Ausbildung abzubrechen

Die Gründe für einen Abbruch der Ausbildung sind vielfältig. Sie reichen von Konflikten im Ausbildungsbetrieb über Unzufriedenheit mit der Berufsbranche bis hin zu familiären Zwischenfällen, die einen Ausbildungsabbruch erforderlich machen. Auch ein Umzug in ein anderes Bundesland oder eine Erkrankung können Gründe für einen Ausbildungsabbruch sein.

Exkurs: Kündigungsschutzklage – So können sich Azubis gegen eine Kündigung wehren

Ausbildung abbrechen: Das sind die Folgen

Eine Ausbildung abzubrechen hat weitreichende Konsequenzen. Der Ausbildungsbetrieb muss über den Ausbildungsabbruch informiert werden.

Darüber hinaus ist eine Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit erforderlich – sofern keine anschließende Ausbildung oder eine alternative Tätigkeit (z.B. Studium) begonnen wird.

Wer seine Ausbildung abbricht und noch keinen neuen Ausbildungsplatz in Aussicht hat, muss sich um seine Krankenversicherung kümmern. Häufig können Auszubildende nach einem Abbruch der Ausbildung in die Familienversicherung eines Elternteils zurückkehren.

Schulische Ausbildung abbrechen: Das richtige Vorgehen

Der Abbruch einer Ausbildung setzt zunächst eine wirksame Kündigung des Ausbildungsverhältnisses voraus. Gemäß § 22 Abs. 3 BBiG muss die Kündigung zwingend in Schriftform erfolgen.

Spannende Frage: Kann man eine Kündigung zurückziehen?

Bei einem Ausbildungsabbruch innerhalb der Probezeit ist keine Begründung erforderlich. Soll die Ausbildung nach der Probezeit abgebrochen werden, muss die Kündigung einen Kündigungsgrund enthalten. Kündigen kann, wer:

  • die Berufsausbildung insgesamt aufgeben oder
  • eine Ausbildung in einem anderen Beruf machen

 

möchte (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG).

Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber eine Kündigung nur aus „wichtigem Grund“ vor (§ 22 Abs. 2 S. 1). Hierbei ist zwischen einer verhaltensbedingten Kündigung und einer betriebsbedingten Kündigung zu unterscheiden.

Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung können sein:

  • eine schlechte Ausbildung durch den Betrieb
  • wiederholt verspätete Zahlung der Ausbildungsvergütung
  • wiederholt unerlaubte Überstunden

 

Eine betriebsbedingte Kündigung kann beispielsweise bei einem Betriebsübergang oder eine Verlegung des Ortes an einen anderen, weit entfernten Ort gerechtfertigt sein.

Wichtig: Im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung muss der Auszubildende das zu missbilligende Verhalten in der Regel zunächst abmahnen. Diese Pflicht kann bei schweren Verstößen, wie beispielsweise Mobbing oder sexueller Belästigung, ausnahmsweise entfallen.

Lese-Tipp: Wie man sich im Falle einer Abmahnung richtig verhält

Ausbildung abbrechen: Kündigungsfristen beachten!

Ob bei der Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses Kündigungsfristen einzuhalten sind, hängt vom Zeitpunkt der Kündigung ab.

Ausbildung abbrechen in der Probezeit

Innerhalb der Probezeit kann eine Ausbildung fristlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Ausbildung abbrechen nach der Probezeit

Nach der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis nur unter Berücksichtigung der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. Diese beträgt üblicherweise 4 Wochen, also exakt 28 Tage.

Ausnahme: Bei schweren Verstößen – z.B. Gewalt am Arbeitsplatz – kann die Ausbildung auch nach der Probezeit fristlos gekündigt werden. Die Allrecht Privatrechtsschutz hilft Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Eine Alternative zur Kündigung ist der sogenannte Aufhebungsvertrag. Dabei einigen sich Ausbildungsbetrieb und Azubi einvernehmlich darauf, das Ausbildungsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden.

Zum Weiterlesen: Aus diesen Gründen können Ausbildungsbetriebe ihren Azubis nach der Probezeit kündigen

Konsequenzen des Ausbildungsabbruchs

Wer eine Ausbildung abbricht und nicht direkt im Anschluss eine neue Ausbildung beginnt, muss sich innerhalb der ersten drei Tage nach Ausbildungsabbruch arbeitslos melden. Andernfalls droht eine 3-monatige Sperre für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben ausschließlich Auszubildende, die mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Ausbildung abbrechen – Was dann?

Die weitere berufliche Laufbahn nach einem Ausbildungsabbruch sollte gewissenhaft geplant werden. Um Lücken im Lebenslauf zu vermeiden, bieten sich beispielsweise:

  • Praktika
  • ein freiwilliges soziales Jahr
  • Au-Pair-Programme oder
  • ein Studium

 

an. Umfangreiche Informationen und Angebote zur beruflichen Umorientierung erteilt die zuständige Ausbildungsberatung der IHK.

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