21.11.2024
Bankkonto gesperrt: Was ist zu tun?
Ein unangenehmer Moment beim Bezahlen an der Kasse: Das Konto ist gesperrt! Viele Kundinnen und Kunden trifft dies völlig überraschend. Wann Banken Konten ohne Ankündigung sperren dürfen und was bei einem gesperrten Bankkonto zu tun ist, klärt dieser Artikel.
In diesem Beitrag:
Bankkonto gesperrt: Darf meine Bank das?
Grundsätzlich dürfen Banken Kundenkonten unter bestimmten Umständen sperren. Eine willkürliche Sperrung ist jedoch nicht zulässig. Sie erfordert einen wichtigen Grund.
Dieser ist ein Verdacht auf kriminelle Handlungen, beispielsweise auf Betrug oder Geldwäsche. Kreditinstitute sind verpflichtet, Transaktionen mithilfe spezieller Algorithmen zu überwachen. Auch eine unzureichende Kontodeckung sowie ein mehrfaches Überziehen des Kontos trotz Mahnung berechtigt Banken zur Sperrung.
Darüber hinaus finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Kreditwesengesetz (KWG) weitere Ursachen, die zu einem gesperrten Bankkonto führen können. Dazu zählen:
- das Vorliegen einer gerichtlichen Pfändung
- die Nichteinhaltung vertraglicher Bestimmungen
- das Versäumnis, notwendige Identifikationsdokumente einzureichen
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Checkliste: Bankkonto gesperrt – was tun?
- Kontakt mit der Bank aufnehmen (Grund für das gesperrte Konto, Voraussetzungen für Freigabe)
- Unterlagen auf Hinweise für mögliche Sperrgründe überprüfen (Kontoauszüge, Verträge)
- Mit Gläubigerin oder Gläubiger kommunizieren (im Falle einer Pfändung)
- Laufende Zahlungen alternativ absichern (Miete, Strom, Mobilfunk)
- Vorübergehendes Ersatzkonto eröffnen
- Anwaltliche Unterstützung suchen
- Dokumentation aller Schritte (z.B. Korrespondenz mit der Bank)
Der Unterschied zwischen Kontosperre und Kontokündigung
Zu unterscheiden ist die Kontosperre von einer Kontokündigung. Letztere erfolgt – im Gegensatz zur Sperrung – in der Regel nicht ohne (mehrmalige) Ankündigung. Die möglichen Gründe für eine Kontokündigung ähneln denen für eine Kontosperre. Allerdings gehen ihr üblicherweise mehrere Verdachtsmomente bzw. Verstöße voraus. Sie ist die letztmögliche Konsequenz seitens der Bank, um Schaden vom Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin und dem Kreditinstitut abzuwenden.
Gilt die Geschäftsbeziehung auch während der Sperre?
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Kontosperre und Kontokündigung ist der Fortbestand der Geschäftsbeziehung. Während diese bei einer Kontokündigung endet, besteht sie bei einer Sperre weiterhin fort. Auf Grundlage dieses Vertragsverhältnisses können Betroffene gegenüber ihrem Kreditinstitut juristisch argumentieren. In der Praxis müssen sich Banken am sogenannten Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) messen lassen. Das bedeutet: Sie müssen gegenüber Kundinnen und Kunden eine gewisse, vertragliche Rücksicht walten lassen. Diese kann beispielsweise dazu führen, dass ein Gericht eine Kontosperre ohne vorherige Ankündigung im Einzelfall als unzulässig erachtet.
Wird man über die Kontosperrung informiert?
Ob ein Konto ohne Ankündigung gesperrt wird, hängt von den Gründen für die Sperrung ab. Zwar verlangt das Gesetz nicht explizit eine vorherige Ankündigung, allerdings informieren viele Kreditinstitute ihre Kundschaft aus Gründen der Transparenz über eine bevorstehende Kontosperrung. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Sperre aufgrund einer mehrfachen Kontoüberziehung droht.
In einigen Fällen ist eine vorherige Ankündigung jedoch nicht möglich. So ist bei einem dringenden Verdacht auf Betrug oder Geldwäsche Eile geboten. Um den potenziellen Schaden für Kunden und Kundinnen sowie das Kreditinstitut möglichst gering zu halten, erfolgt die Kontosperrung umgehend und ohne Ankündigung.
Wissenswert: Das richtige Vorgehen bei einer Fehlüberweisung
Rechtliche Vorgehen bei Kontosperrung ohne Ankündigung
Bei einer Kontosperrung ohne Ankündigung, sollten Betroffene zeitnah eine spezialisierte Rechtsberatung zu Rate ziehen. Diese nimmt umgehend Kontakt zum Kreditinstitut auf, um den Sachverhalt zu klären. Die Allrecht Privatrechtsschutz hilft Betroffenen bei der Suche nach einem fachkundigen Rechtsbeistand.
Ist das Guthaben bei einem gesperrten Konto sicher?
Wenn ein Konto gesperrt ist, kann über das Guthaben nicht mehr frei verfügt werden. Weder Bargeldeinzahlungen noch Abhebungen oder Überweisungen sind möglich. In vielen Fällen ist nicht nur das Konto selbst gesperrt, auch der Zugang – zum Beispiel im Onlinebanking – ist dann nicht mehr möglich.
Inwieweit das Kontoguthaben noch dem Kontoinhaber bzw. der Kontoinhaberin gehört, hängt vom Einzelfall ab. Bei einer Sperrung wegen eines Betrugsverdacht wird das Guthaben meist eingefroren. Wurde die Kontosperre jedoch von einem Gericht angeordnet oder wurde ein Vollstreckungstitel erwirkt, kann es sein, dass das Restguthaben nach Aufhebung der Kontosperre nicht mehr verfügbar ist.
Kontosperrung ohne Ankündigung: Wie gelange ich an mein Geld?
Abhängig vom Sperrgrund sind verschiedene Maßnahmen erforderlich, um eine Freigabe des Kontos zu erwirken. Bei einer Pfändung sollte zunächst der Kontakt zur Bank und zum Gläubiger bzw. der Gläubigerin gesucht werden. Stellt sich die zugrunde liegende Forderung als unberechtigt dar, ist Widerspruch gegen die Pfändung einzulegen.
Wurde das Konto wegen Verdacht auf Betrug/Geldwäsche gesperrt, sind der Bank umgehend alle relevanten Informationen vorzulegen, um die bestehenden Vorwürfe zu entkräften. Dasselbe gilt bei einer Sperrung wegen fehlender Identifikationsdokumente. Diese sind dem Kreditinstitut unverzüglich nachzureichen.
Erfolgte die Sperrung aufgrund eines vertraglichen Verstoßes, empfiehlt sich die Kommunikation mit der Bank. Welche Klauseln wurden verletzt? Welcher Schaden ist entstanden? In der Regel lässt sich das Problem im persönlichen Gespräch beheben.
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