18.07.2024
CSRD-Berichtspflicht: Das müssen Unternehmen beachten
Bereits seit 2017 sind Unternehmen verpflichtet, die Auswirkungen ihres Handelns auf Umwelt und Gesellschaft darzulegen. Im Januar 2023 wurde diese Pflicht im Rahmen der sogenannten CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung noch einmal verschärft. Doch welche neuen Regeln gelten konkret? Welche Unternehmen sind betroffen und wie genau muss die CSRD-Berichterstattung erfolgen?
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CSR & CSRD kurz erklärt
Die Abkürzung „CSR“ steht für „Corporate Social Responsibility“. Unter sozialer Verantwortung von Unternehmen gegenüber der Gesellschaft sind sämtliche soziale, ökologische und ökonomische Aspekte wie beispielsweise Umweltschutz, soziales Engagement oder eine mitarbeiterfreundliche Personalkultur zu verstehen.
Seit dem 5. Januar 2023 ist eine neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft. Sie trägt die Bezeichnung „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (kurz: CSRD) und ersetzt die bis dato gültige CSR-Richtlinie.
Aus der CSR- wird die CSRD-Berichtspflicht
Mit Einführung der CSRD sind zukünftig mehr Unternehmen rechtlich verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeit in den Bereichen:
- Umwelt
- Soziales
- Unternehmensführung
Bericht zu erstatten.
Darüber hinaus müssen CSRD-berichtspflichtige Unternehmen zukünftig mehr Daten als bisher bereitstellen, beispielsweise Daten über CO2-Emissionen, Informationen über Arbeitsbedingungen sowie Angaben zur Unternehmensethik.
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CSRD: Pflicht oder Chance?
Ein Bericht zur CSRD-Nachhaltigkeit ist für Unternehmen nicht nur eine Pflicht, sondern die Chance zu einer transparenten Kommunikation. Denn neben dem Gesetzgeber verlangen häufig auch Investoren, Geschäftspartner und Kunden vermehrt Auskünfte über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft.
Darüber hinaus können Banken durch einen CSRD-Bericht zwischen nachhaltigen und nicht nachhaltigen Geschäften des Unternehmens unterscheiden. Diese Transparenz lenkt den Fokus der Investitionen zunehmend auf nachhaltige Projekte.
Und auch innerhalb eines Unternehmens kann die CSRD-Pflicht einen positiven Einfluss haben. Dadurch, dass sich verschiedene Abteilungen regelmäßig mit Zielvorgaben, Kennzahlen und relevanten Prozessen auseinandersetzen müssen, wird CSRD nach und nach Teil der alltäglichen Arbeit und auf unterschiedlichen Entscheidungsebenen integriert.
Für wen und ab wann gilt die CSRD-Pflicht?
Unternehmen, die bereits unter die CSR-Richtlinie fallen, werden im Jahr 2025 erstmals verpflichtet sein, für das Geschäftsjahr 2024 einen Bericht nach CSRD-Vorgaben zu verfassen. Unter die CSR-Richtlinie fallen Unternehmen sowie nach § 340a Abs. 1a HGB auch Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute:
- mit mehr als 500 Beschäftigten
- deren Umsatzerlöse 50 Mio. Euro übersteigen oder deren Bilanzsumme mehr als 25 Mio. Euro beträgt.
Ab 2025 müssen alle Unternehmen einen CSRD-Bericht abgeben, bei denen zwei der nachfolgenden Kriterien in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren erfüllt sind:
- mehr als 250 Beschäftigte
- Umsatz mehr als 50 Mio. Euro
- Bilanzsumme mehr als 25 Mio. Euro
Im Jahr 2026 folgen dann börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bei denen zwei der nachfolgenden Kriterien in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren erfüllt sind:
- mehr als 10 Beschäftigte
- Umsatz mehr als 0,9 Mio. Euro
- Bilanzsumme mehr als 0,45 Mio. Euro
Ab 2029 müssen Unternehmen aus Drittländern mit einem EU-Nettoumsatz von über 150 Mio. Euro, die mindestens eine Zweigniederlassung oder ein Tochterunternehmen in der EU haben, einen CSRD-Bericht für das Geschäftsjahr 2028 ablegen.
Wie beginnt man mit dem CSRD-Bericht?
Die neue CSRD-Prüfungspflicht stellt für betroffene Unternehmen eine Herausforderung dar. Folgende 5 Schritte sind für einen Bericht zur CSRD-Nachhaltigkeit besonders relevant:
- Konzeption: Erstellung eines inhaltlichen und gestalterischen Konzepts
- Definition von Themen: Welche Ereignisse und Bemühungen in Bezug auf Nachhaltigkeit haben im relevanten Geschäftsjahr stattgefunden?
- Recherche: Absprache mit den themenrelevanten Abteilungen, Ermittlung von wichtigen Kennzahlen
- Inhalte verfassen: Umwandlung der vorliegenden Informationen in leicht verständliche Inhalte
- Gestaltung: Struktur, grafisches Layout
CSRD-Pflicht: Welche Inhalte müssen im CSRD-Bericht enthalten sein?
Die vorgeschriebenen Inhalte der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung sind in Artikel 19a CSRD zu finden. Dazu zählen unter anderem eine Beschreibung:
- des Geschäftsmodells sowie dessen Widerstandsfähigkeit gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken
- der Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens
- der Rolle der Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorgane in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten
- der wichtigsten nachteiligen Wirkungen des Unternehmens in den Bereichen Umwelt und Soziales
Prüfungspflichten bei der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung
Verantwortlich für die Einhaltung der CSRD-Reporting-Pflicht und die Richtigkeit des Berichts ist stets der Vorstand. Der Bilanzeid, welcher sich derzeit nur auf die Finanzberichterstattung bezieht, soll zukünftig auch auf den Nachhaltigkeitsbericht ausgeweitet werden. Für die Überwachung der Berichtspflicht eines Unternehmens ist dessen Aufsichtsrat zuständig.
Wichtig: Sämtliche Nachhaltigkeitsinformationen müssen durch eine Wirtschaftsprüfung oder einen externen, unabhängigen Dienstleister kontrolliert werden.
CSRD-Prüfungspflicht nicht erfüllt: Drohen Strafen?
Die CSRD enthält aktuell keine konkreten Vorgaben zum Umgang mit Verstößen. Die EU-Mitgliedsstaaten können entsprechende Sanktionen in ihren nationalen Gesetzen selbstständig regeln. Es erscheint jedochmöglich, dass in Deutschland zumindest bei kapitalmarktorientierten Unternehmen bis zu 5 Prozent des Jahresumsatzes bzw. 10 Mio. Euro als Strafe fällig werden könnten.
Hintergrund: In § 331 HGB i.V.m. § 334 Abs. 3a HGB ist geregelt, dass eine solche Strafe für unrichtige Angaben in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss oder im Lagebericht einschließlich der nicht-finanziellen Erklärung verhängt werden kann.
Zum Weiterlesen: Welche Strafen drohen bei unlauterem Wettbewerb?
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