05.01.2023
Enkeltrick: Wie können sich Senioren vor Betrügern schützen?
Die Polizei warnt: Immer häufiger werden ältere Menschen Opfer des sogenannten Enkeltricks. Sie werden genötigt, Geld an vermeintliche Verwandte zu übergeben – und verlieren dabei nicht selten einen Großteil ihrer Ersparnisse. Dieser Artikel erklärt, wie die neuen Maschen des Enkeltricks aussehen und was Betroffene tun können, um das betrügerische Vorhaben rechtzeitig zu erkennen.
Was ist der Enkeltrick?
Als „Enkeltrick“ (auch „Neffentrick“) wird eine neuartige Betrugsmasche bezeichnet. Dabei suchen Betrüger in Telefonverzeichnissen nach Namen, die in erster Linie von älteren Menschen getragen werden – beispielsweise Hans, Wilhelm oder Gertrud. Diese Personen werden anschließend per Telefon oder Whatsapp kontaktiert. Im Rahmen des Gesprächs/Chats schildern die Unrechtspersonen, die sich als Enkel, Neffe o.ä. ausgeben, eine Notlage, die eine dringende finanzielle Hilfe seitens des Opfers erfordert.
Enkeltrick: Rechtslage und Strafe
Der sogenannte Enkeltrick wird als Betrug gem. § 263 StGB gewertet. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, wobei bereits der Versuch strafbar ist. In besonders schweren Fällen – beispielsweise bei gewerbsmäßigem Betrug – sind deutlich höhere Freiheitsstrafen möglich. Dies belegt ein Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 5 StR 471/18).
Welche Enkeltrick-Varianten gibt es?
Kriminelle melden sich per Telefon als „Enkel“ oder „Neffen“ und täuschen im Gespräch eine finanzielle Notlage vor. Zum Beispiel als Folge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung. Mit massivem Druck wird versucht, die Opfer dazu zu bringen, einen hohen Geldbetrag zu überweisen oder vom Konto abzuheben und an einen „Freund“ zu übergeben.
„Hallo Mama/Papa/Oma/Opa, ich habe eine neue Nummer“ – so beginnt üblicherweise der Enkeltrick per Whatsapp. Nach der harmlosen Kontaktaufnahme schildert die Unrechtsperson eine vermeintliche Notlage mit der Bitte um schnelle finanzielle Hilfe. Im Glauben, mit dem Kind/Enkel zu kommunizieren, überweisen die Opfer das geforderte Geld oder übergeben dieses an einen „Boten“.
Diese Betrugsmasche beginnt mit einem Anruf oder dem Besuch eines vermeintlichen Polizeibeamten. Dem Opfer wird erzählt, dass in der Nachbarschaft eingebrochen wurde und/oder Betrüger unterwegs seien. Aus diesem Grund müsse das Opfer Bargeld und Wertgegenstände an den Polizeibeamten übergeben, um es an einem sicheren Ort aufzubewahren.
Enkeltrick: Was tun bei Verdacht?
Wer sich in einer Situation befindet, die einen Enkeltrick vermuten lässt, sollte zunächst einen klaren Kopf bewahren und misstrauisch sein.
Im Falle eines Telefonanrufes oder einer Whatsapp-Nachricht sind folgende Verhaltensweisen zu empfehlen:
- Zeit nehmen, um die Angaben der anrufenden Person gedanklich zu überprüfen
- die anrufende Person Dinge fragen, welche nur die richtige verwandte/bekannte Person wissen kann (bspw. bestimmte körperliche Merkmale oder besondere gemeinsame Erlebnisse)
- die richtige verwandte/bekannte Person anrufen, um sich den Sachverhalt bestätigen zu lassen
- im Zweifel: Auflegen
Wer zu Hause von einem vermeintlichen Polizeibeamten aufgesucht wird, sollte:
- der Person auf keinen Fall Zugang zur Wohnung gewähren. Für diesen ist grundsätzlich ein richterlicher Durchsuchungsbefehl erforderlich
- sich den Dienstausweis zeigen lassen
- bei der örtlichen Polizei anrufen und nachfragen, ob es dort einen Polizeibeamten mit entsprechendem Namen/Aussehen gibt
- niemals Geld an unbekannte Personen übergeben
Auf Enkeltrick hereingefallen: Was tun?
Opfer eines Enkeltrickbetrugs sollten zunächst ein Familienmitglied oder eine befreundete Person informieren und mit ihr gemeinsam das weitere Vorgehen erörtern. In jedem Fall sollte man den Enkeltrick bei der Polizei melden und anzeigen. Nur so können Kriminelle gestoppt und weitere Taten verhindert werden. Liegt die Tat erst kurz zurück, ist die Polizei unter 110 zu informieren. Gegebenenfalls kann die Person noch vor Ort festgenommen werden.
Wurden im Verlaufe des Enkeltricks persönliche Daten preisgegeben (bspw. Kontodaten), ist das betreffende Konto umgehend zu sperren. Der zentrale Sperrnotruf für EC- und Kreditkarten ist unter der Rufnummer 116 116 zu erreichen.
Wer per Telefon kontaktiert wurde, sollte mit seinem Telefonanbieter Kontakt aufnehmen und eine Löschung des Telefonbucheintrages beantragen. Bei regelmäßig wiederholten Anrufen ist sogar eine Änderung der Rufnummer zu empfehlen.
Enkeltrick: Geld zurückerhalten oder Entschädigung bekommen?
Häufig erhalten Opfer des Enkeltricks weder ihr Geld zurück noch eine Entschädigung. Der Grund: In der Regel haben Betroffene das Geld selbst von ihrem Konto abgehoben und anschließend an die Unrechtsperson übergeben. Eine entsprechende Fürsorgepflicht für Banken, die Auszahlung zu hinterfragen, wurde von der Rechtsprechung bisher nicht bejaht.
Eine Ausnahme kann bestehen, wenn das Geld per Überweisung verschickt wurde. In diesem Fall sollte umgehend Kontakt zur Bank aufgenommen und eine Rücküberweisung veranlasst werden.
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