21.12.2020

Feinstaubplakette – Diese Regelungen gelten

Seit 2007 können Städte, Kommunen und Gemeinden sogenannte Umweltzonen ausweisen.  Das Befahren dieser Umweltzonen ist Fahrzeugen nur mit einer entsprechenden Feinstaubplakette, die an der Windschutzscheibe angebracht werden muss, erlaubt.  In fast allen deutschen Städten ist die Einfahrt in die Umweltzone inzwischen nur noch mit der grünen Umweltplakette zulässig.  Welche Feinstaubplakette für welches Fahrzeug gilt, wer keine Umweltplakette benötigt und welche Strafen für das Fahren ohne Umweltplakette drohen, erläutert dieser Artikel.

Wozu dient die Umweltzone und wie viele Umweltzonen gibt es aktuell in Deutschland?

Die Umweltzonen in Deutschland sollen dem Gesundheitsschutz dienen und dazu beitragen, die Feinstaubbelastung, die durch den Straßenverkehr verursacht wird, zu senken und die europaweit festgelegten Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Aus diesem Grund sollen Fahrzeuge mit schlechten Abgas-Standards aus den hoch belasteten innerstädtischen Bereichen ferngehalten werden. 

Eingeführt wurde die Feinstaubplakette am 01.03.2007 und ist in den Umweltzonen seit dem 01.01.2008 verpflichtend für PKW, LKW und Busse. Grundlage bildet die Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV), die unter anderem den Anwendungsbereich, die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen, die Kennzeichnung und die Ausgabe der Plaketten regelt. 

Aktuell gibt es in Deutschland 57 Umweltzonen, zu denen die Durchfahrt in 56 davon ausschließlich mit der grünen Feinstaubplakette zulässig ist. Einzig in Neu-Ulm ist die Einfahrt auch mit gelber Plakette erlaubt. Ausnahmen vom generellen Fahrverbot werden durch ein Zusatzschild angezeigt und erlauben die Einfahrt in die Zone mit der entsprechend angezeigten Umweltplakette. Aktuelle Informationen zu den Umweltzonen stellt das Umweltbundesamt zur Verfügung. 

Welche Umweltplaketten gibt es und welche Kraftfahrzeuge erhalten welche Feinstaubplakette?

Die insgesamt vier Schadstoffgruppen sind definiert nach der Höhe der Feinstaubemission: Je höher die Feinstaubemission, desto niedriger die Schadstoffgruppe. Fahrzeuge, die zur Schadstoffgruppe 1 gehören, erhalten keine Plakette. Die Gruppen 2 bis 4 erhalten eine Umweltplakette nach dem Ampelsystem in den Farben rot, gelb oder grün.  Maßgeblich für die Zuordnung in eine Schadstoffgruppe ist die in der Zulassungsbescheinigung Teil I, im Kraftfahrzeugschein und im Kraftfahrzeugbrief eingetragene emissionsbezogene Schlüsselnummer. Hier eine Übersicht über die Schadstoffgruppen:

Schadstoffgruppe1234
Plakettekeinerotgelbgrün
Anforderungen für DieselfahrzeugeEuro 1 oder schlechterEuro 2 oder Euro 1 + PartikelfilterEuro 3 oder Euro 2 + PartikelfilterEuro 4 oder Euro 3 + Partikelfilter
Anforderungen für BenzinerOhne geregelten Kat nach Anl. XXIII StVZO  Mit geregeltem Kat nach Anl. XXIII StVZO bzw. Euro 1 oder besser

Wie lange ist die Feinstaubplakette gültig und wo ist sie erhältlich? 

Ist die Feinstaubplakette für ein Fahrzeug erworben, ist sie unbefristet für dieses gültig. Eine neue Umweltplakette ist jedoch erforderlich, wenn

  • die Schrift auf der Umweltplakette verblasst und unleserlich geworden ist. Denn nur eine lesbare Plakette ist eine gültige Plakette.
  • sich das Kfz-Kennzeichen ändert, z.B. bei Umzug oder beim Verkauf. Denn die Feinstaubplakette ist kennzeichengebunden.


Unter Vorlage der Fahrzeugpapiere sind die Feinstaubplaketten bei den Zulassungsbehörden sowie bei den zur Durchführung von Abgasuntersuchung anerkannten Stellen erhältlich. Dazu zählen die technischen Überwachungsvereine wie TÜV, Dekra oder GTÜ sowie AU-berechtigte Werkstätten. Die Kosten für eine Umweltplakette liegen zwischen circa 5 und 20 Euro.

Übrigens: Auch für Elektroautos ist eine Umweltplakette verpflichtend.

Fahren ohne Umweltplakette – Welche Bußgelder drohen?

Das Fahren ohne gültige Umweltplakette in einer Umweltzone gilt als Ordnungswidrigkeit und zieht gemäß der StVO-Novelle 2020 ein Bußgeld von 100 Euro nach sich (ehemals 80 Euro). Das Bußgeld wird auch beim Parken ohne Plakette in der Umweltzone verhängt, denn die aktuelle Rechtsprechung geht davon aus, dass das parkende Auto bewegt werden musste, um in die Umweltzone zu gelangen. Wer vorsätzlich eine falsche Feinstaubplakette am Auto anbringt, begeht nach §267 Strafgesetzbuch Urkundenfälschung. Hier kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren drohen.

Wer braucht keine Umweltplakette?

Zu den Fahrzeugen, die  gem. 35. BImSchV Anhang 3 von den Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ausgenommen sind und daher keine Plakette benötigen zählen beispielsweise:

  • mobile Maschinen und Geräte,
  • Arbeitsmaschinen,
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“ 
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis im Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ )
  • Fahrzeuge der Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst
  • Oldtimer mit „H“-Kennzeichen


Umweltplakette für ausländische Fahrzeuge: Was gilt für das Fahren innerhalb Deutschlands?

Ausländische Fahrzeuge benötigen zum Befahren der Umweltzone in Deutschland ebenfalls eine entsprechende Feinstaubplakette. Eine Einstufung erfolgt anhand der europäischen Abgasnorm, welche in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist. Ist diese nicht eingetragen, erfolgt die Einstufung anhand des Datums der Erstzulassung des Fahrzeugs.

Tipp: Informationen für unterwegs zu den aktuellen Einfahrberechtigung können in Echtzeit über die Green-Zones-App abgerufen werden. 

Rechtsschutztipp 

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