24.10.2019 – zuletzt aktualisiert am: 09.12.2021

Gegenstände im Treppenhaus: Was darf im Hausflur abgestellt werden?

Ob Mieter Hausflure und Treppenhäuser verschönern möchten oder gedankenlos Dinge abstellen, für die in der eigenen Wohnung kein Platz ist: Schuhe, Kinderwagen Fahrräder und Co. erschweren nicht nur Nachbarn den Zutritt zu ihrer Wohnung, sie blockieren unter Umständen auch wichtige Rettungswege. Doch dürfen Gegenstände im Treppenhaus stehen? Und wenn ja – welche? Wer ist für die Einhaltung des Brandschutzes verantwortlich und in welchen Fällen droht Mietern sogar eine Abmahnung?

Gegenstände im Treppenhaus: Mietrecht

Mieter unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts. In diesem Rahmen sind sie aufgrund ihres Mietvertrages gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Mietobjektes berechtigt. Dies beinhaltet neben den Räumlichkeiten der angemieteten Wohnung auch die Nutzung des Treppenhauses.

Die Nutzung von Treppenhaus und Hausflur unterliegt Einschränkungen, da diese als sogenannte Gemeinschaftsflächen von allen Bewohnern genutzt werden.

Doch welche Gegenstände dürfen im Hausflur stehen? Allgemeine Gesetze, die regeln, welche Gegenstände im Treppenhaus abgestellt werden dürfen, existieren in Deutschland nicht.

Brandschutzverordnung im Treppenhaus

Die Brandschutzverordnungen der Länder beinhalten lediglich Vorschriften, wie ein Treppenhaus gestaltet sein muss. Auch die feuerpolizeilichen Vorschriften für das Treppenhaus klären nicht explizit, welche Gegenstände erlaubt oder untersagt sind.

Als Faustregel gilt: Das Treppenhaus ist ein Flucht- und Rettungsweg und hat den Zweck, allen Hausbewohnern den gefahrlosen Zugang zu ihren Wohnungen zu ermöglichen. Wird das Treppenhaus zu anderen Zwecken benutzt, darf das die übrigen Bewohner weder stören noch in ihrer Nutzung beeinträchtigen.

Mietrecht: Treppenhaus ist Vermietersache

Vermieter sind für den Brandschutz im Treppenhaus verantwortlich und haben die Pflicht, das Treppenhaus, den Hausflur sowie die Treppen verkehrssicher zu halten. Aus diesem Grund sind Vermieter ermächtigt, die Nutzung der Gemeinschaftsflächen einzuschränken. Dies wird üblicherweise mit Hilfe entsprechender Klauseln im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt. Die Nutzungseinschränkung muss jedoch angemessen und verhältnismäßig sein. Generelle Verbote in Mietverträgen und Hausordnung sind in der Regel unwirksam und können mit Hilfe eines Rechtsbeistandes angefochten werden. Eine Mietrechtsschutzversicherung steht Betroffenen im Fall der Fälle beratend zur Seite.

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Darf ich Schuhe im Treppenhaus abstellen?

Bei schlechtem Wetter ist es Mietern erlaubt, nasse Schuhe vorübergehend auf dem Abstreifer abzustellen. Das hat das OLG Hamm in seinem Urteil vom 20.04.1988 (Az.: 15 W 168/88) bestätigt. Klauseln im Mietvertrag oder in der Hausordnung, die das Abstellen von Schuhen im Treppenhaus generell verbieten, sind unverhältnismäßig und daher unwirksam.

In Bezug auf Schuhschränke im Treppenhaus herrscht bei den deutschen Gerichten Uneinigkeit. Während das Amtsgericht Herne ein Schuhregal für zulässig erachtet, verbietet das Amtsgericht Lichtenberg ein dauerhaftes Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus. Auch hier gilt: Ist der Fluchtweg durch einen Schuhschrank versperrt, muss dieser umgehend entfernt werden. Selbiges gilt für Garderoben und Schirmständer.

Dürfen Kinderwagen im Treppenhaus stehen?

Ja – Kinderwagen dürfen im Hausflur abgestellt werden, sofern es keinen Fahrstuhl gibt und der Flur breit genug ist, dass der Fluchtweg nicht versperrt wird. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10.11.2006 (Az.: V ZR 46/06) bestätigt. Es sei Eltern nicht zuzumuten, den Wagen mitsamt Kind mehrfach am Tag nach oben oder in den Keller zu tragen.

Darf man den Kinderwagen gegen Diebstahl sichern?

Es ist jedoch nicht gestattet, den Kinderwagen aus Angst vor Diebstahl an das Treppengeländer festzuketten. Er muss beweglich bleiben, damit andere Hausbewohner das Treppenhaus uneingeschränkt nutzen und bei Bedarf frei räumen können.

Dürfen Fahrräder im Treppenhaus abgestellt werden?

In den meisten Hausordnungen ist geregelt, dass Fahrräder nicht im Treppenhaus platziert werden dürfen. Sogar in die Wohnung darf das Rad nicht immer gestellt werden. Letzteres Verbot gilt allerdings nur, wenn der Vermieter eine andere geeignete Abstellmöglichkeit stellt.

Weitere Einschränkungen für das Abstellen von Fahrrädern im Treppenaufgang stellen der Brandschutz und das Mietrecht der Nachbarn dar: Kann ein ungehinderter Zugang zur Wohnung oder der Brandschutz durch abgestellte Fahrräder nicht gewährleistet werden, muss das Rad entfernt werden. Nur wenn im Flur genügend Platz ist und der Vermieter es erlaubt, dürfen Fahrräder im Hausflur abgestellt werden.

Geeignete Abstellflächen für Fahrräder sind übrigens auch Kellerräume, anders als bei Rollatoren (LG Hannover – Urteil v. 17.10. 2005 – 20 S 39/05) oder Kinderwägen (AG Schöneberg, Urteil vom 12.12.05 – 6 C 430/05), die auch im Treppenhaus abgestellt werden können. Der Unterschied liegt hier aber nicht im abgestellten Objekt selbst, sondern in der Zumutbarkeit für Eltern oder Menschen mit Geheinschränkungen.

Kann Müll im Hausflur vorrübergehend gelagert werden?

Nein –Gänzlich untersagt ist das Aufstellen von Mülleimern und die Lagerung von Müll im Treppenhaus. Wer es dennoch macht, riskiert eine Abmahnung und bei besonders schweren Fällen sogar eine fristlose Kündigung.

Darf Deko im Treppenhaus aufgestellt bzw. aufgehängt werden?

Viele Mieter verzieren das Treppenhaus zu besonderen Anlässen wie zu Ostern und Weihnachten mit kleinen Deko-Artikeln. Dies ist ganzjährig erlaubt, sofern diese niemanden stören und ausreichend Platz für den Fluchtweg bleibt (vgl. LG Hamburg, Urteil v. 07.05.2015, Az.: 333 S 11/15).

Das Aufstellen von Pflanzen ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Münster aus dem Jahr 2008 (Az.: 38 C 1858/08) an die Zustimmung des Vermieters gebunden.

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