13.07.2020
Geschäftskonto – Für Selbstständige ein Muss?
Geschäftskonto – ja oder nein? Während viele Selbstständige ihr Firmenkonto zusammen mit dem Unternehmen gründen, greifen einige auf ihr privates Girokonto zurück. Doch dürfen Selbstständige und Unternehmer ihre betrieblichen Transaktionen überhaupt über ihr Privatkonto abwickeln, oder schreibt der Gesetzgeber ein Firmenkonto vor? Welche Vorteile bietet ein Geschäftskonto und welche Unterlagen sind zur Eröffnung notwendig?
Privat- und Geschäftskonto: Das sind die Unterschiede
Grundlegende Unterschiede zwischen Privat- und Geschäftskonten gibt es nicht, jedoch unterscheiden viele Banken zwischen den beiden Kontoformen. Ein privates Girokonto muss aufgrund des Verbraucherschutzgesetzes wesentlich transparenter gestaltetet werden als ein klassisches Geschäftskonto. Auch hinsichtlich der Kontoführungsgebühren können sich beide Kontoformen unterscheiden. Geschäftskonten sind üblicherweise teurer, da sie in der Regel mehr Geldeingänge und Transaktionen aufweisen.
Ist ein Geschäftskonto für Selbstständige Pflicht?
Nein. Es gibt keine gesetzliche Regelung, welche Selbstständige zur Führung eines Geschäftskontos verpflichtet. Lediglich bei einer Kapitalgesellschaft – beispielsweise einer GmbH, AG oder KGaA – schreibt der Gesetzgeber ein Geschäftskonto vor (vgl. § 7 Abs. 2 S. 2 GmbHG).
Die oben genannte Regelung gilt auch für Kleinunternehmer und Freiberufler. Zwar sind Freiberufler zur Erhebung der Umsatzsteuer verpflichtet. Diese hat jedoch keinen Einfluss auf eine etwaige Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos.
Einige Banken verlangen ein Geschäftskonto bei Selbstständigkeit
Obwohl das Führen eines Geschäftskontos für Selbstständige nicht per Gesetz vorgeschrieben ist, regeln einige Kreditinstitute in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Kunden ihren geschäftlichen Zahlungsverkehr nicht über das private Konto abwickeln dürfen. Sogar dann, wenn die AGB keine entsprechende Klausel beinhalten, kann die Bank die geschäftliche Nutzung des privaten Girokontos beanstanden. Bei der geschäftlichen Nutzung steigt üblicherweise die Anzahl der monatlichen Buchung und auf diese Weise auch der Aufwand für die Kontoführung.
Viele Banken zeigen sich jedoch großzügig und erlauben Kleinunternehmern, nebenberuflich Selbstständigen und Existenzgründern die geschäftliche Nutzung ihres Privatkontos. Das gilt vor allem dann, wenn die private Kontoverbindung bereits lange besteht.
Überblick, Buchführung und Lastschriftverfahren: Die Vorteile eines Geschäftskontos
Das Führen eines Geschäftskontos erlaubt eine präzise Trennung zwischen dem privaten und gewerblichen Zahlungsverkehr und bringt für Selbstständige eine deutliche Erleichterung der Buchführung mit sich.
- Buchungen können eindeutig zugeordnet werden, so dass fehlerhafte Zuweisungen bereits im Vorfeld ausgeräumt werden.
- Auf einem Geschäftskonto und dessen Belegen sind ausnahmslos geschäftliche Zahlungen aufgeführt. Dies erleichtert den Überblick über den aktuellen Zahlungsverkehr und vereinfacht die Einschätzung der finanziellen Lage des Unternehmens.
- Ein Geschäftskonto bietet Selbstständigen die Möglichkeit zum Lastschriftverfahren, so dass fällige Beträge direkt vom Kunden eingezogen werden können.
- Die Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt ist vereinfacht, da die Kontoauszüge des Geschäftskontos steuerlich relevante Belege darstellen.
Zudem können Selbstständige die Kontoführungsgebühren sowie die Kosten für einzelne Buchungen im Rahmen der Betriebsausgaben geltend machen und von der Steuer absetzen.
Firmenkonto einrichten trotz Schufa: Ist das möglich?
Zwar sind Banken aufgrund der sogenannten „Freiwilligen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute“ dazu verpflichtet, Privatpersonen mit negativem Schufa-Eintrag ein Girokonto zu gewähren, bei einem Geschäftskonto besteht diese Pflicht jedoch nicht. Dennoch bieten viele Kreditinstitute auch schufa-freie Geschäftskonten an. Diese verfügen jedoch üblicherweise über keinen Dispositionskredit, zudem erhalten Kunden eine Kreditkarte nur in Form einer Prepaid-Karte.
Geschäftskonto eröffnen: Diese Unterlagen werden benötigt
Welche Unterlagen der Bank bei der Eröffnung eines Geschäftskontos vorgelegt werden müssen, hängt von der Geschäftsform der Selbstständigkeit ab. Bei Einzelunternehmern und Freiberuflern reicht in der Regel ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) sowie die Vorlage der Gewerbeanmeldung (sofern vorhanden) aus. Bei einer Personengesellschaft ist neben dem Identitätsnachweis auch ein Gesellschaftsvertrag notwendig. Einige Kreditinstitute verlangen auch einen Einkommensnachweis in Form der letzten drei Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen.
Die Eröffnung eines Firmenkontos für eine Kapitalgesellschaft erfordert zusätzlich die Vorlage des aktuellen Handelsregisterauszuges, eines Businessplans sowie der Gründungsurkunde des Unternehmens.
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