19.04.2021 – zuletzt aktualisiert am: 03.04.2024
Grundsicherung im Alter – welchen Anspruch haben Rentner?
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner in Deutschland haben Probleme, ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten. Wenn die Rente nicht ausreicht, um die alltäglichen Kosten zu decken, hilft der Staat. Die sogenannte Grundsicherung im Alter soll bedürftige Menschen unterstützen. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Wer hat Anspruch auf eine Grundsicherung im Alter und wo wird diese beantragt?
Grundrente vs. Grundsicherung: Das sind die Unterschiede
Die Grundsicherung ist eine Unterstützungsleistung für bedürftige Menschen, deren Einkommen nicht für ihren Lebensunterhalt ausreicht. Die gesetzliche Grundlage bilden die §§ 41 bis 52 SGB XII.
Die Grundsicherung soll:
- den Lebensunterhalt
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Vorsorgebeiträge
- sowie den Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen abdecken
Die Grundsicherung muss beantragt werden. Anschließend erfolgt eine Vermögensprüfung, um sicherzustellen, dass der oder die Antragsteller/in tatsächlich bedürftig ist.
Die Grundrente hingegen wird Anspruchsberechtigten automatisch ausgezahlt, eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Grundsicherung: Voraussetzungen und Anspruchsberechtigte
Anspruch auf Grundsicherung haben bedürftige Menschen, die:
- das Renteneintrittsalter erreicht haben
- wegen einer Krankheit oder Behinderung voll erwerbsgemindert und älter als 18 Jahre alt sind, aber das Rentenalter noch nicht erreicht haben
- im Eingangs- oder Bildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten
- eine Ausbildung machen und das Budget für Ausbildungen i.S.d. Angehörigen-Entlastungsgesetz, Artikel 1, Absatz 4d in Anspruch nehmen
Als „bedürftig“ gelten Menschen, deren Einkünfte und Vermögen nicht ausreichen, um Wohnung, Kleidung und Lebensmittel zu bezahlen.
Höhe der Grundsicherung: Wie viel Geld zahlt der Staat?
Wie hoch die Grundsicherung ausfällt, hängt vom Wohnort und von den Vermögensverhältnissen der antragstellenden Person ab.
Für die Berechnung ist zunächst der Bedarf des Antragstellers maßgebend. Dieser setzt sich zusammen aus seinen pauschal angenommenen, notwendigen Aufwendungen für den allgemeinen Lebensunterhalt (dem sogenannten Regelbedarf) sowie den tatsächlichen, angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten.
Regelbedarfsstufe | Höhe des Regelbedarfes ab 01.01.2024 |
Regelbedarfsstufe 1 | 563 Euro |
Regelbedarfsstufe 2 | 506 Euro |
Regelbedarfsstufe 3 | 451 Euro |
Regelbedarfsstufe 4 | 471 Euro |
Regelbedarfsstufe 5 | 390 Euro |
Regelbedarfsstufe 6 | 357 Euro |
Zusätzlich übernimmt das Sozialamt die Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern diese angemessen sind. Die Höhe orientiert sich am örtlichen Mietspiegel.
Ferner beeinflussen das Einkommen und das Vermögen die Höhe der Grundsicherung. Zum Einkommen zählen beispielsweise:
- ein Erwerbseinkommen
- Renten und Pensionen
- Unterhaltszahlungen von Eltern und Kindern
- Elterngeld
- Miet- und Pachteinnahmen
- Kindergeld, Krankengeld und Zinseinkünfte
Vermögenswerte sind unter anderem:
- Bargeld
- Wertpapiere
- Sparguthaben
- Haus- und Grundvermögen
Hinweis: Seit 2021 gilt unter bestimmten Bedingungen für langjährig versicherte Rentner ein neuer Freibetrag bei der gesetzlichen Rente. Bis zu maximal 281,50 Euro werden nicht auf die Grundsicherungsansprüche angerechnet, wodurch sich die Grundsicherung um Alter um 281,50 Euro erhöht.
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Grundsicherung in Deutschland: So läuft die Antragstellung ab
Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung und muss beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich beim zuständigen Sozialamt oder bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen.
Die erforderlichen Dokumente sind dem Antrag anzuhängen oder online hochzuladen.
Zu den erforderlichen Dokumenten zählen beispielsweise:
- Nachweise über Einkünfte und Vermögen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung
- Nachweise über laufende Ausgaben
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Nachweise der Erwerbsminderung (falls erforderlich)
Wird der Antrag genehmigt, beginnt die Auszahlung der Grundsicherung mit dem ersten Tag des Monats, in welchem der Antrag gestellt wurde. Sie wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Anschließend wird überprüft, ob die jeweiligen Voraussetzungen nach wie vor erfüllt sind oder ob sich die wirtschaftliche Situation des oder der Anspruchsberechtigten geändert hat.
Antrag zur Grundsicherung abgelehnt: Was tun?
Wurde der Antrag abgelehnt, kann der oder die Antragsteller/in innerhalb eines Monas nach Zugang des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Behörde einzulegen, welche den Bescheid erlassen hat.
Wichtig: Der Widerspruch ist sorgsam zu begründen. Sind beispielsweise eingereichte Unterlagen unberücksichtigt geblieben oder wurde eine Berechnung seitens des Sozialamtes fehlerhaft vorgenommen, müssen diese Umstände klar im Widerspruch formuliert werden.
Wird auch der Widerspruch abgewiesen, bleibt nur der Klageweg. Eine Klage muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids beim zuständigen Sozialgericht eingereicht werden. Eine zuverlässige private Rechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einem kompetenten Anwalt.
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