14.03.2022

Haushaltshilfe: Gibt es einen gesetzlichen Anspruch im Rentenalter?

Bis ins hohe Alter selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben: Das ist der Wunsch vieler älterer Menschen. Können alltägliche Aufgaben – wie das Einkaufen oder Kochen – nicht mehr selbstständig bewältigt werden, ist eine Haushaltshilfe für Senioren und Seniorinnen eine gute Lösung. Diese wird – je nach Gesundheitszustand – von der Kranken- bzw. Pflegekasse bezuschusst oder sogar gänzlich bezahlt. Welche Aufgaben eine Haushaltshilfe übernimmt, wann sie sinnvoll ist und wer welche Kosten trägt, fasst dieser Artikel zusammen.

Was ist eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe ist keine Pflegekraft. Sie übernimmt lediglich die tägliche Arbeit im Haushalt, sofern ältere Menschen diese aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise nicht mehr selbst ausführen können.

Zu den typischen Aufgaben einer Haushaltshilfe für ältere Menschen gehören unter anderem:

  • das Einkaufen
  • die Reinigung der Wohnung/des Hauses
  • das Waschen der Wäsche
  • die Zubereitung von Mahlzeiten


Andere Tätigkeiten, wie beispielsweise Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme oder die Körperreinigung, gehören nicht zum Aufgabenbereich einer Haushaltshilfe. Diese Tätigkeiten erfordern eine ausgebildete Pflegekraft oder werden häufig von pflegenden Angehörigen durchgeführt.

Haushaltshilfe im Alter: Wann ist Unterstützung sinnvoll?

Ab wann eine Haushaltshilfe tatsächlich sinnvoll ist, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Häufig werden Haushaltshilfen von Personen eingestellt, welchen die Zeit oder die körperliche Fähigkeit fehlt, alltägliche Hausarbeiten in Eigenregie durchzuführen. Ebenfalls gut geeignet ist eine Haushaltshilfe für Menschen, die ihren Haushalt grundsätzlich noch alleine führen können, dabei jedoch gelegentlich eine helfende Hand benötigen.

Auch für Angehörige kann eine Haushaltshilfe eine große Hilfe sein. Es ist beruhigend zu wissen, dass Vater, Mutter oder die Großeltern im Alltag regelmäßig Unterstützung erhalten. Darüber hinaus ist eine Haushaltshilfe flexibel einsetzbar. Sollten pflegende Angehörige zeitweise verhindert sein, übernimmt die Haushaltshilfe den Einkauf, die Wäschereinigung oder andere Tätigkeiten.

Haushaltshilfe für Senioren und Seniorinnen beantragen: So funktioniert es

Ältere Menschen, die eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen möchten, können diese auf unterschiedliche Weise beantragen.

Antrag bei der Krankenkasse

Eine Haushaltshilfe ohne Pflegegrad kann unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung direkt bei der Krankenkasse beantragt werden. Gemäß § 38 SGB V besteht ein gesetzlicher Anspruch jedoch nur, wenn:

  • Antragstellende den Haushalt wegen einer Erkrankung nicht führen können und
  • mindestens ein Kind im Haushalt lebt, das jünger als 12 Jahre ist.


Üblicherweise bieten viele Krankenkassen jedoch freiwillige Leistungen an und bewilligen einen Antrag auf eine Haushaltshilfe auch dann, wenn die o.g. Voraussetzungen nicht vorliegen. Beispielsweise, wenn die antragsstellende Person den Haushalt nach einer ambulanten Operation oder Krankenhausbehandlung nicht selbstständig führen kann. Die Bewilligung gilt üblicherweise für maximal vier Wochen, kann aber in Einzelfällen verlängert werden.

Antrag bei der Pflegekasse

Personen mit einem anerkannten Pflegegrad stellen den Antrag direkt bei der Pflegekasse – ebenfalls unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe. Die Haushaltshilfe kann wahlweise als Pflegesachleistung, über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege beantragt werden.

Haushaltshilfe und Betreuung: Wer übernimmt die Kosten?

Wird die Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragt, übernimmt diese nach der Bewilligung rund 90 Prozent der anfallenden Kosten. Zehn Prozent der täglichen Kosten muss die antragstellende Person selbst tragen. Alternativ kann die Haushaltshilfe privat angestellt werden, beispielsweise in Form einer Festanstellung. Die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge teilen sich die arbeitgebende und angestellte Partei, die eigentlichen Lohnkosten können mit 20 Prozent (maximal 4.000 Euro/Jahr) von der Steuer abgesetzt werden.

Menschen mit anerkanntem Pflegegrad erhalten die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Pflegekasse erstattet. Hierbei sind vier Abrechnungsmodelle möglich:

Die Abrechnung über den Entlastungsbetrag

Pflegebedürftigen steht gem. § 45b SGB XI bereits ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag i.H.v. bis zu 125 Euro pro Monat zu. Dieses Entlastungsgeld wird bewilligt, sofern es zur Förderung einer selbstständigen Alltagsgestaltung beiträgt. Wichtig: In der Regel muss die Haushaltshilfe für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse über eine bestimmte Qualifikation verfügen. Welche dies ist, sollte unbedingt im Vorwege mit der Pflegekasse besprochen werden.

Die Abrechnung über das Pflegegeld

Ab Pflegegrad 2 erhalten ältere Menschen in häuslicher Pflege ein Pflegegeld. Dieses steht Pflegebedürftigen zur freien Verfügung, kann also auch für eine Haushaltshilfe verwendet werden.

Die Abrechnung über die Verhinderungspflege

Um pflegende Angehörige zu entlasten, hat die Gesetzgebung neben der Pflegezeit für Angehörige auch die Verhinderungspflege eingeführt. Dieser Geldbetrag i.H.v. 1.612 Euro pro Jahr wird ab Pflegegrad 2 gezahlt und soll Pflegepersonen ermöglichen, eine Auszeit zu nehmen. Das Geld kann für die dann notwendige Haushaltshilfe aufgewendet werden.

Die Abrechnung über die Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Dieses Geld ist in erster Linie für die Bezahlung von professionellen Pflegediensten gedacht. Wird der Betrag jedoch nicht gänzlich für einen Pflegedienst benötigt, können bis zu 40 Prozent für die in § 45a SGB XI aufgeführten Leistungen verwendet werden. Voraussetzung: Die in Anspruch genommenen Leistungen entlasten die Pflegenden.

Rechtsschutztipp 

  • Mit der privaten Rechtsschutzversicherung von ALLRECHT brauchen Sie sich keine Gedanken über die Kosten eines Rechtsstreits machen. Jetzt informieren!
  • Dringende Rechtsfragen können ALLRECHT Kunden bequem und direkt mit Hilfe einer telefonischen Erstberatung durch die Vermittlung von kompetenten Anwälten klären lassen.

Alles was Recht ist

Putzfrau

Putzfrauen und andere Haushaltshilfen müssen von privaten Arbeitgebern angemeldet und unfallversichert werden. Wo die Anmeldung zu erfolgen hat, welche Versicherung zuständig ist und welche Kosten bei einem Arbeitsunfall übernommen werden, klärt der folgende Artikel.

MEHR
Pflegezeit: Tocher nimmt Mutter in den Arm

28.05.2020 – zuletzt aktualisiert am: 18.09.2023

Pflegezeit beantragen: Definition und Voraussetzungen

Pflegezeit beantragen ✓ Anspruch, Voraussetzungen & Geldleistungen ✓ Wie lange kann Pflegezeit genommen werden? ➤ Jetzt informieren!

MEHR

Unsere Partnerkanzlei

Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

Jetzt optimalen Tarif konfigurieren

Selbstbeteiligung 250€
Vertragslaufzeit 3 Jahre
Ich bin und möchte absichern.

Gesamtsumme mtl.-,--Tarif zusammenstellen