07.11.2024
Höchstarbeitszeit: Wie viele Stunden darf man arbeiten?
Die klassische 40-Stunden-Woche: Herrschte sie lange Zeit im Arbeitsmarkt vor, müssen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute häufig deutlich mehr arbeiten. Da stellt sich die Frage: Ist das überhaupt zulässig? Aufschluss gibt das Arbeitszeitgesetz. Es regelt die gesetzliche Höchstarbeitszeit für Auszubildende und Beschäftigte. Wie die Regelungen im Detail aussehen, erläutert dieser Artikel.
Arbeitszeitgesetz: Was gilt als Höchstarbeitszeit?
Den gesetzlichen Rahmen zu den geltenden Arbeitszeitregelungen bildet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Auch eine Regelung zur Höchstarbeitszeit findet sich hier in § 3 ArbZG. Darin heißt es:
„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“
Da auch der Samstag als Werktag zählt, ergibt sich eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (6 Werktage x 8 Stunden) und eine Höchstarbeitszeit von 192 Stunden pro Monat.
Die jährliche Höchstarbeitszeit in Deutschland liegt somit bei 2.304 Stunden. Dies entspricht 48 Arbeitswochen mit einer Arbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag. Hintergrund: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen gesetzlich mindestens 4 Wochen Urlaub zu.
In Ausnahmefällen darf die tägliche Höchstarbeitszeit auf 10 Stunden verlängert werden (§ 3 ArbZG). Eine vorübergehend maximale Höchstarbeitszeit von 60 Stunden pro Woche ist also zulässig. Diese Mehrarbeit von 12 Stunden ist Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jedoch innerhalb eines Zeitraumes von 24 Wochen auszugleichen, so dass am Ende eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von maximal 48 Stunden erreicht wird.
- Höchstarbeitszeit pro Tag: 8 Stunden, in Ausnahmefällen 10 Stunden
- Höchstarbeitszeit pro Woche: 48 Stunden, in Ausnahmefällen 60 Stunden
- Höchstarbeitszeit pro Monat: 192 Stunden
- Höchstarbeitszeit pro Jahr: 2.304 Stunden
Rechtsanwalt Roland Kirsten sagt dazu: "Jeder Arbeitgeber ist gut beraten, diese Regeln zu beachten, wenn er Bußgelder vermeiden will."
Höchstarbeitszeit in Deutschland: Welche Ausnahmen gibt es?
Ausnahmen von den oben genannten Vorgaben sind unter anderem gemäß § 7 ArbZG möglich. Sie können beispielsweise durch einen Tarifvertrag oder eine Aufsichtsbehörde getroffen werden.
So können aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung folgende Regelungen festgelegt werden:
- Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf über 10 Stunden, sofern regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienste anfallen.
- Verlängerung des Ausgleichszeitraums von 24 Wochen auf 1 Jahr.
- Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf über 8 Stunden ohne Ausgleich, sofern in dieser Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienste anfallen.
Zuständige Arbeitsschutzbehörden können gemäß § 15 ArbZG in folgenden Fällen eine längere Höchstarbeitszeit pro Tag genehmigen:
- in kontinuierlichen Schichtbetrieben, sofern durch die Verlängerung zusätzliche Freischichten entstehen
- auf Bau- und Montagestellen
- für Kampagnen- und Saisonbetriebe
Darüber hinaus trifft der Gesetzgeber abweichende Regelungen für bestimmte Personengruppen. Beispielsweise für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 18 Jahren: Für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das eine Höchstarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche vorschreibt (§ 8 JarbSchG).
Für werdende Mütter und Stillende gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). § 4 MuSchG schreibt eine tägliche Höchstarbeitszeit von 8,5 Stunden bei einer maximalen Stundenzahl von 90 Stunden in der Doppelwoche vor.
Wer ist für die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten verantwortlich?
Verantwortlich für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist der Betrieb. Er haftet gemäß § 22 ArbZG bei Verstößen gegen die Höchstarbeitszeit. Darüber hinaus sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Dies kann beispielsweise in Form einer digitalen Arbeitszeiterfassung geschehen. Bei Betrieben mit Vertrauensarbeitszeit müssen Unternehmen durch Kontrollen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten die tatsächlichen Arbeitszeiten ordnungsgemäß erfassen.
Was droht bei Überschreitung der zulässigen Höchstarbeitszeit?
Wird die Höchstarbeitszeit überschritten, droht Unternehmen nach § 22 ArbZG ein Bußgeld i.H.v. bis zu 30.000 Euro. Bei Vorsatz oder einer gesundheitlichen Gefährdung der angestellten Person oder bei einem beharrlichen Verstoß ist gemäß § 23 ArbZG eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich.
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