07.10.2021
Kfz-Versicherung wechseln: Wann geht es und wie?
Ein neues Fahrzeug, eine veränderte Lebenssituation oder der Wunsch, Geld zu sparen: Es gibt viele Gründe, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Doch wann ist ein Wechsel möglich bzw. sinnvoll? Gibt es besondere Kündigungsfristen? Wie sieht es mit einem Sonderkündigungsrecht aus und wie genau läuft eine Kfz-Kündigung überhaupt ab? Dieser Artikel klärt auf. Ebenfalls gut zu wissen: Worauf ist bei der Suche nach einem neuen Versicherungsanbieter zu achten?
Kfz-Versicherung: Wann ist ein Wechsel möglich?
Grundsätzlich ist es zu vier Zeitpunkten möglich, die Kfz-Versicherung zu wechseln:
Zum Vertragsende
Läuft die Kfz-Versicherung regulär aus – also endet der Vertrag –, kann die Autoversicherung gewechselt werden. Dabei ist wichtig, welches Datum als Vertragsende in den Versicherungsbedingungen vereinbart wurde. Die Kündigung muss üblicherweise 4 Wochen vor Ablauf des Vertrags beim Versicherer eingegangen sein. Wurde die Kfz-Versicherung beispielsweise am 1. Januar abgeschlossen, endet der Vertrag am 31.12. Die Kündigung hat also spätestens bis zum 30. November zu erfolgen.
Nach Schadenfall
Nach einem Parkrempler oder einem Unfall wickelt eine Kfz-Versicherung den Schaden für den Versicherten ab. Sobald die Schadensregulierung abgeschlossen ist, gilt ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Die Kfz-Versicherung kann gekündigt und somit gewechselt werden. Aber Achtung: Diese Regelung gilt für beide Parteien, auch der Versicherer darf von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Nach einer Beitragserhöhung
Steigen die Versicherungsbeiträge, ohne dass sich die Versicherungsbedingungen und der Leistungsumfang entsprechend ändern, steht dem Versichertem laut § 40 des Versicherungsvertragsgesetz ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das versicherte Fahrzeug in eine neue, ungünstigere Typklasse eingestuft wird. Versicherte sollten erhaltene Rechnungen stets gewissenhaft überprüfen. Fällt der Rechnungsbetrag – bei gleichen Leistungen – höher aus als gewohnt, oder gibt der Versicherer die Preissenkung aufgrund einer verbesserten Schadenfreiheitsklasse nicht vollständig an den Versicherten weiter, ist eine Kfz-Kündigung möglich.
Nach dem Kauf/Verkauf eines Fahrzeugs
Wer ein Auto kauft, hat innerhalb von 4 Wochen das Recht, die Kfz-Versicherung zu kündigen – wahlweise sofort oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Wichtig: Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt gem. §3 des Pflichtversicherungsgesetzes sowie §117 des Versicherungsvertragsgesetzes die sogenannte Nachhaftung. Das bedeutet: Versicherer sind dazu verpflichtet, selbst nach Beendigung des Versicherungsvertrages die Haftung aufrecht zu erhalten, in der Regel für die Dauer von bis zu einem Monat ab dem Tag der Abmeldung bei der zuständigen Zulassungsstelle. Beim Verkauf eines Fahrzeugs geht die Versicherung demzufolge zunächst auf den Käufer über bis dieser es auf seinen Namen um- oder das Fahrzeug bei einer neuen Versicherung anmeldet. Tut er dies nicht und besteht für das Fahrzeug nach Ablauf der Nachhaftungsfrist keine Kfz-Haftpflichtversicherung, muss die Zulassungsbehörde das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb setzen.
Sonderfall: Versicherungsnehmer verstirbt
Anders als bei anderen Versicherungen endet eine Kfz-Versicherung im Todesfall des Versicherungsnehmers nicht automatisch. Der Grund: Eine Kfz-Versicherung ist nicht personen-, sondern fahrzeuggebunden. Verstirbt der Versicherungsnehmer, geht die Kfz-Versicherung an seine Erben über. Wurde das Fahrzeug noch zu Lebzeiten auf einen Erben umgeschrieben, erhält der neue Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht.
Autoversicherung wechseln: In 4 Schritten zur neuen Kfz-Versicherung
Schritt 1: Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung prüfen
Zunächst muss überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt die Kfz-Versicherung gewechselt werden kann. Üblicherweise ist eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Als Stichtag für die Kündigung gilt dann der 30. November.
Schritt 2: Leistungen und Tarife vergleichen
Die Suche nach einer neuen Kfz-Versicherung beinhaltet üblicherweise einen Vergleich aller Versicherungsanbieter hinsichtlich ihrer Tarife und Leistungen. Welche Leistungen sind besonders wichtig? Wo lassen sich Kosten einsparen?
Schritt 3: Neue Kfz-Versicherung abschließen
Ist eine passende Kfz-Versicherung gefunden und der neue Vertrag abgeschlossen, erhält der Versicherungsnehmer eine Versicherungsbestätigung. Diese ist wichtig, um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Nach Abschluss des Vertrages informiert die Versicherung die Zulassungsstelle über den Versicherungswechsel. Dafür sind folgende Dokumente erforderlich:
- Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Vertragsnummer und letzte Beitragsabrechnung der aktuellen Kfz-Versicherung
- Kilometerstand des Fahrzeugs
- Bankverbindung des Versicherungsnehmers
Schritt 4: Alte Kfz-Versicherung kündigen
Im letzten Schritt wird die alte Kfz-Versicherung unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt. Ein formloses Kündigungsschreiben reicht aus.
Autoversicherung wechseln: Wie findet man den besten Versicherer?
Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko? Wer mit einem Fahrzeug auf den Straßen unterwegs ist, benötigt mindestens eine Kfz-Haftpflicht – sie gilt per Gesetz als Pflichtversicherung. Diese umfasst jedoch nicht Schäden am eigenen Fahrzeug. Um diese abzusichern, ist eine Kaskoversicherung erforderlich. Ob eine Voll- oder Teilkasko sinnvoll ist, hängt vom Alter bzw. Wert des Fahrzeugs ab. Bei Neuwagen ist eine Vollkasko empfehlenswert, da diese alle Schäden abdeckt – auch solche, die durch Eigenverschulden entstanden sind. Für ältere Fahrzeuge reicht eine Teilkasko in der Regel aus. Sie ersetzt den Zeitwert des Wagens und übernimmt Schäden, die durch äußere Einflüsse (z.B. Hagel, einen Wildunfall oder Steinschlag) entstanden sind. Darüber hinaus sollte bei einem Kfz Versicherungswechsel auf folgende Leistungen geachtet werden:
- Höhe der Deckungssumme
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Besteht ein Auslandsschadenschutz?
- Besteht ein Fahrerschutz?
- Sind grob fahrlässig verursachte Schäden versichert?
- Bei Vollkasko: Wann endet die Versicherung des Neuwerts?
Im Rahmen eines Kfz-Versicherungswechsels ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Wechsel der bisherigen Versicherungsart lohnenswert ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich der Fahrerkreis ändert, ein Fahranfänger mitversichert werden soll oder wenn der Fahrzeug-Wert derart gesunken ist, dass eine Vollkasko nicht mehr wirtschaftlich erscheint.
Tipp: Beim Wechsel der Kfz-Versicherung bietet es sich an, den Bedarf oder die Anpassung einer gegebenenfalls bereits bestehenden Verkehrsrechtschutzversicherung zu klären, um als Teilnehmer im Straßenverkehr rundum bestens geschützt zu sein.
Rechtsschutztipp
- Eine zuverlässige Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilft im Schadensfall bei der Klärung von Haftungsfragen und schützt Betroffene vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits.
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