22.08.2019

Kostenlos und legal Musik downloaden – Was ist erlaubt?

Das goldene Zeitalter der CDs und Kassetten ist vorbei. Längst hat die Digitalisierung auch in die Musikbranche Einzug gehalten und Künstler verdienen ihr Geld über Musikdateibörsen. Doch nicht jeder Download ist legal – schließlich unterliegen Musikdateien dem Urheberrecht.

Kostenlos Musik downloaden: die aktuelle Rechtslage

Gemäß § 2 des Urhebergesetzes zählt Musik explizit zu den besonders geschützten Werken. Darin heißt es:

„Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

  1. [...]
  2. Werke der Musik[...]“

Werke der Musik sind laut gängiger Rechtsprechung Töne, die durch Gesang, Instrumente, Natur- oder Tiergeräusche erzeugt wurden. Dabei ist es für den Schutz durch das Urheberrecht unerheblich, ob dem Musikwerk eine Schriftform, wie beispielsweise Notenblätter, zugrunde liegt. Zudem muss die Komposition nicht durch ein Medium festgehalten sein. Bereits eine musikalische Aufführung reicht aus, damit eine Musikkomposition als Werk wahrgenommen werden kann und geschützt ist.

Kostenlos Musik downloaden: Legal oder illegal?

Beim Herunterladen von Musik aus dem Internet ist Vorsicht geboten. Lieder und Alben, welche online kostenfrei zum Download angeboten wurden, fallen in der Regel unter das Urheberrecht und dürfen nicht heruntergeladen werden. Das Recht auf eine Vervielfältigung obliegt gemäß § 16 UrhG alleine dem Urheber. Zudem entscheidet nach § 19a UrhG ausschließlich der Urheber darüber, ob er sein Werk Dritten in einer Weise zugänglich macht, dass diese orts- und zeitunabhängig auf das Werk zugreifen können. Demnach ist der Download bei seriösen Plattformen, wie beispielsweise iTunes, Musicload und Napster, legal. Diese Anbieter verfügen über entsprechende Verwertungs- und Nutzungsrechte, welche im Rahmen spezieller Regelungen in den AGB an den Nutzer übertragen werden.

Die Ausnahme bilden sogenannte „Creative Commons“, bei denen die Urheber bewusst und freiwillig die Verwertungsrechte erweitern sowie „non commercial music“, bei welcher der Urheber auf seine Urheberrechte verzichtet.

Gratis Tauschbörsen: Quellen für den Musik Download

Doch woran kann der Nutzer erkennen, ob ein Musikstück dem Urheberrecht unterliegt? Ein erstes Indiz ist die Quelle, von welcher das Lied oder das Album heruntergeladen werden soll. Das Urheberrecht untersagt den Download von Musik nach § 53 UrhG dann, wenn dieser aus einer „offensichtlich rechtswidrigen Quelle“ stammt. Bei dubiosen Internetseiten sowie unseriösen Filesharing-Diensten ist dies fast immer der Fall. Indizien für illegale Angebote im Netz können sein:

  • Das Angebot ist gratis, obwohl gleiche Inhalte anderswo kostenpflichtig sind.
  • Ein fehlendes Impressum und/oder fehlende Kontaktmöglichkeiten auf der Homepage.
  • Die Webseite hat eine exotische Länderkennung in der URL, beispielsweise .to oder .tl.
  • Die Webseite enthält aggressive, unseriöse Werbung, etwa für Erotikseiten, Glücksspiele oder dubiose Verdienstmodelle.

 

Die Grauzone: Streamripping und Converting

Weniger eindeutig ist die Rechtslage beim Streamripping und Converter-Programmen. Das Streamripping bezeichnet das Mitschneiden von Audio-Streams und kann sowohl legal als auch illegal sein. Ist bereits der Originalstream rechtlich umstritten, ist auch der Mitschnitt nicht legal. Schneidet der Nutzer jedoch einen Inhalt mit, welchen er legal anhören kann, etwa von Internetradios, ist dies gestattet. Privatkopien sind gem. § 95a UrhG grundsätzlich legal, sofern für deren Erstellung kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird.

Das Konvertieren von Musik ist rechtlich umstritten. Beim Konvertieren geben Nutzer den Link eines Musikvideos auf einer entsprechenden Webseite ein, welche das Video anschließend zu einer Musikdatei konvertiert und zum Download bereitstellt. Zwar legen viele Video-Plattformen in ihren Nutzungsbedingungen fest, dass auf ihre Videos nur per Streaming zugegriffen werden darf, allerdings müssen Nutzer diesen AGB häufig gar nicht zustimmen, um auf das Video zugreifen zu können. Gerichtsurteile, welche das Konvertieren von Musikvideos als legal oder illegal definieren, existieren bis dato noch nicht.

Musik laden im Internet: Haften Eltern für ihre Kinder?

Die Frage, ob Eltern für die Downloads ihrer Kinder haften, hat der BGH in seinem Urteil vom 12.5.2010 (I ZR 121/08) und weiteren Urteilen umfassend beantwortet. Demnach besteht keine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch ihr Kind ständig zu überwachen oder den Zugang zum Internet zu versperren.

Vielmehr genügen Eltern ihrer Aufsichtspflicht, wenn sie ihr Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internet-Tauschbörsen belehren und ihm die Teilnahme verbieten. Die Art und Form der Belehrung hat sich an Alter, dem Entwicklungsstand und der Einsichtsfähigkeit des Kindes zu orientieren.

Sollte sich jedoch ein konkreter Anlass ergeben, anzunehmen, dass sich das Kind rechtswidrig an Tauschbörsen beteiligt, sind Eltern zu Ergreifung geeigneter Maßnahmen verpflichtet (vgl. BGH Urteil Az. I ZR 7/14).

Grundsätzlich gilt: Der Anschlussinhaber muss Beweismittel liefern, die es möglich machen, den Täter zu identifizieren. Mitglieder derselben Familie genießen jedoch einen besonderen Schutz. Sie können nach § 52 StPO nicht verpflichtet werden, sich gegenseitig zu belasten, wenn ein Familienmitglied einer rechtswidrigen Handlung verdächtigt wird. Bei einer Abmahnung sollten Betroffene unbedingt einen Rechtsbeistand kontaktieren, um einen kostenintensiven Rechtsstreit zu vermeiden. Eine zuverlässige Privat-Rechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einem fachkundigen Anwalt.

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