15.02.2021

Schlichten statt Klagen: Das Mediationsverfahren im Detail

Streitigkeiten mit Kunden, Zulieferern oder Konkurrenten: Bei geschäftlichen Konflikten sind die Fronten manchmal so verhärtet, dass keine Lösung in Sicht scheint. Um doch noch einen Rechtsstreit zu vermeiden, können Unternehmer eine unabhängige, außergerichtliche Schlichtung in Anspruch nehmen – die sogenannte Mediation. Die gesetzliche Grundlage bildet das am 26. Juli 2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz (kurz: MediationsG). Doch was genau ist eine Mediation? Wie läuft sie ab und wie finden Hilfesuchende einen kompetenten Mediator?

Konfliktmediation: Was ist ein Mediator und was sind seine Aufgaben?

Der Begriff des Mediators ist in § 1 Abs. 2 Mediationsgesetz definiert. Darin heißt es:

Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.“

Folglich handelt es sich bei einem Mediator um eine vermittelnde Person, die in einem Mediationsprozess die Verfahrensverantwortung inne hat. Sie soll während dieses Verfahrens eine wertschätzende und dem Konflikt sowie den teilnehmenden Personen angemessene Haltung an den Tag legen, um ein Klima des Vertrauens zu schaffen. Sie sorgt für die Gestaltung des Verfahrens sowie seine Rahmenbedingungen und ist verantwortlich für den Verfahrensablauf, dessen Struktur und eine optimale Kommunikation zwischen allen Konfliktparteien.

Mediationsverfahren: Wann ist es sinnvoll?

Das Ziel einer Mediation ist es, zerstrittene Parteien wieder ins Gespräch zu bringen, um Konflikte mithilfe einer außergerichtlichen Lösung beizulegen. Eine Konfliktmediation kann im geschäftlichen Bereich beispielsweise dann Sinn machen, wenn allen Parteien an der Fortführung einer geschäftlichen Verbindung gelegen ist. Für den Erfolg eines solchen Verfahrens sind folgende Voraussetzungen maßgeblich:

  • alle Parteien streben eine einvernehmliche Lösung an
  • zwischen den Konfliktparteien besteht kein unausgleichbares Machtgefälle
  • alle Parteien signalisieren, eigenverantwortlich an einer Lösung arbeiten zu wollen
  • es geht allen Parteien um die Konfliktlösung, nicht um das „Recht haben“
  • ein teurer und langer Rechtsstreit soll vermieden werden

 

Nicht sinnvoll ist eine Mediation, wenn es einer Partei nur darum geht, Recht zu haben und gewinnen zu wollen. Ein Mediator ist gem. § 2 Abs. 3 MediationsG allen gegenüber zur Neutralität verpflichtet und folglich kein Richter. Er leitet die Konfliktparteien lediglich zu einer selbstständigen Lösung an und darf den Konflikt nicht für sie lösen.

Streitschlichtung durch Mediation: Vorgaben für einen Zivilprozess

Mit Erlass des Mediationsgesetzes sind Mediationsverfahren für die allgemeine Praxis von Rechtsanwälten und Richtern von Bedeutung. Künftig muss mit Klageeinreichung dargelegt werden, ob ein Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, oder ob hierfür Gründe entgegenstehen.

Zudem haben Richter fortan die Möglichkeit, den beteiligten Parteien ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorzuschlagen oder sie an einen sogenannten Güterichter zu verweisen.

Phasen der Mediation: So läuft ein Mediationsverfahren ab

Mediationsverfahren werden in verschiedene Phasen eingeteilt.

Phase 1: Auftragserklärung

In der ersten Phase treffen die Konfliktparteien eine Mediationsvereinbarung und besprechen das weitere Vorgehen sowie die Ziele des Mediationsverfahrens. Der Mediator klärt die Konfliktparteien über seine Rolle, Aufgaben sowie den Verfahrensablauf auf.

Phase 2: Themensammlung

Anschließend sammelt der Mediator Konfliktfelder und Themen, bei denen zwischen den Parteien Uneinigkeit besteht. Im Rahmen der zweiten Phase haben die Parteien die Möglichkeit, ihr Anliegen und ihre Streitpunkte ausführlich darzulegen.

Phase 3: Erkundung von Sichtweisen, Hintergründen und Interessen

In der dritten Phase legt der Mediator das erste zu behandelnde Problem fest. Es folgt ein Austausch der Konfliktparteien über Daten, Informationen und Wahrnehmungen. Der Mediator beleuchtet das hinter den Positionen liegende Interesse und setzt Maßstäbe für eine sinnvolle, gerechte Lösung.

Phase 4: Mögliche Lösungsansätze

In der Folge sammeln alle Konfliktparteien mithilfe eines Brainstormings mögliche Konfliktlösungen. Diese werden anschließend diskutiert, bewertet und auf ihre Umsetzbarkeit überprüft.

Phase 5: Abschlussvereinbarung

Den Abschluss des Verfahrens bildet eine schriftliche Zusammenfassung des vereinbarten Vorgehens. In einigen Fällen wird dies notariell beurkundet.

Außergerichtliche Streitbeilegung: Wie finde ich einen Mediator?

Lizenzierte Mediatoren, die sich auf bestimmte Themenbereiche spezialisiert haben, sind üblicherweise in sogenannten Mediatorenlisten zu finden, über die alle örtlichen Industrie- und Handelskammern, Rechtsanwaltskammern sowie Handwerkskammern verfügen.

Die Online-Suche nach einem Mediator ist ebenso möglich. So bietet beispielsweise der Bundesverband Mediation eine umfangreiche Suchmaschine, auch auf der Homepage des Deutschen Anwaltvereins sowie der Webseite des Bundesverbandes Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. können Mediatoren schnell und unkompliziert online recherchiert werden. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann bei der Vermittlung eines geeigneten Mediators behilflich sein. Mediationsverfahren sind bei den ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen beispielsweise in allen Tarifen mitversichert. Dabei werden je Mediation Kosten von bis zu 1.500 Euro übernommen.

Rechtsschutztipp 

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