22.08.2022

Mittelfinger im Straßenverkehr: So hoch sind die Strafen bei Beleidigungen

Alltägliche Verkehrssituationen arten schnell in wildem Gestikulieren und wüsten Beschimpfungen aus. Es wird gedrängelt, die Lichthupe geht im Sekundentakt und der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist so klein, dass sich die Stoßstangen fast berühren. Leider keine Seltenheit auf hiesigen Straßen. Was viele dabei nicht wissen: Bereits ein vermeintlich unbedeutendes Fehlverhalten kann eine Straftat darstellen.

Sind Beleidigungen im Straßenverkehr eine Straftat?

Wenn die Begrifflichkeit „Beleidigung im Straßenverkehr“ fällt, stellt sich zunächst einmal die Frage: Was ist überhaupt eine Beleidigung? Der Gesetzgeber sieht darin die vorsätzliche Verletzung der Ehre einer anderen Person durch Kundgabe der Missachtung bzw. Nichtachtung. Diese kann entweder in mündlicher, schriftlicher, bildhafter Form oder mittels Gesten erfolgen.

Beleidigungen – auch die im Straßenverkehr – sind keine Ordnungswidrigkeit (wie beispielsweise die Handynutzung am Steuer), sondern eine Straftat. Hier gibt es nähere Informationen zu den Unterschieden zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 185 StGB. Darin heißt es:

„Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Gut zu wissen: Auch indirekte Beleidigung wie beispielsweise „Am liebsten würde ich jetzt Trottel zu dir sagen!“ sind strafbar.

Mittelfinger im Straßenverkehr und Vogel zeigen: Diese Strafen drohen!

Beleidigungen im Straßenverkehr beschäftigen regelmäßig deutsche Gerichte – und werden nicht erst seit der StVO-Novelle hart bestraft. Gemäß § 185 StGB droht – je nach Schwere des Verstoßes im jeweiligen Einzelfall – eine Geldstrafe, die sich zumeist zwischen 10 und 30 Tagessätzen bewegt oder eine Freiheitsstrafe. Als Nebenstrafe ist auch ein zeitweiliges Fahrverbot möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass sich allgemeingültige Aussagen bei der Strafzumessung kaum treffen lassen, wie sich an folgenden Beispielen verdeutlichen lässt:

Beleidigung

Geldstrafe

Duzen von Polizisten

900 Euro (vgl.: Urteil Amtsgericht Lichtenfels)

"Du altes Arschloch!"

1600 Euro (vgl. AG München Az.: 942 Cs 412 Js 230288/15)

Mittelfinger zeigen

4.000 Euro (vgl. OLG Koblenz, Az.: 2 Ss 30/11)

Was ist eine Nötigung im Straßenverkehr?

Von der Beleidigung ist die Nötigung im Straßenverkehr abzugrenzen. Nötigung bedeutet, dass eine Person eine andere Person rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt (§ 240 StGB).

Zu den häufigsten Beispielen für Nötigungen im Straßenverkehr zählen:

  • das dauerhafte Drängeln und dichte Auffahren mit dem Einsatz der Lichthupe
  • das absichtliche, grundlose und abrupte Ausbremsen des Hinterherfahrenden
  • das absichtliche Hindern des Hinterherfahrenden am Überholen
  • das absichtliche Zufahren auf ein Fahrzeug oder eine Person, um das Fahrzeug/die Person dazu zu bewegen, Platz zu machen

Nötigung im Straßenverkehr: Mögliche Strafen

§ 240 StGB sieht bei einer Nötigung eine Geld- oder Freiheitsstrafe vor. In der Praxis wird eine Nötigung bei einem nicht einschlägig vorbestraften Ersttäter in der Regel mit einer Geldstrafe bestraft, welche in Tagessätzen berechnet wird. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Nettomonatsgehalt. Dividiert man dieses durch 30 ergibt sich die Höhe des einzelnen Tagessatzes. Darüber hinaus kann ein Fahrverbot von einem oder mehreren Monaten verhängt werden. Wiederholt sich ein solches Tatbegehen, droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

Wie stellt man eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr?

Opfer einer Nötigung im Straßenverkehr können diese zur Anzeige bringen. Dazu sollten sich folgende Informationen notiert werden:

  • Ort, Datum und Uhrzeit der Nötigung
  • Fahrzeugmarke, -typ und -farbe
  • Aussehen des Fahrers

 

Anschließend ist die Anzeige telefonisch oder direkt bei der Polizei zu erstatten. Eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr ohne Zeugen ist ebenfalls möglich. Denn: Steht Aussage gegen Aussage, entscheidet der Richter aufgrund der in der Hauptverhandlung gewonnenen Überzeugung. Das Urteil kann hierbei durchaus im Sinne der anzeigenden Person ergehen.

Wegen Nötigung angezeigt: Was nun?

Wer selbst wegen einer Nötigung angezeigt wurde, sollte zunächst Ruhe bewahren. In vielen Fällen ist es besser, sich erst einmal nicht zu den Tatvorwürfen zu äußern und einen juristischen Beistand zu kontaktieren. Der ALLRECHT Verkehrsrechtsschutz hilft betroffenen Personen bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand.

Eine eigenständige Verteidigung, die auf Argumenten wie „So war das nicht“, oder „Ich habe nichts gemacht“ fußt, bietet meist wenig Aussicht auf Erfolg. Eine rechtsprechende Person macht sich auf Grundlage einer vorliegenden Anzeige und eventueller Zeugen ein fundiertes Bild von der Glaubhaftigkeit der Aussagen der einzelnen Parteien.

Rechtsschutztipp 

  • Eine zuverlässige Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilft im Schadensfall bei der Klärung von Haftungsfragen und schützt Betroffene vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits.
  • Dringende Rechtsfragen können ALLRECHT Kunden bequem und direkt mit Hilfe einer telefonischen Erstberatung durch die Vermittlung von kompetenten Anwälten klären lassen.

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