25.04.2024
Privatgrundstück im Landschaftsschutzgebiet: Was muss man beachten
In Deutschland existieren rund 9.000 Landschaftsschutzgebiete. Sie nehmen fast ein Drittel der gesamten Landesfläche ein. Wer in einem solchen Landschaftsschutzgebiet wohnt oder bauen möchte, steht vor der Frage, welche Besonderheiten zu beachten sind. Was gilt als Landschaftsschutzgebiet, welche Regeln gelten und unter welchen Voraussetzungen ist das Bauen im Landschaftsschutzgebiet möglich?
Was gilt als Landschaftsschutzgebiet?
Der Begriff „Landschaftsschutzgebiet“ ist im Bundesnaturschutzgesetz (kurz: BNatSchG) definiert. In § 26 Abs. 1 BNatSchG heißt es:
„Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist.“
Dieser besondere Schutz dient der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, deren Regeneration für eine nachhaltige Nutzungsfähigkeit des Gebietes notwendig ist. Ein Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten.
Voraussetzungen für die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet
Damit eine Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden kann, muss diese gem. § 26 Abs. 1 BNatSchG mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Der Schutz des Gebietes muss der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung bestimmter Naturgüter dienen (z.B. Tier- oder Pflanzenschutz).
- Die betroffene Fläche zeichnet sich durch eine (schützenswerte) Vielfalt, Eigenart oder besondere kulturhistorische Bedeutung aus.
- Das Gebiet hat eine besondere Bedeutung für die Erholung.
Der konkrete Grund für die Ausweisung eines Landesschutzgebietes sowie dessen Ausdehnung sind in der Rechtsverordnung des jeweiligen Bundeslandes definiert.
Welche Schutzgebietskategorien gibt es?
Neben der Kategorie des Landschaftsschutzgebietes existieren in Deutschland noch weitere Schutzgebietskategorien für natürliche Flächen.
- So dient das Naturschutzgebiet der Erhaltung von wildlebenden Pflanzen und Tieren sowie deren natürlicher Lebensräume. In einem Naturschutzgebiet gelten oftmals strengere Regeln als in einem Landschaftsschutzgebiet. So ist das Betreten von sensiblen Bereichen häufig ebenso untersagt, wie die Entnahme von Pflanzen.
- Ein Biosphärenreservat hingegen besteht aus verschiedenen Landschafts- und Nutzungsbereichen. Es soll mithilfe spezieller Schutz- und Nutzungsregelungen sowohl die Erhaltung der Natur als auch die nachhaltige Bewirtschaftung der Region fördern.
- Die strengste Schutzkategorie ist das Nationalparkgebiet. Hierbei handelt es sich um ein großes Schutzgebiet, das Besuchern nur in Ausnahmefällen zugänglich ist. Auf diese Weise sollen Natur und Landschaft besonders geschützt werden.
Welche Schutzmaßnahmen gelten im Landschaftsschutzgebiet?
Welche konkreten Schutzmaßnahmen in einem Landesschutzgebiet gelten, variiert von Gebiet zu Gebiet und von Bundesland zu Bundesland. Üblicherweise ist in Landschaftsschutzgebieten verboten:
- wilde Pflanzen und Tiere zu beschädigen bzw. zu stören
- illegal zu zelten
- Feuer zu entfachen
- Hunde ohne Leine laufen zu lassen und
- ausgewiesene Wege zu verlassen
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Schutzmaßnahmen?
Bei Verstößen drohen hohe Strafen. Nach § 69 BNatSchG sind Bußgelder i.H.v. bis zu 50.000 EUR möglich. In besonders schweren Fällen können darüber hinaus Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden.
Wer ist für die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes verantwortlich?
Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den kreisfreien Städten und Landkreisen. Geht der Umfang eines Landschaftsschutzgebietes über die Gebietsgrenzen des Landkreises bzw. der Gemeinde hinaus, ist der jeweilige Bezirk zuständig.
Rechte und Pflichten durch ein Grundstück im Landschaftsschutzgebiet
Anwohnerinnen und Anwohner sowie Eigentumsparteien von Privatgrundstücken in einem Landschaftsschutzgebiet haben eine besondere Verantwortung für den Schutz der betroffenen Fläche. Sie müssen sich jederzeit an die vorgegebenen Schutzmaßnahmen halten und dürfen die Natur nicht beeinträchtigen.
Gleichzeitig haben diese Personengruppen im Rahmen des Nutzungsrechtes das Recht auf eine angemessene Nutzung ihres Grundstücks. Sollten die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen des Landschaftsschutzgebietes dies einschränken oder zu einem wirtschaftlichen Nachteil führen, steht Betroffenen unter Umständen ein Anspruch auf Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu.
Die Durchsetzung eines solchen Anspruchs ist komplex. Die Allrecht Vermieter-Rechtsschutz hilft Betroffenen zu ihrem guten Recht.
Um Verstöße gegen die geltenden Vorschriften zu vermeiden, sollten sich Anwohnerinnen und Anwohner sowie Eigentumsparteien über die genauen Verbote bzw. Gebote informieren. Zum Beispiel durch die Einsichtnahme in die jeweilige Rechtsverordnung des Landkreises oder eine Beratung durch die zuständige Behörde. Darüber hinaus sollten geplante Tätigkeiten (insbesondere Bauvorhaben) im Vorwege auf deren Vereinbarkeit mit den Vorschriften überprüft werden.
Bauen im Landschaftsschutzgebiet: Kann Landschaftsschutzgebiet Bauland werden?
Zwar ist das Bauen in Landschaftsschutzgebieten in Deutschland nicht generell verboten, allerdings können die konkreten Schutzmaßnahmen einem Verbot gleichkommen. In Landschaftsschutzgebieten sind alle Vorhaben, Eingriffe und Handlungen untersagt, welche einer Schutzmaßnahme entgegenstehen oder die charakterlichen Züge der Fläche verändern oder beeinträchtigen.
Der Bau eines Hauses im Landschaftsschutzgebiet ist folglich also nur möglich, sofern der jeweilige Schutzzweck der Fläche durch den Bau nicht unterlaufen wird. Eine Alternative stellen häufig sogenannte Ausgleichshandlungen dar. So kann beispielsweise im Gegenzug für die Bebauung im Landschaftsschutzgebiet eine Aufforstung stattfinden oder ein Feuchtbiotop angelegt werden.
Zum Weiterlesen: Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Rechtsschutztipp
- Mit dem Vermieter-Rechtsschutz der Marke ALLRECHT sind Sie bei allen Eventualitäten hinsichtlich Nutzungsverhältnissen, die Immobilien betreffen, abgesichert und bleiben nicht auf den hohen Kosten eines Rechtsstreits sitzen. Jetzt informieren!
- Dringende Rechtsfragen können ALLRECHT Kunden bequem und direkt mit Hilfe einer telefonischen Erstberatung durch die Vermittlung von kompetenten Anwälten klären lassen.
Alles was Recht ist
Unsere Partnerkanzlei
Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.