27.12.2019

Putzfrau verunfallt – Wer zahlt?

Karriere, Kinder, Partnerschaft – und nebenbei muss der eigene Haushalt in Schuss gehalten werden. Aus diesem Grund arbeiten in vier Millionen Haushalt in Deutschland eine Haushaltshilfe. Wer eine solche einstellt, wird jedoch automatisch ein Arbeitgeber – mit allen dazugehörigen Verpflichtungen. Um für den Fall abgesichert zu sein, dass sich die Putzfrau während der Arbeit verletzt, ist eine Unfallversicherung unabdingbar. Doch wie teuer ist diese? Welche Leistungen werden bei einem Arbeitsunfall übernommen und was passiert bei einem Unfall ohne Versicherung?

Haushaltshilfe anmelden: Das müssen private Arbeitgeber wissen

Arbeitnehmer, die in einem privaten Haushalt beschäftigt werden, sind nach dem Sozialgesetzbuch 7 (SGB VII) unfallversichert. Voraussetzung: Der Arbeitgeber hat die Haushaltshilfe oder Reinigungskraft ordnungsgemäß angemeldet. Wo diese anzumelden ist, richtet sich nach deren monatlichem Arbeitsentgelt.

Monatlicher Verdienst unter 450 Euro (Minijob)

Ist die Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs tätig, muss der Arbeitgeber diese bei der Minijob-Zentrale mit Hilfe des sogenannten Haushaltsscheck-Verfahrens anmelden. Die Minijob-Zentrale übernimmt anschließend die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Monatlicher Verdienst über 450 Euro

Haushaltshilfen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt über 450 Euro müssen direkt bei der zuständigen Unfallkasse des Bundeslandes oder einem regionalen Gemeindeunfallversicherungsverband angemeldet werden. Die Anmeldung ist anonym möglich, der Arbeitgeber muss lediglich die Anzahl der Beschäftigten übermitteln, nicht jedoch deren persönliche Daten.

Private Reinigungskraft: Kosten für die Versicherung

Wer eine Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs beschäftigt, der muss Sozialabgaben in Höhe von derzeit 14,44 Prozent des Arbeitsentgelts zahlen. Die Sozialabgaben werden von der Minijob-Zentrale halbjährlich per Einzugsermächtigung abgebucht und schließen die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung in Höhe von 1,6 Prozent des Arbeitsentgeltes ein.

Die Versicherungsbeiträge für Haushaltshilfen und Reinigungskräfte, welche mehr als 450 Euro im Monat verdienen, zahlt der Arbeitgeber direkt an die zuständige Unfallkasse. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Umfang der Beschäftigung. Sie beginnen bei ca. 40 Euro pro Jahr bei einem Arbeitsvolumen von unter 10 Stunden in der Woche und reichen bei einem höheren Wochenstundenumfang bis zu ca. 86 Euro pro Jahr.

Putzfrau versichern: Welche Unfälle sind abgedeckt?

Über die Unfallversicherung sind Haushaltshilfen gegen die finanziellen Folgen bei Unfällen während ihrer Beschäftigung versichert. Die Leistungen umfassen unter anderem:

  • Heilbehandlungsmaßnahmen
  • medizinische Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung)
  • Geldleistungen (z.B. Lohnersatzzahlungen)
  • Hinterbliebenenleistungen (z.B. Witwen-/Witwer- und Waisenrenten)

 

Zusätzlich leistet eine Unfallversicherung Hilfe bei einem Wegeunfall. Sollte die Putzkraft auf dem Weg zum Privathaushalt und zurück verunfallen, übernimmt die Unfallversicherung im Schadensfall alle Arzt- und Krankenhauskosten, sowie die Kosten für die Rehabilitation und das Verletztengeld.

Hinweis: Beim Abweichen vom üblichen Arbeitsweg, einem sogenannten „Abweg“, kann der Versicherungsschutz erlöschen. Dies ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Haushaltshilfe auf dem Weg zur Arbeit private Einkäufe erledigt, einen Arztbesuch vornimmt oder einen nicht unerheblichen Umweg nimmt. Um im Falle eines Rechtsstreits abgesichert zu sein, sollten private Arbeitgeber eine Privatrechtsschutzversicherung abschließen. Diese steht bei gerichtlichen Auseinandersetzungen beratend zur Seite und hilft bei der Suche nach einem fachkundigen Anwalt.

Was passiert bei einem Unfall ohne Versicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die Unfallkasse kommt im Falle eines Unfalls nur dann zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer angemeldet und somit versichert ist. Ist die Haushaltshilfe jedoch nicht versichert und passiert ihr während der Arbeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeitsstätte ein Unfall, muss der Arbeitgeber die Behandlungskosten übernehmen und ggf. Schmerzensgeld zahlen. Die private Unfallversicherung des Arbeitgebers kommt in diesen Fällen nicht für entstehende Kosten auf.

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