04.04.2024
Rechte im Praktikum: Urlaub, Bezahlung und mehr
Zur beruflichen Orientierung oder während des Studiums: Es gibt viele Gelegenheiten, ein Praktikum zu absolvieren. Doch welche Regeln gelten hier? Haben Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf Bezahlung und Urlaub? Und wie sieht es mit den Arbeitszeiten aus? Dieser Artikel liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Pflichtpraktikum oder Orientierungspraktikum: Das sind die Unterschiede
Bei zahlreichen Fragen rund um das Thema Praktikum wird zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika unterscheiden.
Als Pflichtpraktika werden Praktika bezeichnet, die in einer Studien- oder Prüfungsordnung zwingend vorgeschrieben sind und ohne die ein Studium oder eine Ausbildung nicht begonnen oder abgeschlossen werden kann.
Freiwillige Praktika – sogenannte Orientierungspraktika – sind nicht Bestandteil einer Studien- bzw. Prüfungsordnung. Sie werden von der Praktikumskraft freiwillig absolviert, beispielsweise zur Orientierung für eine Berufsausbildung.
Bezahlung im Praktikum: Steht einem ein Lohn zu?
Ob Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf Bezahlung im Praktikum haben, hängt von der Art des Praktikums sowie dessen Dauer ab.
Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, das von einer Studienordnung vorgeschrieben wird, sind Unternehmen von einer Pflicht zur Lohnzahlung befreit. Gleiches gilt zunächst auch für ein freiwilliges Praktikum, das zur Vorbereitung für eine Berufsausbildung oder zur Aufnahme eines Studiums dient (Orientierungspraktikum).
Aber: Orientierungspraktika, die länger als 3 Monate dauern, sind seit 2015 gem. § 22 MiLoG mit dem Mindestlohn i.H.v. 12,41 EUR/Std. (Stand: Februar 2024) zu vergüten.
Auch interessant: Wann besteht ein Anspruch auf eine Lohnabrechnung?
Urlaub im Praktikum: Welchen Anspruch hat man?
Wer ein freiwilliges Praktikum absolviert, hat Recht auf Urlaub. Laut Bundesurlaubsgesetz sind ab sechs Monaten Praktikumsdauer 20 Urlaubstage/Jahr (bei 5-Tage-Woche) vorgesehen. Liegt die Dauer des Praktikums zwischen 1 und 5 Monaten, stehen Praktikantinnen und Praktikanten zwei Urlaubstage pro Monat zu.
Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, entfällt dieser Urlaubsanspruch.
Was gilt für Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten?
Bei einem Schülerpraktikum haben Praktikantinnen und Praktikanten weder Anspruch auf Urlaub noch Anspruch auf Bezahlung. Der Grund: Es handelt sich nicht um ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis. Allerdings zahlen einige Betriebe freiwillig eine Vergütung oder zumindest eine Aufwandspauschale.
Was sollte man beim Arbeitsvertrag beachten?
Ein Praktikumsvertrag gibt beiden Seiten Rechtssicherheit. Aus diesem Grund sollte er Angaben über die Rahmenbedingungen des Praktikums enthalten. Dazu zählen:
- Praktikumsdauer
- Arbeitszeit
- Vergütung
- ggf. Probezeit
- Kündigungsfristen
Lese-Tipp: Was gilt es bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages zu beachten?
Arbeitszeit im Praktikum: Wie lange darf man arbeiten und was gilt für Pausen?
Für Praktikantinnen und Praktikanten gelten folgende Arbeits- und Pausenzeiten:
Alter | Arbeitszeit (maximal) | Uhrzeiten | Pausen |
Unter 15 Jahre | 7 Std./Tag, 35 Std./Woche | 6 bis 20 Uhr, keine Wochenend- und Feiertagsarbeit | Arbeitszeit > 4,5 Stunden = 30 Minuten, > 6 Stunden = 60 Minuten |
15 bis 17 Jahre | 8 Std./Tag, 40 Std./Woche | 6 bis 20 Uhr, keine Wochenend- und Feiertagsarbeit | Arbeitszeit > 4,5 Stunden = 30 Minuten, > 6 Stunden = 60 Minuten |
Ab 18 Jahre | 8 Std./Tag im Durchschnitt * | Nicht länger als 10 Stunden am Stück, nur ausnahmsweise am Wochenende ** | Arbeitszeit > 6 Stunden = 30 Min., > 9 Stunden = 45 Minuten |
* Es ist zulässig, an einem Tag 9 Stunden zu arbeiten und am nächsten bereits nach 7 Stunden Feierabend zu machen.
** Soll eine Praktikumskraft am Wochenende arbeiten, ist ihr noch in der gleichen Woche ein freier Tag zu gewähren.
Weiterführende Informationen zum Thema Arbeitszeit: Was gehört zur Arbeitszeit?
Probezeit bei Praktikum: Gibt es besondere Regelungen?
Ein Praktikum kann mit einer Probezeit verbunden sein. Wie lange diese dauert, darf der Betrieb entscheiden. Innerhalb der Probezeit kann das Praktikum beidseitig ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Kündigungsfristen im Praktikum
Außerhalb der Probezeit kann ein Praktikum auf 3 Arten gekündigt werden:
- Aufhebungsvertrag: Der Arbeitgeber und die Praktikumskraft einigen sich auf die Beendigung des Praktikums. Diese wird in einem Aufhebungsvertrag schriftlich fixiert.
- Ordentliche Kündigung: Eine ordentliche Kündigung ist nur für Praktikantinnen und Praktikanten, nicht jedoch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber möglich. Ein Praktikum kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.
- Fristlose Kündigung: Eine fristlose Kündigung ist für beide Seiten möglich. Sie erfordert jedoch einen schwerwiegenden Grund (z.B. Mobbing, Diebstahl).
Ebenfalls lesenswert: Ist eine Abmahnung wegen Zuspätkommens rechtens?
Im Praktikum krank: Was ist zu tun?
Wer als Praktikantin oder Praktikant im Praktikum krank wird, hat keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung. Ein Pflichtpraktikum muss nicht bezahlt werden. Anders sieht es für Praktikumskräfte in einem Orientierungspraktikum aus, das länger als 3 Monate dauert. Sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung, sofern:
- sie länger als 4 Wochen im Unternehmen beschäftigt sind,
- arbeitsunfähig sind,
- unverschuldet erkrankt und von einer ärztlichen Fachkraft krankgeschrieben worden sind.
Wichtig: Praktikantinnen und Praktikanten sind grundsätzlich unfallversichert. Wahlweise bei der Unfallversicherungskasse des Landes (Schulpraktika) oder der Genossenschaft des Betriebs (Orientierungs- und Pflichtpraktika).
Weiterführende Informationen zum Thema: Wann haben Arbeitnehmende Anspruch auf Krankengeld?
Was ist beim Praktikumszeugnis zu beachten?
Betriebe sind verpflichtet, am Ende des Praktikums ein Praktikumszeugnis bzw. im Fall eines Pflichtpraktikums eine Praktikumsbestätigung auszustellen. Während die Praktikumsbestätigung lediglich darlegen muss, in welchen Bereichen die Praktikumskraft tätig war, muss das Praktikumszeugnis auch eine Leistungs- und Verhaltensbewertung enthalten.
Stellt das Unternehmen ein inhaltlich falsches Dokument aus, sollten Praktikantinnen und Praktikanten eine korrigierte Version einfordern – notfalls per Klage. Die Allrecht Berufsrechtsschutz stellt Betroffenen einen kompetenten Rechtsbeistand zur Seite.
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