01.10.2020

Rechtsschutz für Ärzte und Heilberufe – Existenz absichern

Ob Ärzte, Krankenpfleger/innen oder Heilpraktiker/innen: Die Arbeit im Gesundheitswesen ist mit einer hohen Verantwortung verbunden – und mit einem hohen Risiko, in einen Rechtsstreit zu geraten. Ein zuverlässiger Versicherungsschutz unterstützt Berufstätige in Heilberufen nicht nur während eines Verfahrens, sie bewahrt ihre Versicherungsnehmer unter Umständen sogar vor existenzbedrohenden Kosten. Doch welchen Risiken sind Ärzte und in Heilberufen Tätige überhaupt ausgesetzt? Welche Kosten deckt eine Rechtsschutzversicherung ab und welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Risiken für Ärzte und Berufstätige in Heilberufen

Wer in einem Gesundheitsberuf arbeitet, kann schnell in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Neben Behandlungsfehlern bestehen für Ärzte und Menschen in Heilberufen weitere Haftungsrisiken. Zum Beispiel bei der Nutzung des Praxis-PKW zu Hausbesuchen oder das Risiko einer Regress-Forderung der Kassenärztlichen Vereinigung. Auch Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht und die daraus folgenden Schadenersatzansprüche beschäftigen regelmäßig deutsche Gerichte.

Beim täglichen Umgang mit Patienten und Lieferanten drohen ausbleibende Zahlungen, Auseinandersetzungen bzgl. der Lieferung defekter Praxis-Ausstattung oder unbezahlte Honorarabrechnungen von Privatpatienten.

Rechtsschutzversicherung für Ärzte und andere Heilberufe: Wer ist abgesichert?

Die ALLRECHT Rechtsschutzversicherung für Ärzte und andere Heilberufe versichert Berufsgruppen, welche dem Feld des Heilwesens zugeordnet werden. Dazu zählen unter anderem selbstständige:

  • Ärzte und Zahnärzte
  • Apotheker/innen und Optiker/innen
  • Heilpraktiker/innen
  • Krankenpfleger/innen
  • Geburtshelfer/innen
  • Hörgeräteakustiker/innen

 

Zusätzlich können sich selbstständige Ergotherapeuten und -therapeutinnen versichern.

Versicherung für Ärzte und andere Heilberufe: Diese Kosten werden übernommen

Die folgenden Kosten werden von der ALLRECHT Rechtsschutzversicherung für Menschen in Heilberufen übernommen:

  • gesetzliche Gebühren eines Rechtsanwalts
  • Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher
  • Entschädigungszahlungen für Zeugen und Sachverständige, die ein Gericht heranzieht
  • Kosten des Prozessgegners, sofern der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, diese zu tragen
  • Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zu der Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts in erster Instanz entstehen würden

 

In welchen Fällen zahlt eine Rechtsschutzversicherung?

Die ALLRECHT Firmen-Rechtsschutzversicherung sichert Selbstständige im Heilwesen hinsichtlich Streitigkeiten und Risikosituationen ab. Sie unterstützt unter anderem bei:

  • Sachbeschädigungen (Schadenersatz-Rechtsschutz)
  • Gerichtsverfahren bzgl. einer Kündigung (Arbeits-Rechtsschutz)
  • Verfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten (Steuer-Rechtsschutz)
  • Streitigkeiten vor deutschen Sozialgerichten (Sozial-Rechtsschutz).

 

Zudem bietet sie Versicherungsnehmern einen Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie einen Daten-Rechtsschutz.

Mit der ALLRECHT Firmen-Vertrags-Rechtsschutzversicherung können diese Leistungen sinnvoll ergänzt werden. Sie schützt bei Auseinandersetzungen aus Verträgen mit Patienten, Lieferanten und Dienstleistern. Verweigert ein Patient beispielsweise, die Rechnung für eine individuell angefertigte Zahnprothese zu zahlen und bleiben Mahnungen erfolglos, werden Prozess- und Anwaltskosten ab dem Gerichtsverfahren übernommen.

Rechtsschutzversicherung für Ärzte und andere Heilberufe: Wartezeiten beachten

Der Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung greift in vielen Fällen erst nach einer festgelegten Zeitspanne zwischen dem Beginn der Versicherung und dem ersten Tag des Leistungsanspruches. Diese wird als Wartezeit bezeichnet und beträgt 3 Monate.

Welche Zusatzversicherungen sind außerdem empfehlenswert?

Ärzte-Regress-Versicherung

Bei der Verschreibung von Medikamenten kann eine Überschreitung des Arztmittelbudgets erforderlich sein. Eine entsprechende Regressforderung kann im schlimmsten Fall sogar die Existenz des Selbstständigen bedrohen. Mit einer Ärzte-Regress-Versicherung sichern sich Berufstätige in Heilberufen vor den entstehenden Kosten ab.

Praxis-Ausfallversicherung

Kommt der Praxisbetrieb – zum Beispiel aufgrund eines Wasserschadens – zum Erliegen, bricht der Umsatz ein. Zwar gleicht eine Betriebsunterbrechungsversicherung den entgangenen Umsatz aus, doch was ist, wenn der Selbstständige erkrankt und der Betrieb stillsteht? In diesen Fällen hilft eine Praxis-Ausfallversicherung, die Umsatzeinbußen zu kompensieren. Tipp: Die Leistungen einer Praxis-Ausfallversicherung unterliegen nicht der Einkommensteuerpflicht.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufstätige in Heilberufen haben ein erhöhtes Risiko, sich mit einer Krankheit zu infizieren. Führt diese dazu, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung dem Versicherungsnehmer gem. § 172 Abs. 2 VVG eine monatliche Rente. Auch die Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls ist von dieser Versicherung abgesichert.

Privathaftpflichtversicherung

Ärzte und Berufstätige in Heilberufen sollten eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Während eine Berufshaftpflichtversicherunglediglich Schäden abdeckt, welche mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, bietet eine Privathaftpflicht eine finanzielle Sicherheit gegen Schäden im Privatleben – beispielsweise während des Freizeitsports oder im Urlaub.

Rechtsschutztipp 

  • Als Selbstständiger und Unternehmer sind Sie in besonderer Weise einer Vielzahl von Rechtsrisiken ausgesetzt. Im Falle eines Rechtsstreits hilft Ihnen der umfangreiche Rechtsschutz für Selbstständige und Unternehmer, Ihr gutes Recht durchzusetzen. Jetzt informieren!
  • Dringende Rechtsfragen können ALLRECHT Kunden bequem und direkt mit Hilfe einer telefonischen Erstberatung durch die Vermittlung von kompetenten Anwälten klären lassen.

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