06.10.2022 – zuletzt aktualisiert am: 03.04.2024
Rentenbeiträge nachzahlen: In diesen Fällen lohnt es sich
Während einer Ausbildung oder eines Studiums denken die wenigsten an ihre Rente. Tatsächlich jedoch entstehen durch diese beitragsfreien Jahre Versorgungslücken, die mit einer freiwilligen Rentennachzahlung geschlossen werden können. Wie das genau funktioniert und in welchen Fällen sich eine Nachzahlung lohnt, fasst dieser Artikel zusammen.
Was ist eine Rentennachzahlung?
Grundsätzlich gilt: Nur wer in die Rentenkasse eingezahlt hat, erhält im Alter auch eine entsprechende Rente. Doch nicht jeder zahlt in jeder Lebenslage ein. Während einer Ausbildung oder eines Studiums nehmen nur wenige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse vor. Die Folge: Eine deutlich reduzierte Altersrente.
Eine vorzeitige Ruhestandsplanung ist also zu empfehlen. Im Rahmen dessen kann es sinnvoll sein, freiwillig Rente nachzuzahlen, um die spätere Altersrente aufzustocken. Eine solche freiwillige Nachzahlung wird als Rentennachzahlung bezeichnet. Sie stellt einen Teil der privaten Altersvorsorge dar und hilft dabei, den gewohnten Lebensstandard auch im hohen Alter zu halten.
Jetzt auch alles zum Thema Rentenbescheid nachlesen!
Wann ist es sinnvoll, Rentenbeiträge nachzuzahlen?
Eine Rentennachzahlung für bestimmte Lebensabschnitte ist für Arbeitnehmende eine Möglichkeit, um entstandene Rentenlücken im Nachhinein zu stopfen. Denn wer freiwillig nachzahlt, bessert seinen Rentenanspruch auf und kann unter Umständen sogar früher in Rente gehen.
Die Antwort auf die Frage, ob und ab wann sich Rentennachzahlungen lohnen, ist jedoch komplex. Zum einen kann niemand seine Lebensdauer exakt voraussehen, zum anderen ist zu klären: Geht es bei der Rentennachzahlung darum, auf mehr Mindestversicherungszeiten zu kommen, oder die spätere Rente zu erhöhen?
- Grundsätzlich lohnt sich eine Rentennachzahlung für Personen, die ihre Lebenserwartung positiv einschätzen. Der Grund: Die Rentenrendite ist umso besser, je länger die versicherte Person lebt. Warum also nicht eine ggf. erhaltene Abfindung in die spätere Rente investieren?
- Auch für Personen, die so geringe Altersbezüge erwarten, dass sie voraussichtlich auf eine Grundsicherung im Alter angewiesen sein werden, kann sich eine Rentennachzahlung lohnen. Renten, die auf freiwilligen Beiträgen beruhen, werden nicht bei der Grundsicherung angerechnet.
- Eine Nachzahlung lohnt sich darüber hinaus für Arbeitnehmende, die früher in Rente gehen möchten, die Mindestversicherungszeit von 35 bzw. 45 Versicherungsjahren ohne Nachzahlung jedoch nicht erfüllen.
Die genaue Berechnung ist hier zu finden: Rentenpunkte kaufen und früher in Rente gehen?
Freiwillige Rentenbeiträge nachzahlen: Welche Zeiten können nachgezahlt werden?
Möglich ist die Rentennachzahlung unter anderem für nicht anrechenbare schulische Ausbildungszeiten. Wer zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr zur Schule gegangen ist und dabei keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat, kann für diese Zeit (12 Monate) freiwillige Beiträge nachzahlen. Wer die Schule vergleichsweise lange besucht bzw. lange studiert hat und in Summe ab dem 17. Lebensjahr mehr als acht Jahre an Schul- bzw. Studienzeiten nachweist, kann für die Dauer, welche über diese 8 Jahre hinausgeht, ebenfalls nachzahlen.
Darüber hinaus ist eine Nachzahlung für Zeiten der Fach- oder Hochschulausbildung nach dem Abschluss möglich. Zum Beispiel für die Zeit nach der erfolgreichen Prüfung bis zum eigentlichen Semesterende.
Rentenbeträge nachzahlen: Welche Wartezeiten und Mindest- bzw. Höchstbeträge gilt es zu beachten?
Leistungen von der Deutschen Rentenversicherung sind an eine Mindestversicherungszeit – auch als Wartezeit bezeichnet – gebunden. Das bedeutet: Um eine Rente zu erhalten, muss eine bestimmte Anzahl von Jahren in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein. Die Mindestversicherungszeit, also Wartezeit, für die Regelaltersrente liegt derzeit bei nur 5 Jahren.
Rentennachzahlungen sind nicht unbegrenzt möglich. Der Mindestbetrag liegt derzeit bei 100,07 Euro pro Monat, der Höchstbetrag bei 1.404,30 Euro. Das entspräche einer späteren Rentenerhöhung von rund 6,25 Euro bzw. 75,10 Euro pro Monat. Wichtig: Nachzahlungsbeträge können auch in Teilzahlungen – beispielsweise gestreckt über fünf Jahre – geleistet werden.
Antrag auf freiwillige Nachzahlung in die Rentenversicherung
Wer sich für eine freiwillige Rentennachzahlung entscheidet, kann diese nicht einfach überweisen. Eine solche Nachzahlung muss beantragt werden und zwar vor dem 45. Lebensjahr – danach ist eine Nachzahlung nicht mehr möglich.
Das entsprechende Antragsformular befindet sich zum Download auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Rentennachzahlung versteuern: Steuervorteile beachten!
Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung können innerhalb bestimmter Grenzen steuerlich geltend gemacht werden. Und zwar als Altersvorsorgeaufwendung. Der konkrete Steuervorteil hängt vom individuellen Steuersatz ab.
Ein Rechenbeispiel: Person A hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 45.000 Euro und zahlt 5.000 Euro freiwillig in die Rentenkasse ein. Im Jahr 2024 liegt der steuerlich absetzbare Anteil der Altersvorsorgeaufwendungen bei 100 Prozent. A muss folglich nur noch ein Jahreseinkommen i.H.v, 40.000 Euro versteuern.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des Bundesfinanzhofes (Az.: X R 1/10). Demnach wird eine Rentennachzahlung auch dann gem. § 22 Nr. 1 S. 3 EstG besteuert, wenn sie für einen Zeitraum gezahlt wird, der vor dem eigentlichen Inkrafttreten des vergleichsweise neuen Alterseinkünftegesetzes liegt.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf unbegrenzt hinzuverdienen, um die eigene Rente aufzubessern. Lediglich wer in Rente einen Minijob ausübt und jünger als die Regelaltersgrenze ist, ist sozialversicherungspflichtig, muss aber seit der Aufhebung der Zuverdienstgrenze nur die Versicherungsbeiträge und keine Steuern zahlen.
Jetzt auch über das Thema Rentenbesteuerung informieren!
Rechtsschutztipp
- Mit der privaten Rechtsschutzversicherung von ALLRECHT brauchen Sie sich keine Gedanken über die Kosten eines Rechtsstreits machen. Jetzt informieren!
- Dringende Rechtsfragen können ALLRECHT Kunden bequem und direkt mit Hilfe einer telefonischen Erstberatung durch die Vermittlung von kompetenten Anwälten klären lassen.
Alles was Recht ist
Unsere Partnerkanzlei
Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.