09.10.2019

Sabbatical-Modelle: So können Mitarbeiter eine Auszeit nehmen

Erholung, Weiterbildung, Reisen oder Erziehung: es gibt viele gute Gründe, warum sich Arbeitnehmer ein Sabbatjahr nehmen. Das sogenannte Sabbatical bietet Angestellten eine berufliche Auszeit vom Job – und das unter Umständen sogar bei vollem Lohnbezug. Welche Sabbatical-Modelle es gibt und auf welche Besonderheiten Arbeitnehmer im Vorwege achten sollten, klärt dieser Artikel.

Auszeit vom Job: verschiedene Sabbatical-Modelle in der Kurzübersicht

Sabbatical durch unbezahlte Freistellung

Bei diesem Modell wird der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freigestellt, bekommt in dieser Zeit jedoch auch kein Gehalt. Eine solche Auszeit wird auch als ruhendes Arbeitsverhältnis bezeichnet und ist unbegrenzt lange realisierbar. Allerdings: Während der Freistellung muss sich der Arbeitnehmer selbst um seine Krankenversicherung sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung kümmern.

Sabbatical per Sonderurlaub

Soll das Sabbatical nicht länger als vier Wochen dauern, kann der Arbeitgeber dieses als Sonderurlaub genehmigen. Die Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum der Freistellung übernimmt weiterhin der Arbeitgeber, Gehalt gibt es für die Zeit des Sonderurlaubs jedoch nicht. Hinweis: Dauert das Sabbatical länger als vier Wochen, kann dies nicht als Sonderurlaub genehmigt werden. In diesem Fall zählt das Beschäftigungsverhältnis als unterbrochen und der Arbeitgeber muss die Beiträge zur Sozialversicherung aus eigener Tasche bezahlen.

Sabbatical durch Lohnverzicht

Üblicherweise wird das Sabbatical über Lohnverzicht finanziert. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer verzichtet für einen bestimmten Zeitraum auf einen Teil seines Gehalts und spart diesen an. Im Anschluss nimmt der Arbeitnehmer eine Auszeit und bekommt dieses angesparte Gehalt ausbezahlt. Bei diesem Sabbatical-Modell bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und der Angestellte weiterhin versichert.

Sabbatical durch Teilzeit

Das Sabbatical-Modell durch Teilzeit ist in zwei verschiedene Phasen gegliedert. In der Ansparphase arbeitet der Arbeitnehmer für ein reduziertes Gehalt in Vollzeit. Das auf diese Weise angesparte Gehalt wird während der Freistellungsphase, also dem Sabbatical, vom Arbeitgeber wieder ausgezahlt. Voraussetzung für dieses Modell: Der Arbeitnehmer ist für mindestens sechs Monate im Unternehmen abgestellt und der Betrieb beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter.

Sabbatical dank Arbeitszeitguthaben

Bei diesem Modell spart der Arbeitnehmer auf seinem Arbeitszeitkonto über mehrere Jahre hinweg Überstunden an und feiert diese anschließend in Form eines Sabbaticals auf einen Schlag ab. Wie lange das Sabbatical dauert, hängt von der Anzahl der geleisteten Überstunden ab. Während der Auszeit erhält der Arbeitnehmer seine vollen Bezüge und ist weiterhin sozialversichert. Das Arbeitszeitguthaben-Modell funktioniert jedoch nur dann, wenn die geleisteten Überstunden offiziell erfasst und auf einem Konto festgehalten werden.

Sabbatical-Jahr: Pro-Argumente für den Chef

Das Sabbatical bietet nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch Unternehmen zahlreiche Vorteile. So können Arbeitnehmer das Sabbatjahr zur beruflichen Weiterbildung nutzen, welche dem Arbeitgeber und zukünftigen Projekten zugutekommt.

Während einige Sabbatical-Modelle einen gänzlichen Verzicht auf das Gehalt vorsehen, müssen Arbeitnehmer bei anderen Modellen zumindest auf einen Teil ihres Gehaltes verzichten. So oder so: Der Arbeitgeber spart bares Geld.

Zudem bietet das Sabbatjahr Arbeitnehmern die Möglichkeit, Talente zu entwickeln. Auslandsaufenthalte, Weiterbildungen und das Sammeln von Erfahrungen auf Reisen bringen Angestellten neue Erkenntnisse, die sie später im Job gewinnbringend nutzen können.

Berufliche Auszeit: Regelungen zu Krankenversicherung & Rückkehr

Bevor das Sabbatical begonnen wird, sollten Arbeitnehmer zunächst die Versicherungsfrage klären. Wer mehr als einen Monat unbezahlten Urlaub nimmt, muss sich gem. § 7 Abs. 3 S. 1 SGB IV um seine Sozialversicherungen selber kümmern.

Soll das gesamte Sabbatical oder ein Teil davon im Ausland verbracht werden, ist der Umfang des Versicherungsschutzes zu prüfen. Bei Aufenthalten innerhalb Europas besteht in der Regel der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung, für andere Regionen ist jedoch eine spezielle Auslandskrankenversicherung notwendig.

Arbeitnehmer sollten vor ihrem Wiedereintritt in das Berufsleben unbedingt die Modalitäten der Rückkehr klären und diese mit Hilfe eines Rechtsbeistandes im Arbeitsvertrag oder in einem gesonderten Vertrag schriftlich fixieren. Eine zuverlässige Berufsrechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einem fachkundigen Anwalt. Zu den wichtigen Modalitäten zählen:

  • der Beginn und die Länge des Sabbatjahres
  • die Übergabe und Dokumentation der bisherigen Aufgaben
  • die (eventuelle) Vergütung während der Freistellung
  • der Kündigungsschutz während der Abwesenheit
  • die Aufgabe und Position nach der Rückkehr

 

Achtung: In vielen Arbeitsverträgen ist zu Gunsten des Arbeitgebers eine „inhaltliche Versetzungsklausel“ geregelt. Das bedeutet, der Arbeitgeber kann frei bestimmen, welche Position der Arbeitnehmer nach seiner Freistellung bekleidet und welche zukünftigen Aufgaben dieser übernehmen muss. Wer vom Sabbatjahr zurückkehrt, kann also auf eine andere Position versetzt werden und hat keinen Anspruch auf seinen alten Job.

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