15.08.2022
Schlüsselverlust: Wer haftet, wenn der Schlüssel verloren geht?
Ganz gleich, ob Haus-, Wohnungs- oder Arbeitsschlüssel: Ein Schlüsselverlust ist häufig mit erheblichen Kosten verbunden. Deshalb ist schnelles und richtiges Handeln gefragt. Dieser Artikel erklärt, was bei einem Schlüsselverlust zu tun ist, wer haftet und welche Versicherung die entstehenden Kosten unter Umständen übernimmt.
Was tun bei Schlüsselverlust?
Wer feststellt, dass ein Schlüssel verloren wurde, sollte schnell reagieren. Besteht die Möglichkeit, dass der Schlüssel gestohlen wurde, ist umgehend die Polizei zu informieren. Kann der Schlüssel einem bestimmten Gebäude zugeordnet werden, trifft die Polizei die notwendigen Maßnahmen, um das Haus und/oder die betreffende Wohnung zu sichern. Wurde der Schlüssel nachweislich gestohlen, sollte zusätzlich Anzeige erstattet werden.
Handelt es sich bei dem verlorenen Schlüssel um den Schlüssel zu einer Mietwohnung, müssen Vermietung oder Hausverwaltung informiert werden. In einigen Fällen wird betroffenen Personen ein Ersatzschlüssel gestellt und Hilfe bei der Versicherungsabwicklung angeboten.
Wen muss man über den Schlüsselverlust informieren?
Verlorener Schlüssel | Zu informieren |
Wohnungsschlüssel | Vermietende Person/Hausverwaltung, evtl. Hausratversicherung |
Wohnungsschlüssel und Ausweis | Vermietende Person, Polizei, evtl. Hausratversicherung |
Berufliche Schlüssel | Vorgesetzte Person, evtl. Berufshaftpflichtversicherung |
Hotelschlüssel oder Schlüssel zu Vereinsgebäuden | Hotelpersonal, besitzhabende Person, Privat-Haftpflicht |
Autoschlüssel | Polizei, Kfz-Versicherung |
Wohnungsschlüssel verloren: Wer haftet beim Schlüsselverlust zu einer Mietwohnung?
Beim Verlust eines Schlüssels zu einer Mietwohnung haftet grundsätzlich die Hauptmietpartei. Und zwar auch dann, wenn der Schlüssel durch Dritte verloren wurde, denen der Schlüssel überlassen wurde. Sofern der Schlüssel durch falsches Verhalten – also vorsätzlich oder fahrlässig – abhandenkam, haftet die Hauptmietpartei für die Kosten des Ersatzschlüssels bzw. den Austausch der Schließanlage. Für diese muss die Hauptmietpartei jedoch nicht aufkommen, sofern sie an dem Schlüsselverlust keine Schuld trifft. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Schlüssel gestohlen wurde und keine Möglichkeit existiert, den Schlüssel einem bestimmten Mietshaus zuzuordnen (vgl. Urteil AG Hamburg, Az.: 47 C 178/99).
Mietrecht und Schlüsselverlust: Sind eine Abmahnung oder Kündigung möglich?
Wer einen Schlüssel zu einer Mietwohnung verliert, befürchtet häufig eine Abmahnung oder sogar die Kündigung des Mietverhältnisses. Diese Angst ist jedoch unbegründet. Der Verlust eines Schlüssels ist kein Grund für eine solche Reaktion.
Allerdings haben Hauptmietparteien eine Obhutspflicht, welche sich auch auf die überlassenen Schlüssel bezieht. Gehen diese verloren, sind Hauptmietparteien verpflichtet, die vermietende Person unverzüglich darüber zu unterrichten. Wird die Meldung unterlassen, kann eine Pflichtverletzung vorliegen, welche wiederum eine Abmahnung und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen kann (vgl. Urteil AG Hohenschönhausen, Az.: 5 C 348/03).
Sollte eine ungerechtfertigte Abmahnung wegen Schlüsselverlust ausgesprochen werden, können sich Hauptmietparteien dagegen wehren. Die ALLRECHT Mieterrechtsschutz unterstützt Betroffene bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand.
Schlüsselverlust bei der Arbeit: Haften Arbeitnehmer?
Handelt es sich bei dem verlorenen Schlüssel um einen Arbeitsschlüssel, hängt die Haftungsfrage vom Verschulden des oder der Arbeitnehmenden ab. Ist der Person nur ein leichtes Verschulden vorzuwerfen, muss der Betrieb alleine für den Schaden aufkommen. Bei einer mittleren Fahrlässigkeit haftet die Person anteilig – üblicherweise i.H.v. der Hälfte oder einem Drittel des Schadens.
Hat die arbeitnehmende Person den Schlüsselverlust wegen grober Fahrlässigkeit oder sogar vorsätzlich bewirkt, muss sie für den gesamten Schaden aufkommen. Aber: Einige Tarif- und Arbeitsverträge sehen im Falle einer groben Fahrlässigkeit eine weniger strenge Haftung vor. Diese Verträge sollten im Falle einer Schadenersatzforderung des arbeitgebenden Unternehmens unbedingt auf entsprechende Klauseln geprüft werden.
Schlüsselverlust: Welche Versicherung zahlt?
Welche Versicherung bei einem Schlüsselverlust zahlt, hängt davon ab, welche Art von Schlüssel unauffindbar ist.
Wohnungs- und Hausschlüssel sowie Arbeitsschlüssel gelten als fremde private Schlüssel. Sie sind grundsätzlich Eigentum der vermietenden Person bzw. des arbeitgebenden Betriebes – ebenso wie alle Zweitschlüssel, welche durch die Hauptmietpartei/den Arbeitnehmenden angefertigt wurden. Bei einem Schlüsselverlust zahlt die private Haftpflicht die entstehenden Kosten. Eigene Kosten – beispielsweise für einen Schlüsseldienst – werden in der Regel nicht übernommen.
Aber Achtung: Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit entbinden die Versicherung häufig von der Leistungspflicht. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der Arbeitnehmende seinen Arbeitsschlüssel per einfacher Post verschickt oder an einem öffentlichen Ort auf dem Tisch liegen lässt.
Der Verlust eines Schlüssels zu einem Haus oder einer Eigentumswohnung wird üblicherweise von der Hausratversicherung übernommen – mit Ausnahme des Schlossaustausches.
Nicht selten bedingt ein Schlüsselverlust auch Folgeschäden. Beispielsweise dann, wenn der Schlüssel mitsamt des Ausweises gestohlen und die Wohnung anschließend von Dieben ausgeräumt wurde. Diese Folgeschäden deckt die Hausratversicherung ab. Sie ersetzt bei einem Einbruch entwendete Wertgegenstände, Bargeld und Möbel.
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