04.11.2019 – zuletzt aktualisiert am: 18.11.2022

Schulwegunfall – So sind Kinder auf dem Schulweg versichert

Das Ende der Sommerferien heißt, dass sich Millionen Schüler wieder auf den Weg zur Schule machen. Für einige von ihnen ist es das erste Mal. Welche Altersgruppe von Schulwegunfällen besonders häufig betroffen ist, welche Versicherung im Fall der Fälle zahlt und warum der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für ABC-Schützlinge zu empfehlen ist, klärt dieser Artikel.

Unfall auf dem Schulweg: meldepflichtige Unfälle

In der Schüler-Unfallversicherung ist jeder Unfall meldepflichtig, welcher eine ärztliche Behandlung erfordert. Im Jahr 2021 waren dies 717.918 Schulunfälle.

Laut der Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gingen im Jahr 2021 insgesamt 8,7% der gesamten Schülerunfälle auf einen Unfall auf dem Schulweg, d.h. auf dem Weg zwischen Einrichtung und Zuhause, zurück. Das entspricht im Jahr 2021 einer Gesamtzahl von 62.545 meldepflichtigen Schulwegunfällen.

Die höchste Unfallquote je 1.000 Versicherte unter den Schulwegunfällen verzeichneten 2021 dabei die allgemeinbildenden Schulen. Mit einigem Abstand dahinter liegen die berufsbildenden Schulen. Vermutet wird hier ein erhähtes Unfallrisiko in Verbindung mit der altersbedingten geringen Fahrpraxis, da der Schulweg häufig motorisiert zurückgelegt wird.

Schulwegunfall: Wer zahlt?

Für Unfälle in der Schule sowie auf dem Weg dorthin oder dem anschließenden Heimweg ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Diese versichert gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII den Weg vom Wohnort des Kindes zur Schule. Zusätzlich schützt die gesetzliche Unfallversicherung auf dem Weg zu besonderen Veranstaltungen, wie etwa schulischen Ausflügen oder Aufenthalten im Schullandheim.

Entscheidend ist: Der Versicherungsschutz besteht nur auf dem unmittelbaren Weg. Zwar ist das Kind zunächst frei in seiner Entscheidung, welchen Weg es wählt und welches Verkehrsmittel es nutzt. Auch ist es für den Versicherungsschutz nicht von Bedeutung, ob der Schulweg an der Wohnung der Eltern oder einem dritten Ort beginnt. Verlässt das Kind jedoch den eingeschlagenen Weg, um beispielsweise etwas einzukaufen, ändert dies seine Handlungstendenz. In diesem Fall tritt eine sogenannte Zäsur ein – der Versicherungsschutz erlischt.

Unfallversicherung: Kinder sind keine Erwachsene

Die Frage, ob ein auf dem Schulweg verunfalltes Kind den unmittelbaren Weg verlassen hat, beschäftigt bei Schulwegunfällen regelmäßig die deutschen Gerichte. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gelten bei Kindern grundsätzlich weniger strenge Maßstäbe als bei Erwachsenen.

In einem Fall aus dem Jahr 2007 (BSG, Az.: B 2 U 29/06 R) fuhr ein Schüler nach Unterrichtsende mit dem Schulbus nach Hause. Anstatt wie üblich auf der Höhe des Elternhauses auszusteigen, fuhr das Kind zwei Stationen weiter und verunfallte auf dem nun längeren Heimweg. Die Versicherung lehnt die Anerkennung als Schulwegunfall zunächst ab, weil das Kind vom unmittelbaren Weg abgewichen sei. Das Bundessozialgericht urteilte in einem Revisionsverfahren jedoch: Die Versicherung muss die Leistungen erbringen, da das Zurücklegen des unmittelbaren Weges nicht mehr als geringfügig unterbrochen wurde.

Betroffene Eltern sollten bei einem Rechtsstreit einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen, um die Gesamtumstände des Unfalls aufzuklären. Eine zuverlässige Privatrechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einem fachkundigen Anwalt.

Was zahlt die Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert die Folgen eines Schulwegunfalls ab. Diese umfassen neben dem akuten medizinischen Notfall auch längerfristige Schäden in Form von einer leichten oder schweren Invalidität bis hin zum Tod. Es besteht ein unbegrenzter Anspruch auf umfassende Heilbehandlung, im Falle einer Minderung der Erwerbsfähigkeit haben Kinder zusätzlich einen Rentenanspruch.

Doch was ist, wenn Kinder in der privaten Freizeit, beispielsweise beim Spielen auf dem Spielplatz oder beim Vereinssport verunglücken? Diese Lücke schließt eine private Unfallversicherung. Sie greift bei Unfällen bei sportlichen Aktivitäten, beim Herumtoben zu Hause oder beim Spielen mit Freunden und bietet folgende Leistungen:

  • Invaliditätsleistung
  • Unfallrente
  • Todesfallleistung
  • Bergungskosten
  • kosmetische Operationen
  • Tagegeld und Krankenhaustagegeld

 

Hinweis: Eine private Unfallversicherung schließt, im Gegensatz zu einer gesetzlichen Unfallversicherung, in der Regel einen weltweiten Schutz ein – auch bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland.

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