21.01.2021
Sportunfall im Verein – Wer zahlt?
Ein Sturz vom Fahrrad, eine Kollision auf der Skipiste oder ein grobes Foul beim Fußball: Rund jeder neunte Unfall passiert beim Sport. Doch die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht bei Sportunfällen. Welche Versicherung übernimmt die entstehenden Kosten? Zum Beispiel eine Sportunfallversicherung für Vereine. Was sie leistet, warum sie sinnvoll ist und was Betroffene nach einem Sportunfall tun sollten, klärt dieser Artikel.
Sportunfall im Verein: Welche Versicherung zahlt?
Kommt es zu einem Sportunfall, greifen mehrere Versicherungen.
Die Krankenversicherung
Bei einem Sportunfall übernimmt die gesetzliche oder private Krankenversicherung des Verletzten die Kosten für die medizinische Versorgung sowie die Kosten für eine stationäre Behandlung. Auch Reha-Maßnahmen werden von der Krankenkasse bezahlt.
Die Haftpflichtversicherung
Wird der Sportunfall durch einen Dritten verursacht, zahlt unter Umständen dessen Haftpflichtversicherung. Dies kann beispielsweise bei einem überharten Foul der Fall sein.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Kann der Versicherungsnehmer aufgrund seiner Verletzungen seine Berufstätigkeit nicht mehr ausüben, erhält er ab einem bestimmten Grad die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sportunfallversicherung für Vereine: Warum ist sie sinnvoll?
Rund 23 Millionen Bundesbürger treiben regelmäßig Sport - 1,5 Millionen verletzen sich dabei und müssen ärztlich versorgt werden. Etwa die Hälfte dieser Unfälle passieren im Rahmen des organisierten Vereinssport. Grund genug, um Wert auf einen umfassenden Versicherungsschutz zu legen. Die gesetzliche Unfallversicherung der Vereinsmitglieder greift bei Sportunfällen nicht. Sie zahlt nur bei Arbeitsunfällen.
Eine sogenannte Gruppenunfallversicherung – auch als Sportversicherung bezeichnet – sichert Vereinsmitglieder gegen Schäden durch Sportunfälle ab. Diese Gruppenversicherung wird vom jeweiligen Landessportbund für alle Mitgliedsvereine abgeschlossen und umfasst mehrere Versicherungsarten.
Versicherung für Sportvereine: Was sollte sie abdecken?
Eine Gruppenunfallversicherung vereint üblicherweise:
- eine Unfallpolice und
- eine Haftpflichtversicherung
in einem Paket. Bei einigen Versicherungsanbietern ist eine Rechtsschutzversicherung ebenfalls Bestandteil der Gruppenunfallversicherung.
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz für alle Vereinstätigkeiten, also nicht nur bei Trainings und Wettkämpfen, sondern auch bei den dazu gehörigen Hin- und Rückfahrten sowie sonstigen Veranstaltungen, wie beispielsweise Vereinsfeiern.
Private Unfallversicherung von Vereinsmitgliedern
Die o.g. Gruppenunfallversicherung für Sportvereine stellt in erster Linie eine Grundversorgung dar, welche die wichtigsten Leistungen nach einem Sportunfall abdeckt. Für Leistungen, die über eine Grundversorgung hinausgehen, ist eine private Unfallversicherung zu empfehlen. Sie übernimmt die Kosten für notwendige Reha-Maßnahmen, Prothesen sowie erforderliche Spezialfahrzeuge und kosmetische Operationen.
Folglich ist eine private Unfallversicherung insbesondere für alle Sportler zu empfehlen, die regelmäßig trainieren, an Wettkämpfen teilnehmen oder einer statistisch gefährlichen Sportart nachgehen.
Sportunfälle im Verein: Das ist zu tun
Zunächst steht die medizinische Versorgung des Verletzten im Vordergrund. Dieser kann, anders als bei einem Arbeitsunfall, frei entscheiden, ob er seinen Hausarzt, einen Zahnarzt, einen Spezialisten oder ein Krankenhaus aufsucht.
Anschließend sind umgehend der Versicherungsanbieter (per Schadenmeldeformular) sowie der Arbeitgeber zu informieren. Vor allem die Benachrichtigung des Arbeitgebers ist essentiell. Gemäß § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet, seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen.
Die Unterlagen, welche der verletzte Sportler im Laufe seiner medizinischen Behandlung erhält, sind zeitnah an die Versicherung zu übermitteln. Diese können wahlweise per Post verschickt oder eingescannt und hochgeladen werden.
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