10.09.2020

Tierbestattung – Welche Möglichkeiten gibt es?

Verstirbt ein geliebtes Haustier, stellt sich für viele erstmals die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, dem treuen Wegbegleiter die letzte Ehre zu erweisen. Tierbestattungsunternehmen etwa kümmern sich nicht nur um die Einäscherung des verstorbenen Tieres, sondern auch um eine Trauerbegleitung. Aber ist es auch möglich, das Haustier im heimischen Garten oder an seinem Lieblingsplatz zu begraben? Erfahren Sie im Artikel, welche Möglichkeiten der Tierbestattung Haustierbesitzern offenstehen und was es zu beachten gilt.

Haustier bestatten – was ist erlaubt?

In deutschen Haushalten lebten im Jahr 2019 rund 34 Millionen Haustiere, darunter allein rund 14,7 Millionen Katzen und 10,1 Millionen Hunde. Haustiere haben für viele Haustierbesitzer den gleichen Stellenwert wie ein Familienmitglied, mit dem man viele schöne Erlebnisse und seine Lebenszeit teilt. Ein geliebtes Haustier zu verlieren, stellt eine schmerzliche Erfahrung dar, die mit großer Trauer um den tierischen Weggefährten verbunden ist. Ob durch Alter oder Krankheit - wird das Haustier aus dem Leben gerissen, müssen die zurückbleibenden Besitzer eine Entscheidung zum Verbleib des Haustiers und der Tierbestattung treffen. Grundsätzlich bestehen hierfür folgende Optionen:

Kremierung in einem Tierkrematorium

Die Kremierung oder Einäscherung stellt eine Feuerbestattung dar, die in einem Tierkrematorium durchgeführt wird. Bei einer Sammelkremierung werden mehrere Tiere verbrannt. Die zurückbleibende Asche wird durch das Krematorium verwahrt und in der Regel auf Naturflächen im Umkreis des Kleintierkrematoriums verstreut. Die Kosten einer Kremierung richten sich nach Größe und Gewicht des Tieres. Sammelkremierungen kosten zwischen ca. 45 Euro bis 135 Euro.

Anders bei einer Einzelkremierung: Hier wird ausschließlich das eigene Haustier eingeäschert. Die Urne mit der Asche können die Besitzer mit nach Hause nehmen und selbst verwahren oder sie wird direkt an ein beauftragtes Tierbestattungsunternehmen übergeben. Einzelkremierungen kosten zwischen ca. 100 Euro und 315 Euro. Hinzu können Kosten für die Abholung oder Überführung sowie Gebühren für Urkunden oder Feiertagszuschläge kommen.

Die Urne kann vergraben oder verstreut werden, auch eine Seebestattung für Tiere ist möglich. Je nach Art und Destination variieren die Preise dieser Art der Tierbestattung je nachdem, ob das Tier mit seinem Besitzer verstreut oder individuell auf See bestattet werden soll. Kosten von bis zu rund 1.800 Euro inkl. der Mitfahrt von Angehörigen werden hierfür kalkuliert.

Beerdigung auf einem Tierfriedhof

Wird ein Bestatter beauftragt, kümmert dieser sich zum Beispiel um die Tierbestattung auf einem Tierfriedhof, von denen es deutschlandweit circa 120 gibt. Hier haben trauernde Tierbesitzer die Option, dem Tier die letzte Ehre zu erweisen und einen Ort zum Gedenken aufzusuchen. Zu den Kosten für die Beisetzung, die vergleichbar mit denen einer Kremierung sind, kommen je nach Laufzeit unterschiedliche Beiträge für die Grabmiete hinzu.

Seit 2015 besteht sogar die Möglichkeit, Mensch und Tier im Rahmen eines Freundschafts- oder Familiengrabes gemeinsam in einem Urnengrab zu bestatten.

Online-Tierfriedhöfe bieten trauernden Tierbesitzern die Chance, sich beizustehen, Trost zu spenden und mit gleichgesinnten in Kontakt zu treten. Hier können Nutzer ein Online-Grab gestalten, Beiträge verfassen und virtuelle Kerzen anzünden.

Tierbestattung auf dem eigenen Grundstück – Haustier im Garten begraben erlaubt?

Das geliebte Haustier auch nach dem Tod in seiner Nähe und an einem schönen Platz zu wissen, ist Anlass, das Vergraben im Garten zu erwägen. Auf dem eigenen, nicht gemieteten Grundstück ist dies unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • Das Haustier darf nicht an einer meldepflichtigen Krankheit erlegen sein.
  • Für die Beisetzung von größeren Tieren wie Hund oder Katze ist vorab die Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes einzuholen, bei kleinen Heimtieren wie Hamster oder Wellensittich ist dies nicht notwendig. Sehr große Tiere dürfen dagegen nicht im Garten beigesetzt werden.
  • Zwischen der Grabstelle und öffentlichen Wegen müssen die nach Ortssatzung festgelegten Abstände, in der Regel ein bis zwei Meter, gewährleistet werden.
  • Der Tierleichnam muss mindestens einen halben Meter unter der Erde begraben werden.
  • Das Grundstück, auf dem das Tier beerdigt werden soll darf kein Wasser- oder Naturschutzgebiet sein.
  • Das Tier sollte in ein leicht zerfallendes Material wie Zeitung, Handtuch oder eine Wolldecke eingebettet zur Erde gelassen werden. Grabbeigaben wie etwa das Lieblingsspielzeug sind jedoch verboten.

 

Info: In Bremen ist die Tierbestattung im Garten grundsätzlich auf Grund des hohen Grundwasserstandes nicht erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.500 Euro rechnen.

Übrigens: Die Asche von kremierten Haustieren darf im Garten vergraben bzw. verstreut werden.

Verbleib beim Tierarzt -  Die Tierkörperbeseitigungsanstalt

Viele Tiere, die beim Tierarzt eingeschläfert werden und dort verbleiben sowie auch Zoo- und Zirkus¬tiere, ansteckend erkrankte Wildtiere oder kontaminierte Versuchstiere werden in sogenannten Tierkörperbeseitigungsanstalten entsorgt. Die Kosten hierfür liegen zwischen 10 und 30 Euro und richten sich nach der Größe des Tieres.

Darf man ein verstorbenes Haustier im Wald vergraben?

Nein, denn das Begraben im Wald oder auf öffentlichen Parkanlagen stellt gemäß TierKBG – Tierkörperbeseitigungsgesetz bzw. Gesetz über die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 15.000 Bußgeld belegt sein kann. Auch das Entsorgen von Tieren in der Biotonne ist strafbar.

 

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