12.03.2018 – zuletzt aktualisiert am: 27.04.2022

Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen: So gelingt es!

Blitz-Blitz – einmal kurz abgelenkt und schon folgt der Bußgeldbescheid. So können sich im Laufe der Jahre einige Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg ansammeln. Existenzbedrohlich kann es für diejenigen werden, die beruflich auf das Auto angewiesen sind, z.B. wenn ein Fahrverbot droht oder sogar der Entzug des Führerscheins! Wer Post vom Kraftfahrt-Bundesamt bekommt, sollte den Bußgeldbescheid zunächst auf Richtigkeit prüfen. Wann und unter welchen Umständen ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid möglich ist, zeigt dieser Artikel.

Wann kommt der Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid wird in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach dem Vergehen per Post zugestellt. Manchmal dauert es allerdings etwas länger, bis der Brief eingeht. Die Behörden haben drei Monate Zeit, den Bußgeldbescheid zu übermitteln.

Unser Tipp: Wer vor Eintreffen des Bußgeldbescheids prüfen möchte, welche Sanktionen drohen, kann mit dem ALLRECHT Bußgeldrechner online herausfinden, wie hoch etwa das Bußgeld bei Geschwindigkeistverstößen ist.

Fehlerhafte Bußgeldbescheide sind nicht auszuschließen

Nach Eingang des Bußgeldbescheides sollte dieser sorgfältig auf Fehler geprüft werden. Weist der Bescheid einen oder mehrere der folgenden Fehler auf, kann dieser unwirksam sein und es besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Folgendes ist zu prüfen:

  • Stimmen die Personalien und Daten?
    Steht im Bußgeldbescheid der falsche Name oder ist das Kennzeichen nicht korrekt, kann der Bußgeldbescheid unwirksam sein. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil (Az. III-3 RBs 235/12) entschieden, dass Bußgeldbescheide bei schwerwiegenden Mängeln unwirksam sind, insbesondere dann, wenn die Identität der Betroffenen nicht festgestellt werden kann.

     
  • Ist das Bußgeld zu hoch?
    Auch Behörden können Fehler unterlaufen. Deshalb ist es umso wichtiger, das zu hohe Bußgeld nicht auf sich sitzen zu lassen, sondern Einspruch zu erheben. In der Verhandlung kann dann geklärt werden, welches Bußgeld rechtens ist oder überhaupt bezahlt werden muss.

     
  • Ist die Messung korrekt durchgeführt worden?
    Durch falsche Einstellungen der Geschwindigkeitsmessanlage oder eine falsche Bedienung können Messfehler entstehen, die für Autofahrer schwerwiegende Konsequenzen wie den Führerscheinentzug haben können.

     
  • Ist das Blitzerfoto vorhanden und gut erkennbar?
    Manchmal ist der Fahrer hinter dem Steuer nicht zu erkennen – auch ein unklares Foto kann ein erfolgversprechender Grund für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sein. Ist das Blitzerfoto nicht vorhanden, kann dieses bei der Bußgeldbehörde angefragt werden, um zu prüfen, ob der Fahrer bzw. die Fahrerin überhaupt zu sehen ist.

     
  • Ist die Ordnungswidrigkeit vielleicht schon verjährt?
    Bei manchen Ordnungswidrigkeiten bestehen sehr kurze Verjährungsfristen von wenigen Monaten – auch hier sollte genau hingeschaut werden, denn manchmal wird der Bußgeldbescheid zu spät zugestellt und die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit ist bereits verjährt.

 

Einspruch gegen drohendes Fahrverbot: Wie hilft ein Rechtsbeistand?

Gerade Ersttäter und Ersttäterinnen haben bei einer eher kleinen Ordnungswidrigkeit manchmal die Chance, ein drohendes Fahrverbot zu verhindern, indem ein Einspruch erhoben wird:

  • Waren Verkehrsteilnehmende zum Beispiel in einer fremden Umgebung unterwegs und haben für einen Sekundenbruchteil nicht aufgepasst, liegt ein sogenanntes Augenblicksversagen vor. In solchen Fällen kann die Bußgeldstelle das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln.
  • Verkehrsteilnehmende, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, können mit einer unzumutbaren Härte argumentieren: Denn wenn der Führerscheinentzug den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten würde, kann die Bußgeldstelle in Ausnahmefällen ebenfalls von einem Fahrverbot absehen und ein höheres Bußgeld verhängen. Das gilt auch, wenn jemand zum Beispiel kranke Angehörige pflegt und deshalb seinen Führerschein dringend benötigt.

 

Betroffene sind nicht verpflichtet, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Verkehrsrecht einzuschalten. Allerdings bringt die Unterstützung seine Vorteile. Anwälte und Anwältinnen können Betroffenen helfen, indem diese:

  • eine umfassende Einsicht der Verfahrensakten beantragen
  • den Fall genauestens prüfenund eine realistische Einschätzung geben
  • Schwachstellen im Bußgeldbescheid identifizieren

 

Eine zuverlässige Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand.

Rechtsschutztipp 

  • Eine zuverlässige Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilft im Schadenfall bei der Klärung von strittigen Schadenersatzansprüchen und schützt Betroffene vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits.
  • Dringende Rechtsfragen können ALLRECHT Kunden bequem und direkt mit Hilfe einer telefonischen Erstberatung durch die Vermittlung von kompetenten Anwälten klären lassen.

Wichtig: Sollte ein Fahrverbot unumgänglich sein, ist es möglich, den Beginn des Fahrverbots nach hinten zu schieben – hier ist die richtige Taktik bei den Einspruchsfristen gefragt. Denn ist ein Bescheid erst einmal rechtskräftig, muss der Führerschein abgegeben werden. Allerdings kann das Fahrverbot innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Rechtskraft angetreten werden, wenn in den letzten 2 Jahren zuvor noch kein Fahrverbot gegen den Betroffenen verhängt wurde. Ansonsten gilt das Fahrverbot sofort ab Rechtskraft.

Bußgeldbescheid widersprechen: Wie geht das?

Um Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, genügt ein einziger Satz:

„Hiermit möchte ich gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen … Einspruch einlegen“.

Einspruch kann entweder per Brief, Fax und je nach Bußgestellte auch per E-Mail eingelegt werden. Die Informationen können dem Bußgeldbescheid entnommen werden.

Welche Einspruchsfrist muss beachtet werden?

Gegen den Bußgeldbescheid kann ab der Zustellung innerhalb von einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.Wichtig ist, dass innerhalb dieser Frist der Einspruch bei der Behörde eingeht.Ist diese Frist abgelaufen, wird das Bußgeld rechtskräftig!

Einspruchs-FAQ: Wichtige Fragen rund um den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Ist die Frist abgelaufen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, da dies als Schuldanerkenntnis gewertet wird. Das Bußgeldverfahren ist somit vorbei.

Landet der Einspruch vor Gericht, muss mit einer Gebühr von 10 % der Bußgeldsumme (mind. jedoch mit 55 Euro) gerechnet werden. Wird der Einspruch zurückgenommen, wird 0,25 % des Bußgelds (mind. aber mit 17 Euro) fällig. Hinzukommen Verwaltungsgebühren sowieso Gutachterkosten, wenn ein Gutachter bestellt wird.

Wurde innerhalb der zwei Wochen Einspruch eingelegt, ist der Bußgeldbescheid zunächst nicht mehr rechtskräftig. Weder das Bußgeld muss bezahlt werden noch treten weitere Strafen ein.

Nein, das Bußgeld muss erst bezahlt werden, wenn der Einspruch keinen Erfolg hatte.

Ja, das ist bis zum Gerichtstermin möglich. Während des Termins geht dies nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Der Bußgeldbescheid tritt dann in Kraft und eine Verfahrensgebühr in Höhe von mindestens 25 Euro zzgl. 4,50 Euro für die Erhebung von Auslagen muss bezahlt werden.

Checkliste: In 5 Schritten gegen den Bußgeldbescheid vorgehen

  1. Bußgeldbescheid sorgfältig auf Fehler überprüfen
  2. Ggf. Anwalt für Verkehrsrecht einschalten, um den Bescheid juristisch überprüfen zu lassen
  3. Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
  4. Behörde prüft nach Eingang des Einspruchs die Aktenlage erneut
  5. Bestätigt die Behörde, dass der Einspruch gerechtfertigt ist, wird das Verfahren eingestellt.
  6. Wird der Einspruch abgewiesen, landet das Verfahren vor Gericht. Hier muss spätestens sachlich und ausführlich begründet werden, warum der Einspruch eingelegt wurde.

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