30.04.2018 – zuletzt aktualisiert am: 25.01.2023

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung: Alles, was man wissen muss

Unfall, Schlaganfall oder Demenz – allesamt Ereignisse, die dazu führen können, dass man plötzlich grundlegende Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Doch was dann? Um für einen solchen Fall vorzusorgen, ist es wichtig, sich rechtzeitig vorab zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Verfügungen aufzusetzen. Alle Informationen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung liefert dieser Beitrag.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung regelt gegenüber Ärztinnen und Ärzten, Krankenhaus, Pflegeheim oder auch einer betreuenden Person, wie die betroffene Person medizinisch versorgt werden will, wenn sie das nicht mehr selbst entscheiden kann. Die Patientenverfügung kann ein Teil der Vorsorgevollmacht sein.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht werden im Falle einer persönlichen Entscheidungsunfähigkeit bestimmte Bereiche der persönlichen Angelegenheiten auf die Person im Besitz der Vollmacht übertragen. Das kann den medizinischen Bereich betreffen, der in der Patientenverfügung geregelt wird, aber auch andere Bereiche wie Finanzen, Wohnungsangelegenheiten usw.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung regelt die betroffene Person, wer im Falle einer nicht mehr gegebenen Geschäftsfähigkeit als Betreuer oder Betreuerin eingesetzt werden soll und wer nicht. Inhaltlich kann die Betreuungsverfügung dieselben Regelungen wie eine Vorsorgevollmacht enthalten. Allerdings wird sie erst wirksam, wenn ein Gericht die gewünschte Betreuung bestellt hat. Diese wird dann auch vom Gericht überwacht.

Gut zu wissen: Die Begriffe Betreuungsvollmacht, Versorgungsvollmacht und Patientenvollmacht sind nur andere Ausdrücke für die Vorsorgevollmacht - im Falle der Patientenvollmacht für den medizinischen Teilbereich der Vorsorgevollmacht.

Verfügung oder Vollmacht: Was ist der Unterschied?

Grundsätzlich muss der Unterschied zwischen einer Vollmacht und einer Verfügung beachtet und verstanden werden, bevor man an die Ausstellung dieser oder jener geht.

Vollmacht

Prinzipiell gilt eine Vollmacht ab dem Datum der Unterschrift durch die Person, die die Vollmacht gibt.

Natürlich kann dies im Text auf bestimmte Situationen eingeschränkt werden, also etwa die eigene Unfähigkeit, Entscheidungen noch zu treffen. Aber das ist nicht immer zu überprüfen.

Wichtige Information

Verfügung

Die Verfügung legt dagegen fest, was in einem bestimmten Fall zu geschehen hat: Die Patientenverfügung greift im Falle von medizinischen Entscheidungen, die nicht mehr selbstständig getroffen werden können. Die Betreuungsverfügung bestimmt, wer vom Gericht als Betreuung bestellt werden soll, falls eine Geschäftsfähigkeit nicht mehr vorhanden ist.

Wichtige Information

Wann ist eine Vollmacht sinnvoll und wann eine Verfügung?

Eine Vollmacht sollte nur erteilt werden, wenn es eine Person gibt, zu der das absolute Vertrauen besteht, dass eine solche nicht missbräuchlich eingesetzt wird.

Andernfalls sollte man eine Verfügung wählen, denn diese wird immer von mehreren Personen oder gerichtlich überwacht. Die Patientenverfügung von der oder den betreuenden Personen oder Verwandten, dem medizinischen Personal, Ärztinnen und Ärzten und im Streitfall auch einem Gericht. Die Betreuungsverfügung wird erst vom Gericht bei Bedarf in Kraft gesetzt und auch anschließend überwacht.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Muster zum Ausdrucken

Für die korrekte Formulierung eines solch wichtigen Dokumentes helfen diese kostenlosen Vorlagen für Betreuungsvollmachten, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten zum Ausdrucken:

Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

Musterformulierung und Textbausteine für eine Patientenverfügung vom Bundesgesundheitsministerium

Muster für eine Vorsorgevollmacht vom Bundesministerium der Justiz

Vorlage zur Betreuungsverfügung von den Maltesern

Der ALLRECHT-Rechtsschutz bietet allen Kundinnen und Kunden als zusätzlichen Service Musterverträge für Vollmachten, Verfügungen und andere Verträge an.

Zu den Musterverträgen

Rechtswirksame Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht von juristischen Fachkräften

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Fragen & Antworten zur Patientenverfügung

Patientenverfügung: Was muss enthalten sein?

Gesetz und Rechtsprechung sehen vor, dass die Verfügung sehr detailliert auf einzelne, medizinische Situationen eingehen muss. Es ist deshalb in jedem Fall sinnvoll, sich kompetent beraten zu lassen oder sich mit den Vorlagen der Patientenverfügungen online ausführlich auseinanderzusetzen.

Insbesondere geht es dabei um folgende Aspekte:

  • Welche lebenserhaltenden Maßnahmen, etwa Dialyse, künstliche Ernährung oder Beatmung, sollen im Falle unheilbarer Krankheiten oder Unfallfolgen ergriffen / nicht ergriffen werden?
  • Wann soll auf operative Eingriffe oder Organtransplantationen verzichtet werden?
  • Welche Schmerzversorgung zur Begleitung des Sterbeprozesses oder bei schweren, nicht reversiblen Leiden ist gewünscht? 
  • Wie ist bei dauerhaftem Verlust der Kommunikationsfähigkeit zu verfahren? 

Ob eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung mit notarieller Beglaubigung oder ohne erstellt wird, ändert nichts an ihrer Rechtsgültigkeit. Alle handelnden Personen sind durch sie an den Willen der Patientin oder des Patienten gebunden.

Eine Patientenverfügung wird in jedem Fall von der Person unterschrieben, die sie ausstellt, daneben ist bei einer Vollmacht auch die Unterschrift der betrauten Person erforderlich. Zusätzlich ist es sinnvoll, Zeuginnen oder Zeugen unterschreiben zu lassen. Bei einer Anfechtung sorgt dies für zusätzliches Gewicht der Verfügung.

Die Patientenverfügung greift im Falle von medizinischen Entscheidungen, die nicht mehr selbstständig getroffen werden können. Die Verfügung richtet sich an alle Personen, die am Entscheidungsprozess über Behandlungsmaßnahmen beteiligt sind und ist für diese rechtlich bindend.

Ist die Situation nicht genau genug definiert, wird sich ein behandelnder Arzt oder eine behandelnde Ärztin immer für die lebensverlängernden Maßnahmen entscheiden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Sicher vermeiden lassen sich solche Zweifelsfälle nur, wenn man gleichzeitig mit der Verfügung eine bevollmächtigte Person einsetzt, der man zutraut, die Verfügung im eigenen Sinne umzusetzen.

Wissenswertes zur Vorsorgevollmacht

Was beinhaltet eine Vorsorgevollmacht?

In einer Vorsorgevollmacht gibt eine Person einem oder einer Vertrauten die Vollmacht, in ihrem Sinne zu entscheiden, wenn sie selbst dazu nicht mehr fähig ist. Dabei kann detailliert festgelegt werden, für welche Bereiche diese Vollmacht gilt. Hier die wichtigsten:

  • Medizinische Versorgung und Pflegebedürftigkeit
  • Finanzielle Transaktionen wie Bankgeschäfte, Zahlungen und Zahlungseingänge
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht und Wohnungsangelegenheiten
  • Abwicklung von Behörden- und Versicherungsangelegenheiten
  • Postabwicklung und Fernmeldeangelegenheiten
  • Gerichtssachen
  • Erteilung von Untervollmachten
  • Immobilienangelegenheiten (notarielle Beglaubigung erforderlich)
  • Angelegenheiten, die ein Unternehmen betreffen (auch hier kann notarielle Beglaubigung erforderlich sein)

 

Eine Patientenverfügung ist sinnvollerweise Bestandteil einer Vorsorgevollmacht, wenn sie den medizinischen Bereich einbezieht.

Was ist eine Generalvollmacht?

Von Generalvollmacht spricht man, wenn die Entscheidungen über alle Lebensbereiche mit einer Vollmacht auf eine andere Person übertragen werden.

Die Generalvollmacht ist vorwiegend aus der Geschäftswelt bekannt. Hier betrifft sie alle Bereiche der Firmenführung, nicht jedoch die persönlichen Bereiche des oder der Vollmachtgebenden. Im persönlichen Bereich ist sie die umfangreichste Form der Vorsorgevollmacht.

Fragen & Antworten zur Betreuungsverfügung

Wann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?

Wird eine Person als nicht mehr geschäftsfähig betrachtet, so wird vom zuständigen Amtsgericht eine Betreuung eingesetzt. Früher sprach man von Entmündigung, aber diesen Begriff kennt das deutsche Rechtssystem nicht mehr.

Die einzige Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer im Fall der Geschäftsunfähigkeit als Betreuung eingesetzt wird, ist die Betreuungsverfügung. Diese muss verfasst werden, solange man noch im Vollbesitz der geistigen Kräfte ist.

Was beinhaltet eine Betreuungsverfügung?

In einer Betreuungsverfügung kann man formlos die eigenen Wünsche hinsichtlich seiner Betreuung festlegen. Folgende Inhalte sind denkbar:

  • Vorschlag der Betreuungsperson
  • Ausschluss von einer oder mehreren Personen als Betreuung
  • Wünsche hinsichtlich der Betreuung, beispielsweise bei der Frage nach der Wohnform
  • Festlegung des Aufgabenbereichs der Betreuung
  • Vorgaben zur Vermögensverwaltung, z.B. das Verbot, eine Immobilie zu verkaufen
  • Wünsche hinsichtlich medizinischer Angelegenheiten, ggf. mit einem Verweis auf eine Patientenverfügung

 

Das Gericht ist allerdings nicht an die Auswahl gebunden. Sieht es eine vorgesehene Person als nicht geeignet an, kann es diese auch ablehnen und eine andere beauftragen. Allerdings müssen dafür schwerwiegende Gründe vorliegen. Über den Wunsch, eine Person explizit nicht mit dem Betreuungsamt zu betrauen, wird sich das Gericht demgegenüber nicht hinwegsetzen.

Der Gesetzgeber versteht unter Betreuung die gesetzliche Vertretung einer Person, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

Dies gilt beispielsweise für:

  • die Verwaltung des Vermögens
  • Wohnungsangelegenheiten
  • die Gesundheitsfürsorge
  • Schriftvekehr und Post

Sobald eine Betreuungsverfügung beim zuständigen Betreuungsgericht eingereicht wird, ist sie gültig. Dies kann durch den zu Betreuenden selbst oder durch eine dritte Partei – beispielsweise eine Ärztin oder Arzt oder auch von Verwandten – geschehen.

Die Betreuungsverfügung gilt, bis sie widerrufen wird – jedoch niemals über den Tod der Verfasserin oder des Verfassers hinaus.

Damit eine Betreuungsverfügung dem Betreuungsgericht zeitnah zur Verfügung steht, sollte das Dokument entweder einer Vertrauensperson ausgehändigt oder schnell auffindbar aufbewahrt werden.

Außerdem ist es möglich, eine Betreuungsverfügung bei einer Bank, dem Amts- bzw. Betreuungsgericht oder dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen. Letzteres hat den Vorteil, dass alle Daten vom Betreuungsgericht binnen kürzester Zeit abgefragt werden können.

Ist eine Betreuungsverfügung nur im Original gültig?

Ja, eine Betreuungsverfügung ist nur im Original gültig, an eine Kopie ist das Betreuungsgericht nicht gebunden.

Betreuungsverfügung oder Generalvollmacht?

Die Betreuungsverfügung ist gegenüber der Vollmacht das schwächere Instrument, weil der eigene Wunsch vom Gericht auch übergangen werden kann. Jedoch hat man die Gewissheit, dass eine Betreuung erst eingesetzt wird, wenn ein Gericht diese Notwendigkeit bestätigt. Dem möglichen Missbrauch einer Vollmacht wird also mit der Betreuungsverfügung vorgebeugt.

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