28.09.2018 – zuletzt aktualisiert am: 25.01.2023

Winterreifenpflicht in Deutschland und Europa: Alles Wichtige für eine sichere Fahrt

Mit dem Wintereinbruch und sinkenden Temperaturen können die Straßen glatt werden und Autofahrende müssen mit der richtigen Bereifung für die Verkehrssicherheit ihres Autos sorgen. Doch sind Winterreifen Pflicht, welche gesetzlichen Regelungen müssen beachtet werden und was passiert, wenn man den Gesetzen zuwiderhandelt? In diesem Beitrag werden wichtige Regelungen zum Thema Winterreifen erklärt und die rechtlichen Grundlagen erläutert.

FAQ zur Winterreifenpflicht

Die wichtigsten Fragen zum Fahren mit Winterreifen auf einen Blick:

In Deutschlang gibt es nur eine situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Verhältnissen wie Glatteis, Schneematsch und Reifglätte sind Winterreifen vorgeschrieben. Diese Pflicht gilt für PKW und LKW.

Seit 2020 müssen LKWs auf die Lenk- und auch auf die Antriebsachse Winterreifen aufziehen. Die Vorschrift, nach § 2 Absatz 3a StVO auf winterlichen Straßen mit Winterreifen zu fahren, gilt nicht nur für Fahrzeugführende, sondern auch für die fahrzeughaltende Person.

Die Faustregel „Winterreifen von O bis O“, also von Oktober bis Ostern, ist keine gesetzliche Vorgabe, weil die Winterreifenpflicht in Deutschland situativ ist (s.o.). Schneit oder friert es aber über Ostern hinaus, müssen auch die Winterreifen drauf bleiben.
Da die Entwicklung des Wetters oft nicht vorhersehbar ist, sind Winterreifen während der Wintermonate die sicherste Variante für das Autofahren.

Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind:

  • Motorräder
  • Land-und Forstwirtschaftsfahrzeuge
  • Fahrräder
  • Anhänger
  • Motorisierte Krankenstühle

Bei Verstoß gegen die situative Winterreifenpflicht zahlen Fahrende 60 Euro Bußgeld und bekommen einen Punkt in Flensburg. Fahrzeughaltenden droht ein Bußgeld von 75 Euro und ebenfalls ein Punkt. Bei einer Behinderung erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und bei einer Gefährdung auf 100 Euro. 

Bisher wurden Winterreifen als „M + S - Reifen“ gekennzeichnet – "M" für Matsch und "S" für Schnee. Seit der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung müssen wintertaugliche Reifen laut § 36 Abs. 1 Satz 2 StVZO seit Januar 2018 das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen, da die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen einheitliche Regularien für die Roll- und Haftungseigenschaften von Reifen erlassen hat.

Für M+S Reifen, die die Richtlinie 92/23/EWG erfüllen, gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2024. 

Für den Winter muss die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Winterreifen eingehalten werden. Diese beträgt 1,6 mm. Fachkräfte warnen allerdings davor, dass schon ab 4 mm Profiltiefe die Fahreigenschaften von Winterreifen abnehmen.

Achtung: Es gibt keine generelle Höchstlebensdauer hinsichtlich der Winterreifen. Eine gängige Empfehlung ist der Austausch nach 6 Jahren, da das Material mit zunehmender Lebensdauer porös wird. Es ist jedoch auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen, da auch früher oder erst später ein Austausch nötig sein kann. Auch ist darauf zu achten, dass sich die Autoreifen gleichmäßig abfahren.

Statt zweimal jährlich die Reifen zu wechseln, greifen viele gern auf die Ganzjahresreifen zurück. Doch sind Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen eine Alternative zu Winterreifen?

Nur wenn sie die Anforderungen an Winterreifen erfüllen sind sie eine rechtskonforme Alternative. Seit dem Jahr 2018 ist das Alpine-Symbol auch für neue Allwetterreifen verpflichtend. Reifen aus den Vorjahren dürfen noch bis 2024 mit der M+S-Kennzeichnung gefahren werden, anschließend nicht mehr. Gerade in Regionen mit viel Frost oder Schneefall sind spezialisierte Winterreifen jedoch oft die sicherere Variante.

Eine allgemeine Schneekettenpflicht besteht in Deutschland nicht. Allerdings gibt es das blaue Verkehrszeichen, welches an diesem Ort Schneeketten vorschreibt. Diese müssen für die Weiterfahrt nach dem Schild aufgezogen sein, ganz gleich ob das Fahrzeug mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen fährt oder auch einen Allrad-Antrieb hat.

Wer ohne vorgeschriebene Schneekette fährt, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro.

Von einer Benutzung der Winterreifen im Sommer wird dringend abgeraten, auch wenn hier kein Verbot existiert. Winterreifen haben auf trockener Fahrbahn weniger gute Haftungseigenschaften und können den Bremsweg in erheblichem Umfang verlängern. Außerdem weisen die Reifen im Sommer einen deutlich höheren Verschleiß auf und durch die erhöhte Reibung steigt auch der Benzinverbrauch. 

Bei einer Reifenpanne darf der Wechselreifen auch ein Sommerreifen sein. Dieser sollte bei nächster Möglichkeit gegen einen Winterreifen ausgetauscht werden, um die Verkehrssicherheit weiterhin gewährleisten zu können.

Jetzt nachlesen: Wie verhält man sich bei Stau auf der Autobahn richtig?

Zahlt die Versicherung, wenn man durch Sommerreifen im Winter einen Unfall verursacht?

Kommt es aufgrund schlechter Wetterverhältnisse zu einem Unfall, wird die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG) nur teilweise oder gar nicht einspringen. Zwar übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallopfers, doch muss man damit rechnen, dass die Versicherung bis zu 5.000 Euro Regressansprüche stellt.

Wegen der erhöhten Betriebsgefahr kann man gemäß § 7 StVG sogar zur Haftung herangezogen werden, wenn die gegnerische Partei den Unfall verursacht hat. Im Zweifelsfall wird eine Mitschuld damit begründet, ob die fahrende Person die Gefahrensituation hätte erkennen können oder nicht.

Nur wenn man nachweisen kann, dass die Benutzung der falschen Autoreifen für den Unfall nicht ausschlaggebend gewesen ist, wird die diesbezügliche Mithaftung ausgeschlossen. Bei Streitfällen kann ein Verkehrsrechtsschutz hilfreich sein, um per Mediation Uneinigkeiten außergerichtlich beizulegen oder Kostenschutz für gerichtliche Auseinandersetzungen in Anspruch zu nehmen.

Wer muss bei Schnee für die Verkehrssicherheit sorgen und den Schnee räumen? Jetzt bei ALLRECHT über die Räum- und Streupflicht informieren!

Winterreifenpflicht in Europa: Wo gilt was?

Wie sind die Regelungen, wenn man mit dem Auto ins Ausland reist? In dieser Tabelle findet man einen Überblick über die Regelungen in verschiedenen europäischen Ländern:

Land

Winterreifenpflicht

Österreich

Situative Winterreifenpflicht vom 01. November bis 15. April.

Italien

Winterreifen können kurzfristig von 15. November bis 31. März durch Beschilderung Pflicht werden. Auf bestimmten Strecken herrscht eine Winterreifenpflicht von 15. Oktober bis 15. April (alternativ Schneeketten).

Frankreich

Keine gesetzliche Winterreifenpflicht, kann aber durch bestimmte Beschilderung angeordnet werden.

Schweiz

Keine gesetzliche Pflicht. Empfehlung für winterliche Verhältnisse. Bei Verkehrsbehinderung Mithaftung und Geldbuße.

Tschechien

Winterreifenpflicht von 1. November bis 31. März bei winterlichen Straßenverhältnissen. Können auch durch extra Beschilderung angeordnet werden.

Regelungen für Winterreifen bei Mietwägen

Gesetzlich sind Autovermietungen nicht dazu verpflichtet, Autos mit Winterreifen auszustatten. Die autofahrende Person trägt hier die Verantwortung für die richtige Bereifung und kann für ein Bußgeld zur Verantwortung gezogen werden.

Es empfiehlt sich daher, schon vorher die Vermietung zu kontaktieren und nach Winterreifen zu fragen. Dabei muss in manchen Fällen mit einem Entgelt für die Winterreifen gerechnet werden. Hat die Vermietung vorher bestätigt, dass das Fahrzeug bereits mit Winterreifen ausgestattet ist, dürfen hierfür keine Gebühren berechnet werden.

Winterreifen richtig einlagern: So geht’s

Wenn man im Frühling die Winterreifen einlagern möchte, sollte darauf geachtet werden, dass der Luftdruck um 0,5 Bar über dem Normaldruck der Autoreifen liegt. Dann sollten alle Fremdkörper aus den Profilen und dem Gummi entfernt und die Reifen gekennzeichnet werden, zum Beispiel in vorne/hinten, links/rechts.

Beim Einlagern unbedingt darauf achten, dass die Reifen keinen Kontakt zu Öl, Fett oder Lösungsmitteln haben und in trockenen, dunklen und kühlen Räumen gelagert werden. Reifen mit Felgen werden am besten gestapelt oder können an die Wand gehängt werden, Reifen ohne Felgen sollten grundsätzlich senkrecht stehend gelagert werden. Meistens bieten auch größere Autowerkstätten eine Einlagerung gegen Gebühr an.

Auto winterfest machen mit diesen Tipps

Alle Teile, die ein Auto verkehrssicher machen, sollten für den Winter gerüstet sein. Dabei kann man sich nach dieser Checkliste richten:

  • Die Wischerblätter der Scheibenwischer auf Risse kontrollieren
  • Frostschutzmittel auffüllen, um Einfrierungen zu vermeiden
  • Lichtanlage inklusive Nebelscheinwerfer überprüfen und Scheinwerfer von Schmutz befreien
  • Autobatterie überprüfen und wenn erforderlich austauschen
  • Auto-Türgummi winterfest machen, indem Glycerin oder Talkumpuder auf die Dichtungen gegeben wird
  • Im Auto Schneeketten deponieren, um bei stark verschneiten oder vereisten Strecken die Sicherheit zu garantieren

Tipps für die Autofahrt in den Skiurlaub

Wer mit dem Auto in den Skiurlaub reist, sollte Skier, das Snowboard, Skistiefel und andere sperrige Teile nicht im Kofferraum, sondern in einer verschließbaren Dachbox oder einem Dachgepäckträger transportieren. Nur so stellen diese bei einer Gefahrenbremsung keine Verletzungsgefahr im Fahrzeugraum dar. Die Transportboxen auf dem Dach müssen stets rutschfest beladen sein.

Koffer und Co. müssen so im Kofferraum gelagert werden, dass im Notfall Verbandskasten und das Warndreieck problemlos zugänglich sind.

Gerade wenn die Fahrt in Schneegebieten ungewohnt ist, sollte man vorsichtig und vorausschauend fahren. Bei Glatteis tragen ein angepasstes Tempo und eine kontrollierte Fahrweise ohne ruckartige Lenkbewegungen dazu bei, Unfälle zu vermeiden. 

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