28.01.2021

Wohngebäudeversicherung: Pflicht oder freiwillig?

Wenn ein Unwetter über das Land zieht, ist es schnell passiert: Der Sturm reißt Ziegel vom Dach, umherfliegende Äste zerstören Fenster und starker Regen lässt die Wohnräume feucht werden. Wohl dem, der in diesen Fällen über eine sogenannte Wohngebäudeversicherung verfügt. Doch was genau ist das? Welche Schäden sind abgedeckt und muss jeder Hausbesitzer eine solche Versicherung abschließen? Dieser Artikel fasst die wichtigsten Informationen zum Thema „Wohngebäudeversicherung“ zusammen.

Wohngebäudeversicherung: Was ist versichert?

Eine Wohngebäudeversicherung trägt die Kosten für die Beseitigung und Reparatur von Schäden, welche infolge von Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser direkt am Gebäude entstehen. Der Versicherungsschutz umfasst diese Bestandteile eines Gebäudes:

  • Dach und Wände
  • eingebaute Türen und Fenster
  • Terrassen und/oder Balkone

 

Zusätzlich zahlt eine Wohngebäudeversicherung bei Schäden am festen Inventar, wie beispielsweise:

  • Einbaumöbel und -küchen, welche individuell für das jeweilige Gebäude geplant und gefertigt wurden
  • sanitäre Installationen (z.B.: Heizungsanlagen und Badewannen)
  • fest verlegte Fußböden
  • Treppenlifte

 

Ebenfalls versichert ist das Gebäudezubehör. Dazu zählen bewegliche Sachen, die sich direkt am Gebäude befinden oder außen montiert sind – beispielsweise Müllboxen, Klingeln und Briefkästen.

Optional: Die Elementarschadenabsicherung

Eine Wohngebäudeversicherung kann um eine sogenannte Elementarschadenabsicherung erweitert werden. Diese deckt folgende Schadensursachen ab:

  • Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Schneedruck oder Lawinen

 

Diese Zusatzleistung ist vor allem für Hausbesitzer oder Bauherren zu empfehlen, deren Immobilie in einem Hochrisikogebiet für eine der o.g. Schadensursachen steht.

Hinweis: Eine Elementarschadenabsicherung kann nur in Kombination mit einer Gebäudeversicherung – nicht jedoch separat – abgeschlossen werden.

Wohngebäudeversicherung: Pflicht oder nicht?

Eine generelle Pflicht zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung existiert in Deutschland nicht. Jeder Hauseigentümer kann frei entscheiden, gegen welche Risiken und Gefahren er sein Haus absichern möchte und in welchem Umfang dies geschehen soll.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer ein Haus bauen oder kaufen möchte und dafür eine entsprechende Finanzierung benötigt, kann zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung verpflichtet werden. Denn zur Gewährung eines Immobiliendarlehens oder einer Hypothek ist die Bereitstellung von Sicherheiten durch den Kreditnehmer erforderlich.

Eine solche Sicherheit ist in der Regel das Gebäude selbst, welches mit einer sogenannten Grundschuld belastet wird. In der Folge darf die Bank das Gebäude zwangsversteigern, sofern der Bauherr oder Käufer den Kredit nicht mehr bedienen kann. Damit auch im Falle eines gravierenden Schadens die Kreditrückzahlung gewährleistet ist, wird eine Wohngebäudeversicherung bei einer Finanzierung als Pflicht vorgeschrieben.

Gebäudeversicherung: Anpassungsfaktor und -pflicht beachten

Sofern bauliche Maßnahmen am versicherten Wohngebäude stattgefunden haben, ist der Versicherungsanbieter zu informieren. Bauliche Maßnahmen haben direkten Einfluss auf die Versicherungsprämie. So verringert sich beispielsweise der Beitrag, wenn das Gebäude durch eine Kernsanierung modernisiert wurde. Bei folgenden Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen ist eine Anpassung des Versicherungsschutzes erforderlich:

  • Installation eines Wintergartens
  • Ausbau des Dachgeschosses oder Kellers
  • Installation von Solaranlagen
  • Verlegung einer Fußbodenheizung
  • Anbau eines zusätzlichen Zimmers
  • Altersgerechter Umbau

 

Immobilie absichern: Kosten einer Wohngebäudeversicherung

Die Preise für eine Wohngebäudeversicherung variieren stark – je nach Versicherungsanbieter, den angebotenen Leistungen sowie Neuwert des zu versichernden Gebäudes.

Für ein alleinstehendes Einfamilienhaus liegt der Versicherungsbeitrag üblicherweise zwischen 250 und 500 Euro. Eine Elementarschadenabsicherung führt zu einer Preissteigerung auf bis zu 600 Euro.

Die Wohngebäudeversicherung für eine Doppelhaushälfte mit einer Wohnfläche von ca. 170 Quadratmetern kostet zwischen 100 und 150 Euro. Wird eine Elementarschadenabsicherung hinzugefügt, steigt der Preis auf ca. 250 Euro.

Tipp: Einige Versicherungsanbieter gewähren einen sogenannten Kombi-Rabatt. Werden Wohngebäude- und Hausratversicherung beim selben Anbieter abgeschlossen, können Versicherungsnehmer bis zu 5 Prozent sparen. Ein weiteres Argument für denselben Anbieter sind mögliche Abgrenzungsprobleme zwischen Hausrat und Wohngebäudeteilen. Sind die beiden Versicherungen von verschiedenen Anbietern, kann eine private Rechtsschutzversicherung bei Abgrenzungsstreitigkeiten im Schadenfall sinnvoll sein.

Prognose: Wird die Wohngebäudeversicherung zur Pflichtversicherung für Hauseigentümer?

Nach dem verheerenden Hochwasser im Jahr 2013 sprachen sich das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sowie das Bundesumwelt- und Bauministerium für eine Abschlusspflicht einer Gebäudeversicherung inklusive Elementarschadenabsicherung aus. Die Begründung: Durch diese Pflichtversicherung solle der Versicherungsschutz in hochwassergefährdeten Gebieten gestärkt und Anreize zur besseren Schadensprävention geschaffen werden.

Wie genau eine Pflicht zur Wohngebäudeversicherung gestaltet werden könnte, ist derzeit unklar. Eine mögliche Variante wären staatliche Zuschüsse für die Wohngebäudeversicherung, welche Hausbesitzer entlasten könnte, die sich bislang aus finanziellen Gründen dagegen entschieden haben.

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