21.09.2023

Wohnung inserieren: Welche Pflichtangaben Vermieter beachten müssen

Wohnungsleerstand ist für Vermietende ärgerlich. Da liegt es nahe, eine freistehende Immobilie zu inserieren, um rasch geeignete Mieterinnen oder Mieter zu finden. Doch wo kann man eigentlich ein Wohnungsinserat aufgeben? Welche Informationen muss eine Annonce enthalten und dürfen Mietende eine Wohnung selbst inserieren? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wohnung inserieren: Tipps für das Inserat

Das Inserat einer Wohnung sollte die Immobilie selbst sowie ihre Umgebung ausführlich beschreiben. Je aussagekräftiger die Informationen, desto mehr potentielle Mietinteressierte melden sich.

Wichtig sind vor allem folgende Eckdaten:

  • Baujahr der Immobilie
  • Anzahl der Zimmer
  • Wohnfläche in m²
  • Welche Ausstattung ist vorhanden (Einbauküche, Möblierung etc.)?
  • Der Energieausweis als Pflichtangabe s.u.

Darüber hinaus sollten Inserate für Immobilien Angaben über das Umfeld enthalten. Für potentielle Mietinteressentinnen und -interessenten von Bedeutung:

  • Verkehrsanbindung
  • Einkaufsmöglichkeiten
  • (Kinder-)Ärzte
  • Kindergärten bzw. Schulen

Um eine Immobilie erfolgreich zu inserieren, sollten die jeweiligen Vorzüge erwähnt werden. Dazu zählen beispielsweise hochwertige Bodenbeläge, ein saniertes Badezimmer oder eine verkehrsberuhigte Lage. Auch angrenzende Naherholungsgebiete sind für viele Mieterinnen und Mieter ein Grund, sich näher mit einer Immobilie zu beschäftigen.

Zum Weiterlesen: Wie findet man eine geeignete Mietpartei?

Immobilienanzeige: Energieausweis ist Pflichtangabe

Erfolgt das Inserat einer Immobilie in kommerziellen Medien und liegt zum Zeitpunkt der Annonce ein Energieausweis vor, muss das Wohnungsinserat folgende Pflichtangaben zum Energieausweis beinhalten:

  • die Art des Energieausweises
  • den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs
  • die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung
  • das im Energieausweis genannte Baujahr (bei Wohngebäuden)
  • die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse (bei Wohngebäuden)

 

Hinweis: Bei Nichtwohngebäuden sind der Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch für Wärme und Strom getrennt aufzuführen.

Wohnung inserieren: Recherche zu Mietpreisen erforderlich

Wer eine Wohnung inserieren möchte, sollte auch den Wohnungsmarkt analysieren. Dabei sind vergleichbare Objekte sowie die dazugehörigen Mieten zu betrachten, um die Miete für die eigene Immobilie festzulegen. Von Bedeutung ist auch die Mietpreisbremse. Diese legt fest, wie hoch die neue Miete bei einer Neuvermietung ausfallen darf.

Als Faustformel gilt: Der festgelegte Mietpreis darf nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei einer gewerbsmäßigen Wohnungsvermittlung gelten zudem die Gesetze zur Regelung der Wohnungsvermittlung.

Lese-Tipp für Mieterinnen und Mieter: Eigentümerwechsel – welche Konsequenzen sind die Folge?

Trotz sorgfältiger Recherche und Inserierung kann es zwischen Eigentümerin oder Eigentümer und Mietinteressierten zu Missverständnissen kommen. Kommt es aufgrund dessen zu Streitigkeiten, unterstützt der DEURAG Vermieter-Rechtsschutz dabei, die Uneinigkeit schnell beizulegen und in einem eventuellen Gerichtsprozess die Ansprüche von Betroffenen durchzusetzen.

Wo kann man eine Wohnung inserieren?

Es gibt viele Möglichkeiten, ein Wohnungsinserat zu schalten. Ein Überblick

Immobilie online inserieren

Die gängigen Immobilienportale sind üblicherweise für viele Mietinteressenten der erste Anlaufpunkt. Online-Anzeigen können besonders umfangreich und detailliert gestaltet werden. So lassen sich neben einem Grundriss und einer aussagekräftigen Beschreibung häufig auch Bilder und Videos einfügen. Die Gebühr für eine Online-Anzeige variiert – je nach Portal, Art der Immobilie und Laufzeit der Anzeige.

Wohnungsanzeige in der Zeitung

Bei Anzeigen in Zeitungen stehen üblicherweise jedoch nur wenige Zeilen für den Text zur Verfügung, entsprechend knapp muss das Inserat für die Wohnung formuliert werden.

Öffentliches schwarzes Brett

Eine weitere Möglichkeit ist das „schwarzen Brett“ von öffentlichen Gebäuden, Universitäten und Supermärkten. Der Vorteil: Die Anzeige für eine Immobilie kann ganz nach den eigenen Wünschen gestaltet und formuliert werden. Darüber hinaus gilt ein „schwarzes Brett“ als nicht-kommerziell, die Pflichtangaben zum Energieausweis müssen folglich nicht gemacht werden. Nachteil: Hier besteht sehr wenig Kontrolle über die Kontaktaufnahmen, die sich aus dem Inserat ergeben.

Darf ich Immobilien in mehreren Portalen inserieren?

Ja, eine Immobilie darf gleichzeitig auf verschiedenen Portalen inseriert werden. So ist es beispielsweise denkbar, eine Wohnung am „schwarzen Brett“ auszuhängen und gleichzeitig eine Online-Anzeige zu schalten. Auch mehrere Online-Anzeigen bei verschiedenen Anbietern sind kein Problem.

Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass alle Informationen in den jeweiligen Annoncen übereinstimmen, um spätere Verwechslungen bei der Kontaktaufnahme potentieller Interessenten zu vermeiden.

Mehr zum Thema lesen: Wann fällt die Zweitwohnsitzsteuer an?

Dürfen Mieterinnen und Mieter eine Mietwohnung selbst inserieren?

Wer ein Mietverhältnis kündigt und vorzeitig ausziehen möchte, darf grundsätzlich geeignete Nachmieterinnen oder Nachmieter suchen. Folglich ist auch ein Inserat der Wohnung zulässig – sogar ohne Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers.

Allerdings muss ein Vorschlag für Nachmietparteien nicht akzeptiert werden. Schließlich besteht zwischen der aktuellen Mietpartei und der Vermietung ein gültiger Mietvertrag. Es gibt jedoch Ausnahmen. Beispielsweise, wenn der Mietvertrag eine Nachmieter-Klausel enthält oder das Interesse an der Vertragsauflösung dasjenige der Vermietung am Fortbestand des Vertrages übersteigt (vgl. Urteil LG Bremen, Az.: 2 S 105/00). Ein solcher Fall kann z.B. vorliegen, wenn die aktuelle Mietpartei berufsbedingt den Wohnort wechseln muss, oder die Wohnung aufgrund von Familiennachwuchs zu klein ist.

Extra-Thema: Was ist bei einer Untervermietung zu beachten?

Rechtsschutztipp 

  • Mit dem Vermieter-Rechtsschutz der Marke ALLRECHT sind Sie bei allen Eventualitäten hinsichtlich Nutzungsverhältnissen, die Immobilien betreffen, abgesichert und bleiben nicht auf den hohen Kosten eines Rechtsstreits sitzen. Jetzt informieren!
  • Dringende Rechtsfragen können ALLRECHT Kunden bequem und direkt mit Hilfe einer telefonischen Erstberatung durch die Vermittlung von kompetenten Anwälten klären lassen.

Alles was Recht ist

Grünfläche vor Wohnhäusern

Das Zweckentfremdungsverbot zwingt Vermieter bei Wohnungsleerstand zu handeln – ansonsten drohen empfindliche Bußgelder. Doch was ist eine Zweckentfremdung eigentlich, welche Gesetze müssen Vermieter beachten und welche Ausnahmen kennt das Gesetz? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen.

MEHR
Mietvertrag für Wohnung

Wohnungsvermietung: Was müssen Vermieter beachten? Welche Vorgaben macht der Gesetzgeber und wie findet man einen geeigneten Mieter? Jetzt lesen!

MEHR

Unsere Partnerkanzlei

Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

Jetzt optimalen Tarif konfigurieren

Selbstbeteiligung 250€
Vertragslaufzeit 3 Jahre
Ich bin und möchte absichern.

Gesamtsumme mtl.-,--Tarif zusammenstellen