26.10.2020
Wohnungsbauprämie 2021 – Wer hat Anspruch?
Der Traum von den eigenen vier Wänden – mit der Wohnungsbauprämie kommen Bausparer ihrem Eigenheim ein Stück näher. Die staatliche Förderung belohnt das Bausparen und wird ab 2021 deutlich erhöht. Doch was genau ist die Wohnungsbauprämie eigentlich? Wer bekommt sie und wie kann der Zuschuss beantragt werden? Dieser Artikel fasst alles Wissenswerte rund um das Thema Wohnungsbauprämie zusammen.
Was ist eine Wohnungsbauprämie?
Bei der im Jahr 1952 in Kraft getretenen Wohnungsbauprämie (kurz: WoP) handelt es sich um eine staatliche Förderung, die Privatpersonen auf dem Weg zu ihrem Wohneigentum unterstützt. Sie ist Bestandteil der staatlichen Förderungsmaßnahmen zum Bausparen und wird in Form von Zuschüssen gewährt, die Bausparer während der Ansparphase beantragen und direkt ihrem Bausparguthaben gutgeschrieben bekommen.
Wer bekommt eine Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie fördert gemäß § 1 Wohnungsbau-Prämiengesetz (kurz: WoPG) jeden, der:
- mindestens 16 Jahre alt ist und
- in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und
- prämienbegünstigte Sparbeiträge in einen Bausparvertrag einzahlt und
- ein zu versteuerndes Einkommen innerhalb der festgelegten Grenzen bezieht.
Antragsteller müssen also mit festgelegten Sparverträgen für den Wohnungsbau sparen und dabei die Einkommensgrenzen einhalten. Diese liegen derzeit bei einem zu versteuernden Brutto-Jahreseinkommen von 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Ehepaar). Wer mehr verdient, hat keinen Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie.
Ab 2021 werden die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung deutlich angehoben. Sie steigen um 36 Prozent auf 35.000 Euro für Singles bzw. 70.000 Euro für Verheiratete.
Hinweis: Die Wohnungsbauprämie gibt es nicht nur für Bausparverträge. Auch der Kauf von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften sowie eine Beteiligung an einem Wohnungs- oder Siedlungsunternehmen werden staatlich gefördert.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
Derzeit fördert die Wohnungsbauprämie Aufwendungen von maximal 512 Euro pro Jahr (Singles) bzw. 1.024 Euro (Verheiratete) mit einem Zuschuss i.H.v. 8,8 Prozent der geleisteten Zahlungen. Das bedeutet: Wer innerhalb eines Kalenderjahres mindestens 512 Euro in den Bausparvertrag einzahlt, erhält eine Wohnungsbauprämie i.H.v. 45,06 Euro.
Bedingungen | Alleinstehende | verheiratet/verpartnert |
Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 512 Euro | 1.024 Euro |
Höhe der Prämie | 8,80% | 8,80% |
Maximale Prämie | 45,06 Euro | 90,11 Euro |
Einkommensgrenzen | 25.600 Euro | 51.200 Euro |
Ab 1. Januar 2021 wird die Wohnungsbauprämie wie folgt angehoben:
Bedingungen | Alleinstehende | verheiratet/verpartnert |
Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 700 Euro | 1.400 Euro |
Höhe der Prämie | 10,00% | 10,00% |
Maximale Prämie | 70 Euro | 140 Euro |
Einkommensgrenzen | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
Wann wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt und wofür kann sie verwendet werden?
Die Wohnungsbauprämie wird ausgezahlt, sobald das im Bausparvertrag angesammelte Geld wohnwirtschaftlich verwendet wird. Als wohnwirtschaftlich gelten der Bau, der Erwerb oder die Renovierung von Wohneigentum. Wer diese Zweckbindung missachtet, muss die Wohnungsbauprämie unter Umständen zurückzahlen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:
- Wer über einen Bausparvertrag verfügt, der vor 2009 abgeschlossen wurde, kann das Bausparguthaben sowie die Wohnungsbauprämie flexibel nutzen.
- Wer einen Bausparvertrag vor dem Erreichen des 25. Lebensjahrs abgeschlossen hat, kann nach dessen Zuteilung oder spätestens nach 7 Jahren frei über das gesamte Guthaben sowie die Wohnungsbauprämie verfügen.
Muss die Wohnungsbauprämie versteuert werden?
Nein. Gemäß § 6 WoPG zählt die Wohnungsbauprämie nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommenssteuergesetzes.
Wohnungsbauprämie beantragen: So geht es
Die Wohnungsbauprämie wird bei der Bausparkasse beantragt, bei welcher der Antragsteller einen Bausparvertrag abgeschlossen hat. Üblicherweise erhalten Bausparer zu Beginn jedes Jahres automatisch einen Antrag für das Vorjahr. Dieser muss lediglich ausgefüllt und entweder handschriftlich oder digital unterzeichnet werden. Nach Eingang des Antrages merkt die Bausparkasse den Förderbetrag vor und zahlt diesen bei der wohnwirtschaftlichen Verwendung des im Bausparvertrag angesammelten Geldes aus.
Hinweis: Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Wer also die entsprechenden Sparbeträge eingezahlt hat, kann den Antrag für die Wohnungsbauprämie für das Jahr 2018 noch bis zum 31.12.2020 einreichen.
Alles was Recht ist
Unsere Partnerkanzlei
Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.