01.06.2020 – zuletzt aktualisiert am: 08.04.2024

Zuschuss zur Klassenfahrt – Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Eine Klassenreise stellt für Schülerinnen und Schüler eine tolle Möglichkeit dar, sich über den Unterricht hinaus Wissen anzueignen, kulturelle Einrichtungen zu besuchen und den Zusammenhalt der Klassengemeinschaft durch gemeinsame Erlebnisse zu stärken. Eltern möchten ihren Kindern diese Erfahrung in der Regel ermöglichen, doch in Familien mit geringem Haushaltseinkommen oder mit mehreren schulpflichtigen Kindern, kann die anstehende Klassenfahrt eine finanzielle Herausforderung bedeuten. Häufig finden Klassenfahrten nicht gerade ins benachbarte Bundesland statt. Flugreisen haben sich in den letzten Jahren gerade für Abschlussfahrten etabliert und bedeuten eine größere Ausgabe. Welche Finanzierungsmöglichkeiten und Zuschüsse für Klassenreisen existieren, erläutert dieser Artikel.

Was darf eine Klassenfahrt kosten?

Gemäß den Schulgesetzen der Länder und den entsprechenden Erlassen für Schulfahrten existiert keine Obergrenze für die Gesamtkosten einer anstehenden Klassenfahrt. Lediglich eine finanzielle Zumutbarkeit für Eltern wird erwähnt. Wie sich diese genau gestaltet, ist jedoch nicht definiert. In der Praxis haben viele Schulen (selbst) festgelegte Budgets als Obergrenzen für Klassenreisen und eine Höchstdauer bestimmt, die zum Beispiel im Rahmen einer Schulkonferenz beschlossen werden. Wie viel eine Klassenfahrt kosten darf, ist demnach von jeder Bildungseinrichtung und den Bestimmungen der Länder abhängig.

Reisekosten für Schüler

Im Rahmen der finanziellen Zumutbarkeit werden Klassenfahrten in der Regel frühzeitig angekündigt, so dass Eltern die finanziellen Kosten einplanen und ggf. dafür ansparen können. An vielen Schulen haben sich im Hinblick auf die Schulfahrten bestimmte Reisen traditionell etabliert, zum Beispiel eine Skifreizeit ab der Klasse neun oder eine besondere Abschlussfahrt ins Ausland vor dem Abitur. Die meisten Schulen haben ein sogenanntes Fahrtenkonzept, über das sich Eltern schon vorab online informieren können. Daneben haben Eltern die Möglichkeit, im Rahmen einer Elternversammlung auf das Reiseziel und die damit verbundenen Kosten Einfluss zu nehmen.

Info: Vor Antritt der Klassenfahrt müssen Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung über die Teilnahme ihres Kindes abgeben. Diese regelt gleichzeitig, dass die Reisekosten für das Kind übernommen werden – auch wenn das Kind auf Grund von unvorhergesehener Krankheit nicht an der Reise teilnehmen kann.

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Klassenfahrt finanzieren: Zuschüsse zur Klassenfahrt beantragen

Die Kosten für Klassenfahrten sind grundsätzlich von den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten selbst zu tragen. Allerdings gibt es für Eltern mit geringem Einkommen diverse Möglichkeiten, eine Kostenübernahme oder finanzielle Zuschüsse zu Klassenfahrten zu beantragen.

Kostenübernahme für Klassenfahrt bei Bürgergeld (ehem. Hartz IV)

Damit betroffene Kinder nicht benachteiligt werden, haben arbeitslose Eltern die Möglichkeit, für die Finanzierung der Klassenfahrt staatliche Hilfen zu erhalten. Laut Sozialgesetzbuch II (SGB) sind die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten von der zuständige Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und der Kommune (ARGE) laut Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) aus dem Jahr 2008 (Az.: B 14 AS 36/07 R) komplett zu übernehmen, da die Kosten für die Klassenreise über die Regelleistungen hinaus gehen. Eine Höchstgrenze zur Kostenerstattung gibt es nicht. Der Antrag ist beim zuständigen Jobcenter zu stellen.

Kostenübernahme bei Geringverdienern

Geringverdiener können angesichts einer bevorstehenden Klassenfahrt mitunter ebenfalls finanziell in die Bredouille kommen. Auch wenn das Haushaltseinkommen über dem Satz vom Bürgergeld liegt, sind die Mittel oft beschränkt. Eltern, die Kinderzuschlag (KiZ), Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) beziehen, können sogenannte Bildungs- und Teilhabeleistungen beantragen. Zu diesen Leistungen zählen unter anderem Unterstützung bei Klassenfahrten oder auch die Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets für Schülerinnen und Schüler. Ein Antrag kann bei der Kreisverwaltung, dem städtischen Rathaus oder dem Bürgeramt gestellt werden.

Kinderzuschlag – Beitrag zu Bildung und Teilhabe

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 292 Euro im Monat je Kind und kann für jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahre beansprucht werden, wenn

  • das Kind mit im Haushalt lebt und für das Kind Kindergeld bezogen wird.
  • das Einkommen im Rahmen der Mindestgrenze von 900 Euro (bei Paaren) und 600 Euro (bei Alleinerziehenden) liegt.
  • durch Einkommen, Kinderzuschlag, Kindergeld und dem eventuell zustehenden Wohngeld der Familienbedarf gedeckt werden kann.
  • das Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, nicht so hoch ist, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.

 

Info: Seit dem 1. Januar 2020 kann Kinderzuschlag bezogen werden, wenn das Erwerbseinkommen mit Kinderzuschlag und Wohngeld nicht mehr als 100 Euro unter dem SGB II-Anspruch liegt.

Hilfen durch den Förderverein

An vielen Schulen können sich Eltern auch an einen Förderverein wenden, der sich, zumeist ehrenamtlich, um die Interessen von hilfebedürftigen Schülerrinnen und Schülern und Eltern kümmert. Dabei werden auf Anfrage schulbezogene Projekte, aber auch einzelne Schulkinder unterstützt, etwa wenn sich Eltern die Klassenreise finanziell nicht leisten können. In welcher Höhe die Zuwendung ausfällt ist dabei im Einzelfall und nach Offenlegung der finanziellen Mittel zu entscheiden. Auch der Schulelternbeirat kann Ansprechpartner sein, sollte kein Förderverein existieren.

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Zuschüsse für die Klassenfahrt nach Berlin

Steht eine Klassenreise mit dem Ziel Berlin und der Besuch einer Informationsveranstaltung beim Bundesrat an, können Fördermittel bzw. Fahrtkostenzuschüsse beim Bundesrat oder über den lokalen Bundestagsabgeordneten beim Bundestag beantragt werden. Diese Förderung steht jedem Klassenmitglied zu, das mindestens die neunte Klasse besucht oder sich in einer Berufsausbildung befindet, nicht erwerbstätig ist und zwischen 15 und 25 Jahre alt ist.

Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, Zuschüsse für sogenannte Gedenkstättenfahrten zu erhalten. Seit 2019 werden diese im Rahmen des Bundesprogramms „Jugend erinnert" aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Auswärtigen Amts finanziert.

Rechtsschutztipp 

  • Egal ob zu Hause oder auf einer Klassenfahrt: Sie als Eltern brauchen sich keine Gedanken über eventuelle Kosten eines Rechtsstreits machen, denn Kinder sind mit der privaten Rechtsschutzversicherung von ALLRECHT mitversichert. Jetzt informieren!
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