09.03.2020
Zweitwohnsitzsteuer – Wie viele Wohnungen darf man mieten?
Ein WG-Zimmer am Studienort, eine Werkwohnung oder eine Ferienwohnung im Grünen: Eine zusätzliche Bleibe kann teuer werden. Viele Kommunen verlangen eine Zweitwohnsteuer, die ab der Anmeldung des Zweitwohnsitzes zu entrichten ist. Doch was ist eine Zweitwohnsteuer überhaupt? Ab wann muss diese gezahlt werden und was passiert, wenn man den zweiten Wohnsitz nicht ordnungsgemäß anmeldet?
Haupt- und Zweitwohnsitz: Das sind die Unterschiede
Das deutsche Mietrecht unterscheidet zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz. Gemäß § 21 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (kurz: BMG) gilt die Wohnung als Hauptwohnsitz, in der sich der Mieter überwiegend – also mehr als die Hälfte des Jahres aufhält. Der Zweitwohnsitz ist demzufolge jede Wohnstätte, die nicht als Hauptwohnung genutzt wird. Ob die Zweitwohnung gemietet oder gekauft ist, spielt keine Rolle. Auch privat genutzte Ferien- und Wochenendhäuser gelten als zweiter Wohnsitz.
Warum verlangen manche Städte eine Zweitwohnsitzsteuer?
Dort, wo der Hauptwohnsitz angemeldet ist, werden Steuern gezahlt. Die Steuereinnahmen kommen der jeweiligen Gemeinde in Form von Zuschüssen aus dem kommunalen Finanzausgleich zu Gute. Für einen angemeldeten Zweitwohnsitz erhält die jeweilige Gemeinde jedoch kein Geld. Die Mehrausgaben für Infrastrukturen und Einrichtungen, welche durch den Zweitwohnungsinhaber typischerweise genutzt werden (z. B. Straßen, Schwimmbäder und öffentliche Gebäude), sollen durch die Einnahme der Zweitwohnsitzsteuer gedeckt werden.
Wer muss die Zweitwohnsteuer bezahlen?
Die Zweitwohnungssteuer muss grundsätzlich jeder zahlen, der einen Zweitwohnsitz angemeldet hat. Ausgenommen sind lediglich Personen, die:
- in einer Gemeinschaftsunterkunft leben (z. B. in einem Alten- oder Pflegeheim, einer Kaserne oder einer Erziehungseinrichtung).
- im Gefängnis sitzen.
- sich vorübergehend (nicht länger als 2 Monate) in einem Hotel oder einer Pension aufhalten.
Auch Berufspendler, die eine Dienstwohnung haben und verheiratet sind, sind von der Zweitwohnsteuer befreit, sofern der Schwerpunkt der Lebensbeziehung gem. § 22 Abs. 3 BMG tatsächlich am Hauptwohnsitz liegt.
Zweitwohnsitzsteuer: Wie hoch ist sie?
Die Höhe der Zweitwohnsteuer kann jede Stadt selbst festlegen. Üblicherweise berechnet sich die Zweitwohnsitzsteuer anhand der jährlichen Netto-Kaltmiete, sie beträgt – je nach Stadt – zwischen 5 und 15 Prozent der Kaltmiete. Die folgende Tabelle liefert einen Überblick über die Zweitwohnsitz-Steuersätze der 15 größten deutschen Städte:
Stadt | Zweitwohnsitzsteuer in Prozent der jährlichen Nettokaltmiete |
Bremen | 12,00% |
Dortmund | 12,00% |
Duisburg | 12,00% |
Dresden | 10,00% |
Essen | 10,00% |
Hannover | 10,00% |
Köln | 10,00% |
Leipzig | 10,00% |
Nürnberg | 10,00% |
Stuttgart | 10,00% |
Hamburg | 8,00% |
München | 9,00% |
Berlin | 15,00% |
Frankfurt am Main | keine |
Düsseldorf | keine |
Wird die Zweitwohnungssteuer auch für ein Zimmer fällig?
Dies ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Einige Städte erheben die Zweitwohnsteuer erst, wenn das Mietobjekt über eine Küche sowie ein Bad verfügt, andere Kommunen erheben die Zweitwohnungssteuer bereits für ein WG-Zimmer, ein Zimmer zur Untermiete oder einen Dauer-Campingplatz. Weiterführende Auskünfte erteilt das zuständige Einwohnermeldeamt.
Zweitwohnsitz: Anmelden ist Pflicht!
Grundsätzlich ist jeder Zweitwohnsitz gem. § 17 BMG innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden. Wer die zeitgemäße Anmeldung unterlässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Jedoch gilt: Soll der Zweitwohnsitz nicht länger als 6 Monate bewohnt werden, ist eine Anmeldung der Zweitwohnung gem. § 27 Abs. 2 BMG nicht notwendig – folglich ist auch keine Zweitwohnungssteuer zu entrichten.
Den Zweitwohnsitz nicht anzumelden und keine Zweitwohnsteuer zu zahlen, ist gem. § 370 der Abgabenordnung eine Straftat. Diese wird mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet.
Zweitwohnungssteuer steuerlich geltend machen: So funktioniert es!
Wer eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen angemietet hat, kann die Zweitwohnsteuer als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Auch Besitzer von Ferienwohnungen können die Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten geltend machen, sofern die Ferienwohnung zumindest zeitweise an Feriengäste vermietet wird.
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