03.02.2022
Zwischenzeugnis anfordern: Wer hat einen Anspruch?
Sei es, um den nächsten Karriereschritt innerhalb eines Unternehmens vorzubereiten, oder sich bei einem neuen Job zu bewerben: Zwischenzeugnisse sind für Beschäftigte von großer Bedeutung. Sie geben Aufschluss über die Tätigkeit, die Leistung sowie ihr Sozialverhalten und helfen Unternehmen, ihre potentiellen Angestellten besser einschätzen zu können. Wer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat, was drin stehen sollte und welche Alternativen es gibt, klärt dieser Artikel.
Was ist ein Zwischenzeugnis?
Ein Zwischenzeugnis ist ein vom Unternehmen ausgestelltes Dokument über ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter. In diesem wird die Arbeitstätigkeit bewertet und nachgewiesen, dass die betreffende Person einer Arbeitsbeschäftigung nachgeht. Es kann für eine Bewerbung auf eine andere Stelle oder zur Vorlage bei Ämtern bzw. Institutionen verwendet werden.
Zwischenzeugnis: Kein Anspruch per Gesetz
In Deutschland existiert kein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Beschäftigte haben lediglich ein Recht auf ein Zwischenzeugnis, sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag eine entsprechende Klausel vereinbart wurde.
Ausnahme: Beschäftigte können einen triftigen Grund vorweisen, aus welchem sie ein Zwischenzeugnis benötigen. Als solcher zählt beispielsweise:
- ein Abteilungswechsel innerhalb des Unternehmens
- ein Vorgesetztenwechsel
- eine Beförderung
- eine längere Auszeit (Sabbatical/Elternzeit)
- eine Betriebsübernahme
Auch ein befristeter Arbeitsvertrag gilt als zulässiger Grund für die Anforderung eines Zwischenzeugnisses. Denn: Befristet Angestellte können nicht darauf vertrauen, dass sie vom aktuellen Unternehmen übernommen werden. Wird das Arbeitsverhältnis später nicht fortgesetzt, können die Beschäftigten das Zwischenzeugnis bereits frühzeitig zur Bewerbung auf eine andere Stelle nutzen.
Arbeitszwischenzeugnis: So sollte ein Zwischenzeugnis aussehen
Ein Zwischenzeugnis muss grundsätzlich in gedruckter Form vorliegen. Es muss mit einem Briefkopf versehen und von der Führungskraft unterschrieben sein.
Bei einem Zwischenzeugnis wird zwischen einem „einfachen Zwischenzeugnis“ und einem „qualifizierten Zwischenzeugnis“ unterschieden. Das einfache Zwischenzeugnis enthält lediglich Angaben zur Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Das qualifizierte Zwischenzeugnis macht darüber hinaus Angaben zu den Leistungen und zum Verhalten der Angestellten.
Grundsätzlich müssen Zwischenzeugnisse wahr und wohlwollend geschrieben sein. Offene Kritik ist gemäß § 109 Abs. 2 Gewerbeordnung (kurz: GewO) verboten.
Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis sollte folgende Angaben enthalten:
- Überschrift: Zum Beispiel „Zwischenzeugnis für (Name der beschäftigten Person)“.
- Stammdaten & Personalien: Name, Geburtsdatum und Wohnort der beschäftigten Person sowie Beginn des Arbeitsverhältnisses.
- Stellenbezeichnung & Tätigkeitsbeschreibung: Eine kurze Darstellung, welche Funktion im Unternehmen eingenommen wird und welche Aufgaben diese Position umfasst.
- Leistungsbeurteilung & Sozialverhalten: Hierzu gehören Teamfähigkeit, Verantwortungen, Einsatzbereitschaft und Arbeitsmotivation. Auch können Erfolge sowie das Verhalten gegenüber dem Kollegium und Kundschaft näher beschrieben werden.
- Ausstellungsgrund (optional): Der Grund, warum das Zwischenzeugnis angefordert wurde.
- Schlussformel: Das Unternehmen bedankt sich für die bisherige Zusammenarbeit. Auch sollte ein Wunsch zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses eingefügt werden.
Zwischenzeugnis verlangen: Wie wichtig ist ein Zwischenzeugnis und welche Auswirkungen hat es?
Ein Zwischenzeugnis ist im Arbeitsleben von großer Bedeutung und hat mitunter weitreichende Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis. Der Grund: Das Zwischenzeugnis besitzt eine sogenannte Bindungswirkung. Wechseln Mitarbeitende kurze Zeit nach Ausstellung des Zwischenzeugnisses die Abteilung oder kündigen sogar, muss die Beurteilung im Abschlusszeugnis der Beurteilung im Zwischenzeugnis ähneln.
Darüber hinaus ist eine gute Beurteilung in einem Zwischenzeugnis ein gutes Argument bei Gehaltsverhandlungen. Sollte die Beurteilung eher mittelmäßig ausfallen, ist dies ein Anlass für ein Feedbackgespräch mit der Führungskraft.
Auch für Unternehmen ist das Zwischenzeugnis wichtig. Es bietet die Möglichkeit, Mitarbeitende mit einem positiven Feedback zu motivieren. Alternativ kann eine unternehmensseitige Kündigung mit einem guten Zwischenzeugnis abgemildert werden. Die positive Bewertung hilft den Beschäftigten unter Umständen, schneller einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Streit um das Zwischenzeugnis: In diesen Fällen hilft ein Anwalt
Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebenden resultiert in bestimmten Fällen ein Anspruch des oder der Angestellten auf ein Zwischenzeugnis. Dies gilt, sofern die arbeitnehmende Person einen sachlichen Grund vorweisen kann. Beispielsweise dann, wenn:
- sich der/die Arbeitnehmende beruflich verändern oder kündigen möchte
- das Unternehmen verkauft werden soll oder eine Insolvenz droht
- das Zwischenzeugnis zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten benötigt wird
Ein Anspruch wird von deutschen Gerichten auch für Arbeitnehmende in Elternzeit bejaht (vgl. Urteil LAG Köln, Az.: 10 Sa. 482/07).
Weigert sich das arbeitgebende Unternehmen trotz des Vorliegens sachlicher Gründe, ein Zwischenzeugnis auszustellen oder fällt ein späteres Abschlusszeugnis deutlich schlechter als ein Zwischenzeugnis aus, können Arbeitnehmende ihre Ansprüche auf Ausstellung bzw. Korrektur gerichtlich durchsetzen. Dabei hilft eine zuverlässige Berufs-Rechtsschutzversicherung, welche Betroffene bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand unterstützt.
Alternativen zum Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis wird häufig bei einer geplanten Kündigung angefordert. Aus diesem Grund sind viele Vorgesetzte bei einer entsprechenden Anforderung skeptisch. Wer kündigen, aber keinen Unmut stiften möchte, kann Alternativen nutzen.
Arbeits- und Tätigkeitsbeschreibung
Beschäftigte können sich eine Arbeits- und Tätigkeitsbeschreibung erstellen lassen. Diese gibt Einblicke in die Aufgabenbereiche und schafft ein klares Profil. Der Fokus sollte auf betreuten Projekten liegen. Das hilft dem zukünftigen Unternehmen zu erkennen, welche Erfolge in der vorherigen Position bereits realisiert wurden.
Referenzen bzw. Empfehlungsschreiben
Langjährige Kundschaft oder ein ranghohes Teammitglied können ein Empfehlungsschreiben ausstellen. Dieses sollte die Arbeitsmoral, den Umgang im Team bzw. die bisherigen Erfolge thematisieren. Wichtig: Damit sich das zukünftige Unternehmen von den Referenzen überzeugen kann, sollte das Empfehlungsschreiben in jedem Fall eine Kontaktmöglichkeit enthalten.
Vorgesetztenbeurteilung
Wer als Führungskraft arbeitet, kann sich von seinen Mitarbeitenden eine sogenannte Vorgesetztenbeurteilung ausstellen lassen. Dabei beurteilen Mitarbeitende, zumeist anhand eines Beurteilungs- oder Fragebogens, einige Aspekte des Führungsverhaltens ihrer vorgesetzten Person. Dieser Nachweis kann potentiellen Arbeitgebenden – ähnlich wie eine Bewertung aus einem Assessment Center – bei der Beurteilung der zukünftig beschäftigten Person helfen.
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