A

Die Vergütung, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit erhält nennt man Anwaltskosten. Vom Umfang der Rechtsschutzversicherung sind in der Regel die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz umfasst, nicht aber Honorarvereinbarungen wie Stundenlöhne.

Streitigkeiten aus dem Arbeitsleben, wie eine Versetzung, Abmahnung oder Kündigung werden als Arbeits- oder Berufsrechtsschutz zusammengefasst. Sie können den Arbeitgeber wie auch den Arbeitnehmer betreffen.

Um einen Vertrag entweder rückgängig zu machen oder zu beenden kann man einen Aufhebungsvertrag schließen.

D

Einen Vertrag bei dem sich die eine Partei (Darlehnsgeber) verpflichtet der anderen Partei (Darlehnsnehmer) einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, nennt man Darlehnsvertrag. Dabei ist der Darlehnsnehmer verpflichtet den Geldbetrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt („Fälligkeit“) zurückzuzahlen und die vereinbarten Zinsen zu leisten.

Deckungssumme, Höchstbetrag oder Versicherungssumme bezeichnen alle den Betrag, der pro Versicherungsfall maximal geleistet wird.

Das dienstliche Fehlverhalten von Beamten, Richtern oder Soldaten wird im Rahmen des Disziplinarrechts geahndet.

Die Regelung des Berufsrechts bestimmter Berufsgruppen wir Rechtsanwälte, Apotheker, Steuerberater oder Ärzte nennt man Standesrecht.

E

Kommunalabgaben zur Erschließung eines Grundstücks nennt man Erschließungsabgaben.

F

Die Fahrlässigkeit beschreibt eine Verschuldensform, die in der Regel geringer ist als der Vorsatz. Jemand, der die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet handelt Fahrlässig.

Gesetzliche Regeln, die das Zusammenleben von durch Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft miteinander verbundener Personengruppen regeln nennt man Familienrecht.

Gesetzliche Regeln, die die Weitergabe des Vermögens eines Verstorbenen regeln, sowie das Verhältnis der Rechtsnachfolger untereinander nennt man Erbrecht.

Beides ist im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung  in der Regel über den Beratungsrechtsschutz versichert.

G

Wenn man vor einem staatlichen Gericht klagen will muss man Gerichtskosten zahlen. Dies ist im Gerichtskostengesetz und anderen Gesetzen geregelt und setzen sich zusammen aus Gerichtsgebühren und gerichtlichen Auslagen.

Jemand der Kraft Gesetztes bevollmächtigt ist einen anderen zu vertreten nennt man „gesetzlicher Vertreter“. Dies sind z. B. die Eltern eines minderjährigen Kindes oder der Geschäftsführer einer GmbH oder der Vorstand eine AG.

K

Die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses nennt man Kündigung. Dies betrifft sowohl Mietverhältnisse, wie Arbeitsverhältnisse oder auch Darlehnsverträge.

M

Ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien eigenverantwortlich und freiwillig und mit Hilfe eines allparteilichen Dritten (Mediators) die Lösung eines Konflikts suchen nennt man Mediation.

Gesetzliche Bestimmungen, die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern regeln fass man unter dem Begriff Mietrecht zusammen.

O

Pflichten innerhalb eines Schuldverhältnisses, die vom Vertragspartner zwar nicht eingeklagt werden können, deren Nichteinhaltung aber zu Nachteilen führt, nennt man Obliegenheiten. Im Rahmen eines Rechtsschutzvertrages sind dies beispielsweise die Anzeige- oder Schadenminderungsobliegenheit.

Die Aufgabe eines Ombudsmannes besteht darin, Streitigkeiten  beizulegen; es handelt sich um eine Verbraucherschlichtungsstelle. Im Rahmen von Versicherungen prüft er neutra und unabhängig die Entscheidung des Versicherers oder Versicherungsvermittlers.

Die ALLRECHT bietet die Möglichkeit per Online Rechtsberatung die Rechtsauskunft eines unabhängigen und kompetenten Anwalts online zu erhalten.

Ordnungswidrigkeiten unterscheiden  sich von einer Straftat dadurch, dass sie i.d.R. einen geringeren Unwertgehalt hat. Auch eine Geschwindigkeitsverletzung, die fast jeden Verkehrsteilnehmer ein mal treffen kann, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

P

Die durch die Führung eines Rechtsstreits entstehenden Kosten nennt man Prozesskosten. Davon umfasst sind i.d.R. Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) sowie die außergerichtlichen Anwalts- und Gerichtsvollzieherkosten.

R

Eine Abkürzung für: Rechtsschutz.

S

Textform im Sinne des Gesetzes bedeutet, dass in der Erklärung die Person die Person des Erklärenden genannt ist und dies auf einem dauerhaften Datenträger. Neben dem Papier ist dies auch per elektronischer Erstellung (Computer-Fax, Email, SMS) möglich. Schriftform im Sinne des Gesetzes bedeutet dagegen, dass die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch Unterschrift oder notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden muss. Dies ist bei einem Fax beispielweise nicht der Fall.

Wenn der Versicherungsnehmer vertragliche vereinbart hat einen gewissen Betrag pro Schadenfall selbst zu tragen, dann nennt man das Selbstbeteiligung; Diese kann zu einer Senkung der Versicherungsprämie führen.

Eine Handlung, die gegen ein Strafgesetz verstößt, nennt man eine Straftat. Diebstahl und Körperverletzung sind Beispiele für eine Straftat.

Den wirtschaftlichen Wert des Streitgegenstandes nennt man Streitwert.

T

Die ALLRECHT bietet ihren Versicherungsnehmern die Möglichkeit der telefonischen Rechtsberatung durch einen unabhängigen und kompetenten Anwalt. Dies bietet häufig bereits die Lösung des Problems des Versicherungsnehmers durch die Beantwortung gezielter Fragen und einer verbindlichen juristischen Ersteinschätzung.

U

Unverzüglich bedeutet n der juristischen Fachsprache:  ohne schuldhaftes Verzögern. Dies ist nicht in jedem Fall mit Sofort gleich zu setzen, sondern hängt vom Einzelfall ab.

V

Sämtliche Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Verkehrsrechts (wie Straßenverkehrsordnung oder Straßenverkehrsgesetz) bilden zusammen das Verkehrsrecht.

Die Verzögerung einer fälligen Leistung nennt man Verzug. Es gibt verschiedene Möglichkeiten in Verzug zu geraten; eine Möglichkeit ist der Zahlungsverzug, man kann aber auch mit der Erbringung einer Leistung in Verzug geraten.

Insbesondere im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und bei Schadensersatzansprüchen unterscheidet man zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Unter Vorsatz versteht man dabei ein Handeln, das den Eintritt eines rechtswidrigen Erfolges mit Wissen und Wollen herbeiführt.

W

Wenn im Versicherungsvertrag vereinbart ist, dass zwischen dem Beginn des Versicherungsvertrags und dem Zeitpunkt, von dem an versicherte Leistungen in Anspruch genommen werden können, ein Zeitraum (i.d.R. 3 Monate) liegen, nennt man dies Wartezeit.

Die Äußerung eines rechtlich erheblichen Willens, der auf die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges gerichtet ist, ist eine Willenserklärung.