Flug verspätet oder annulliert?
Mit unserem Fluggastentschädigungsrechner können Sie schnell Ihren eventuellen Anspruch auf Entschägigungsleistungen berechnen.
Fluggastentschädigungsrechner
Wenn sich der Flug verspätet oder gar ganz ausfällt, bedeutet das nicht nur eine Menge Unannehmlichkeiten, sondern kann bei ungeplanten Übernachtungen oder Verpflegungsaufwand finanziellen Ärger bedeuten. Dabei sind Sie als Fluggast der Airline nicht hilflos ausgeliefert, sondern haben in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung, Verpflegung und Betreuung.
Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt genau solche Fälle und gilt für alle Fluggäste, die auf einem EU-Flughafen ihren Flug antreten oder landen, vorausgesetzt die Airline sitzt in der EU. Dabei ist es egal, welche Art von Ticket oder Reise der Passagier gebucht hat. Sei es Billigflieger, Pauschal- oder Dienstreise: Sie können Ihre Ansprüche geltend machen.
Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen berechnen
Die EU-Fluggastrechteverordnung legt genau fest, mit welchen Entschädigungszahlungen Sie beispielsweise bei großen Verspätungen rechnen können. Schon ab einer Verzögerung des Abfluges von drei Stunden können Sie von der Fluggesellschaft Geld bekommen. Je nach Dauer der Verspätung und Strecke der Flüge haben Sie einen Anspruch auf 250 bis 600 Euro pro Person, unabhängig vom Ticketpreis.
Viele Airlines wollen keine Entschädigung zahlen oder reagieren nicht auf Aufforderungen. Mit den ALLRECHT Rechtschutzversicherungen werden Sie nicht alleine gelassen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr gutes Recht durchzusetzen. Mit dem Fluggastentschädigungsrechner ermitteln Sie mit wenigen Klicks, welche Wiedergutmachung Ihnen zusteht.
In welchen Fällen können Entschädigungsansprüche vorliegen?
- Ihr Flug muss sich mindestens 3 Stunden verspätet haben oder annulliert worden sein.
- Sie sind in einem Mitgliedsstaat der EU gestartet oder dort gelandet.
- Die Airline hat Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU.
Hinweis zum Fluggastentschädigungsrechner: Sämtliche Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Die Angaben dienen einer ersten Orientierung, mögliche Ansprüche sollten Betroffene durch spezialisierte Fachanwälte prüfen lassen.
Wichtige Tipps
Das sollten Sie tun:
- Verspätung am Flughafen bestätigen lassen (am besten mit dem Grund).
- Heben Sie Quittungen von Taxi, Hotel, Essen Trinken auf.
- Sie müssen Ihre Ansprüche innerhalb von drei Kalenderjahren gegenüber der Airline durchsetzen.
Welche Rechte haben Sie noch neben der EU-Fluggastrechteverordnung?
Nach dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) können sich individuelle Entschädigungen ergeben, insbesondere für Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck, allgemein jedoch auch für
- Tod oder Verletzung von Flugreisenden,
- Verspätungen,
- Verdienstausfall.
Hier ist grundsätzlich der Nachweis eines konkreten Schadens erforderlich, Ansprüche wegen Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck im üblichen Rahmen regulieren jedoch viele Airlines trotzdem pauschaliert. Das MÜ gilt auch bei den meisten Airlines mit Sitz außerhalb der EU.
Daneben können sich auch Schadenersatzansprüche direkt aus dem abgeschlossenen Luftbeförderungsvertrag oder Pauschalreisevertrag ergeben.